Dir werden nur ca. 20% vom Bruttolohn abgezogen vom Lohnbüro für die Sozialversich.beiträge wie Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung, außer deine Ausbildungsvergütung wäre höher als aktuell 1358€ mtl. Bruttolohn.

Dann würden noch die Lohnsteuern einbehalten werden vom Lohnbüro.

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Du zahlst weder die mtl. Lohnsteuern noch die jährl. Ek-Steuern:

Lohnsteuern werden dir aktuell erst einbehalten ab einem mtl. Bruttolohn von 1358€!

Bei der jährl. Ek-Steuer kommen zum Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ noch mind. die Arbeitnehmerpauschale dazu mit 1230€ im Jahr; ergo sind aktuell mind. 12.834€ einkommensteuerfrei für dich ;-)

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Über den richtigen und günstigen Versich.schutz hilft dir ein Versich.maklerbüro.

Als erstes benötigst du diese eVB-Nr. als vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz für die Zulassungsstelle.

An Gebühren bezahlst du etwa 60€ plus Schilderkosten

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Wie viel kg darf man bei der Arbeit heben?

EMPFOHLENE GRENZHUBLAST BEI HÄUFIGEM HEBEN UND TRAGEN:

LEBENSALTER FRAU MANN

15 bis 18 Jahre 10 kg 20 kg

19 bis 45 Jahre 10 kg 30 kg

über 45 Jahre 10 kg 25 kg

Gruß siola55

PS: Arbeite bei der Zeitungszustellung, da sind die Zeitungspakete oft schwerer, ganz besonders an den Samstagen 😢

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Nicht groß

Kommt auf den Versicherer bzw. die Gesellschaft an...

Da kommt niemand von den Versicherern und schaut vorbei, ob dein genannter Km-Stand aktuell angegeben wird/wurde...

Nur bei einem Unfall mit Polizei- oder Werkstattbesuch wird der Km-Stand festgehalten - da hilft dann kein Schummeln mehr... :-((

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Hey lieber Floki55,

da hilft dir doch gerne der autokostencheck.de weiter mit den Typklassen (-> KFZ-Versicherung) bzw. den günstigsten Autos hierfür unter -> TEUER & GÜNSTIG:

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/

Aller guten Dinge sind drei - deshalb hier noch die autoampel.de für die Typklassenbestimmung: http://www.autoampel.de/

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

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Während deiner Ausbildung erhälst du ja fast die höchste Ausbildungsvergütung aller Ausbildungsberufe - ausser vllt. der Maurer-Azubis:

Bild zum Beitrag

Quelle: Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) unter Downloads

Infos über die Ausbildung in der Versicherungsbranche findest du im "BWV Bildungsverband" unter Qualifikationen: https://www.bwv.de/qualifikationen/kaufmann-vfa

Also Provisionen (Abschlußvergütungen) kannst du doch als Azubi offiziell noch gar nicht erhalten, da dir die Erlaubnis zum Abschluß von Versicherungen ja erst mit bestandener Abschlußprüfung erlaubt ist!

Du kannst evtl. über deinen Orgaleiter bzw. Ausbilder als Tippgeber was dazu verdienen oder in der Ausbildungszeit über deinen Ausbilder einen Prov.anteil erhalten: z.B. ist eine Aufteilung üblich mit 70/30, also der Ausbilder als Vertragsunterzeichner erhält den größeren Anteil der Prov. mit ca. 70% und dir als Azubi bleibt dann eine Vergütung von ca. 30% der Abschlußprovision.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Viel Spaß und Erfolg in deiner Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen wünscht dir siola55

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Da gibt es ganz schlaue Steuertabellen mit dem Grenzsteuersatz anhand deines bisherigen zu versteuerndem Einkommen:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

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Mußt du jede Arbeitsstelle in der Anlage N extra angeben wegen der Fahrtkosten (Entfernung zur Arbeitsstelle ist doch jeweils verschieden)!

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Jetzt wird nach einer Versicherungsschein-Nummer gefragt. Wo finde ich die ?

Hey Safirblau, diese kannst du nur finden wenn du schon mal eine Kfz-Versich. hattest...

Beim nächsten Auto kannst du dann eine Versich.scheinnr. angeben und dir werden dann die schadenfreien Jahre angerechnet!

Gruß siola55

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Krankenversicherung bei Arbeitbehmer und nebenbei Freiberufler? Muss man von den Einkünften aus der Selbstständigkeit keine KV-zahlen?

Ausgangslage:
Letzte Woche habe ich mit einem Auftraggeber einen Vertrag unterzeichnet.
Ich werde ihm meine Dienstleistungen erbringen, und das wird ca. 2500€ monatlich ausmachen.

Diese Woche habe ich noch einen Auftraggeber gefunden. Er hat mir 2 Optionen angeboten.
1) Ich arbeite bei ihm als teilzeit Angestellter und verdiene 2700€ brutto, oder
2) Ich biete ihm meine Leistungen in gleichem Umfang als Selbstständiger und bekomme dafür 3800€
Auf welchem Fall bleibt mehr Netto übrig?

Informationssuche:

Die Mitarbeiterin der AOK konnte mir bei der Beratung keine Vernünftige Antwort geben.
Selbst zu recherchieren bringt auch wenig. https://qonto.com/de/blog/selbststaendige/tipps/nebenberuflich-selbststaendig-krankenversicherung
Man liest widersprechende Erklärungen schon in einem Artikel:

Schätzt die Krankenversicherung Ihre Tätigkeit als nebenberuflich selbstständig ein, bleiben Sie weiterhin über den Arbeitgebenden versichert und Sie sparen sich die zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
vs.
Dabei wird Ihr Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Gewinn Ihrer selbstständigen Tätigkeit und eventuellen anderen Einnahmen addiert. Arbeitgebende tragen ihren Anteil für den Beitrag, der durch das Einkommen aus Ihrem Arbeitsverhältnis entsteht. Die restlichen Kosten übernehmen Sie. 

Ich muss mich dringend entscheiden in welcher Form ich mit dem AG2 arbeiten werde. Könnt ihr bitte mir die Sitaution erklären?

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Die evtl. KV- u. PV-Beiträge mußt du mit deiner Krankenkassebitte schriftlich klären!

Außer diesen evtl. Beiträgen mußt du ja auch zusätzlche Ek-Steuern bezahlen auf deinen Gewinn, welche sich nach deinem Grenzsteuersatz laut der Steuertabelle hier ganz einfach ablesen und berechnen lassen für einen Single:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

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Wie du vllt. weißt, existiert in D eine progressive Steuertabelle wie folgt:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Durch deine Urlaubsauszahlung wurde dir der Grenzsteuersatz richtigerweise berechnet :-((

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Leider nein - aber wie alt bzw. jung bist du denn???

Wie Fahrprüfung und Begleitetes Fahren ist auch die Anmeldung eines Autos in Deutschland für Minderjährige ab 17 möglich. Wer vor dem 18. Geburtstag ein Auto zulassen will, benötigt allerdings die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und muss deren Ausweise bei der Anmeldung auf der Behörde vorlegen...
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Nein

Nur die Gebühren für die Zulassung und für die beiden Kennzeichen sind sofort fällig mit ca. 60€;

Kfz-Versich.prämie sowie die -steuern sind später fällig und können abgebucht werden...

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Also die ca. 20% Sozialabgaben für den Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversich.beitrag werden dir immer einbehalten vom Lohnbüro :-((

Bei der Lohnsteuer kommt es auf deinen mtl. Bruttolohn an: erst ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1358€ sind diese fällig...

Zu 99% wird dir da nichts abgezogen, oder wie hoch ist denn deine mtl. Ausb.vergütung?

Gruß siola55

PS: ...muss ich noch andere Kosten erwarten?

Nein - deine Eltern erhalten sogar noch mtl. 250€ Kindergeld für dich wegen deiner Ausbildung!

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Nicht du zahlst Ek-Steuern, sondern dein Vater hat neben seinen Lohnsteuern aus der abhängigen Beschäftigung zusätzlich noch eine Steuerlast durch den Gewinn, und zwar nach seinem Grenzsteuersatz berechnet: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Falls dein Vater Single ist, kann er ganz einfach anhand seines bisher zu versteuerndem Einkommen seinen Grenzsteuersatz aus der o.g. Steuertabelle ablesen.

Beispiel: Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000€ waren dies bisher so ca. 32.000€ zu versteuerndes Einkommen und ergibt somit ein Grenzsteuersatz von ca. 30%.

Ergo beträgt bei ihm die zusätzliche Steuerlast bei einem Gewinn von 12.000€ durch sein Gewerbe im Jahr in etwa 12.000€ x 30% Grenzsteuersatz = ca. 3.600€ im Jahr!

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Falls dein zusätzlicher Job ein Minijob ist, dann entscheidet dein Minijob-Arbeitgeber wie folgt laut der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

wie z.B.: In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst -Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Gruß siola55

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Kommt auf deinen Grenzsteuersatz an...

falls du Single bist und dein bisheriges zu versteuerndes Einkommen bekannt ist, kannst du ganz simpel im Kopf deine zusätzliche Steuerlast überschlagen mit der Steuertabelle hier: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Beispiel: Bei 30.000€ Jahresbruttolohn sind dies etwa 20.000€ zu versteuerndes Einkommen durch deine nichtselbstständige Erwerbstätigkeit und somit laut Steuertabelle ein Grenzsteuersatz von ca. 25%.

Ergo sind dies bei einem Jahres-Gewinn zwischen 9.600€ und 12.000€ durch dein Gewerbe 1/4 des Gewinns die zusätzliche Steuerlast, also etwa zwischen ca. 2.400€ und ca. 3.000€ im Jahr!

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