Können meine Eltern Kindergeld unter erhalten, wenn ich Vollzeit (unter 18) arbeite?
Ich habe mein Abitur mit 16 gemacht, war dann erstmal im Ausland und will jetzt (40h pro Woche) arbeiten, bis zum Studienbeginn. Ich werde Ende Juli 18, also vor Studienbeginn 18, würde aber nicht bis dahin arbeiten. Erhalten meine Eltern in dem Fall trotz Vollzeitarbeit bei Mindestlohn Kindergeld? Und gibt es eventuell noch andere Sachen, die zu berücksichtigen sind, wenn ich über einen verbeamteten Elternteil privat versichert bin?
4 Antworten
Also Kindergeldanspruch für die Eltern besteht immer bis zum 18. Lebensjahr ohne i-welche Voraussetzung (ausser der Geburt) und ohne Verdienstgrenzen für das Kind.
Die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden nämlich bereits in 2012 ganz abgeschafft ;-)
Ab dem 18. Lj. mußt du z.B. nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen für einen Kindergeldanspruch der Eltern:
Der am wenigsten aufwändige Punkt 2 kannst du ganz simpel erfüllen, indem du dich bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungssuchend" meldest, wobei ein Studium auch als Ausbildung zählt.
Nachlesen kannst du diese Infos im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 12 und 15:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf
PS: Bei einer Erstausbildung bzw. einem Erststudium spielt die Verdiensthöhe keine Rolle; nur bei einer Zweitausbidung bzw. einem Zweitstudium gibt es die 20 Wochenstundegrenze beim Hinzuverdienst zu beachten: siehe hierzu ab Seite 17 im "Merkblatt Kindergeld".
Gruß siola55

Danke, war unsicher weil meine Mutter der Meinung war da würde etwas wegfallen, ich aber in den Gesetzen und Onlineseiten nichts gefunden habe, was bestätigt hätte, dass Kindergeld unter 18 wegfällt.
Jedes Kind unter 18 hat einen Anspruch auf Kindergeld. Wenn du 18 oder älter bist gibt es einige Voraussetzungen, die du erfüllen musst, wie zB eine Ausbildung oder ein Studium.
Meine Schwester ist älter als ich (ich: 52) und bekommt noch Kindergeld, weil sie schon lange chronisch krank ist.
Hat aber jetzt mit dem Verdienst unter 18 J. überhaupt nichts zu tun, sondern der Kindergeldbezug besteht bei deiner Schwester wegen einer Behinderung, welche vor dem 25. Lj. bereits bestanden haben muß!?
Kann ich Kindergeld unter 18 erhalten, wenn ich Vollzeit arbeite?
Nein du nicht.
Erhalten meine Eltern in dem Fall trotz Vollzeitarbeit bei Mindestlohn Kindergeld?
Ja deine Eltern schon. Da du noch keine Erstausbildung abgeschlossen hast und auf einen Ausbildungsbeginn in Form eines Studiums wartest, ist deine Arbeitszeit in der Wartezeit egal.
Kindergeldanspruch haben immer die Eltern, außer das Kind wäre bereits Vollwaise.