Vermieter möchte uns schriftlichen Mietvertrag anhängen?

6 Antworten

Von Experte kevin1905 bestätigt

Ein mündlicher Mietvertrag kommt zustande wenn die grundlegenden Details besprochen wurden. Das wären mindestens die Miethöhe und der Mietbeginn.

An letzterem wird es wohl scheitern.

Ist es außerdem noch erlaubt die Warmwasserkosten pro Kopf im Haus aufzuteilen?

Nur im Ausnahmefall. Das wäre wenn Mieter und Vermieter im selben Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen und diese Art der Umlage vertraglich vereinbart ist.

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden.

Eine beidseitige mündliche Zustimmung ist ebenso rechtlich bindend wie ein schriftlicher Vertrag. Ein Rücktritt ist daher auch in diesem Fall nicht einfach möglich.

https://objego.de/blog/ruecktritt-vom-mietvertrag/

https://immobilien-kochs.com/muendlicher-mietvertrag/

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Zur Nachfrage nach der Pro Kopf Abrechnung:

Zulässig bei Warmwasser ist nur die (gesamte) Wohn- oder Nutzfläche in m². Eine Abrechnung der Warmwasserkosten nach Personenzahl ist weder bei dem Grundkostenanteil noch bei dem Verbrauchskostenanteil zulässig.

http://www.heizkostenverordnung.de/par8.php


Lilaly580 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 12:34

Ok vielen Dank. Dann passt es ja, da wir nicht zugestimmt haben.

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RedPanther  29.06.2024, 12:34

Inwiefern geht man denn einen Mietvertrag ein, wenn man sich über Monatsmiete und Kaution informiert, anschließend die Wohnung besichtigt und dabei äußert dass einem die Wohnung gefällt?

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Eckengucker  29.06.2024, 12:57
@RedPanther

"wir nehmen die Wohnung" ist ein Unterschied zu der Angabe "die Wohnung gefällt mir". Und da sie nach der Besichtigung, vermutlich nachdem alle Kandidaten durch waren, die schriftliche Benachrichtung des Vermieters erhalten haben, gehe ich mal von der ersten Variante aus.

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RedPanther  29.06.2024, 12:59
@Eckengucker

Laut Frage haben sie Gefallen an der Wohnung geäußert.

Mir hat bei meiner jetzigen Wohnung seinerzeit auch der Vermieter eine Woche nach der Besichtigung gesagt "wenn das Gefallen an der Wohnung noch aktuell ist, würde ich Ihnen die Wohnung geben".

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Mündlich bedeutet gar nichts, das könnt ihr ignorieren. Solange nichts unterschrieben ist könnt ihr euch Um entscheiden soviel ihr wollt. Der wird vermutlich seine Bude nicht los, da steht bestimmt etwas im Vertrag was niemanden passt. 🙂


Eckengucker  29.06.2024, 12:23

Das ist nicht richtig

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BlackSoul818  29.06.2024, 12:25
@Eckengucker

Was ist nicht richtig? Kann viel erzählt werden, was will er denn machen? Er sagt so und die sagen so. Damit erreicht er doch nichts.

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Eckengucker  29.06.2024, 12:29
@BlackSoul818

Mein Beitrag folgt gleich. Wenn es hart auf hart geht müssen sie ordentlich kündigen und 3 Monate Miete dafür zahlen. Mündliche Verträge sind genauso verbindlich wie schriftliche. Das ist jetzt keine Frage des Nachweises sondern nach dem rechtlichen Hintergrund. Eine Prüfung erfolgt auf jeden Fall an den nachweisbaren Fakten des Einzelfalls. Eine Pauschale Ablehnung ist daher nicht richtig und ein falscher Rat. Hier geht es um Geld, und das vermutlich nicht wenig.

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BlackSoul818  29.06.2024, 12:37
@Eckengucker

Und wenn ein Vermieter mir sowas anhängt obwohl ich wirklich keine Zusage machte, nur um Kohle zu bekommen???

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Eckengucker  29.06.2024, 12:53
@BlackSoul818

Das ist das theoretische Gegenteil der Frage und ist etwas völlig anderes.

Eine wissentlich falsche Behauptung um widerrechtlich an Geld zu kommen wäre ein Straftatbestand des § 263 StGB, zumindest als strafbarer Versuch. Genau wie vorher, es stellt sich die Frage des Nachweises.

Allerdings waren die Frager zu zweit, wie ich das verstehe. Gegen 2 Aussagen hätte ein Täter kaum eine Chance, auch nicht bei telefonischen Absprachen. Zeugenaussagen sind in einem Verfahren ebenso Beweismittel wie Gegenstände.

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DerCaveman  29.06.2024, 12:30
Mündlich bedeutet gar nichts

Erst hiess es, man habe lediglich gesagt, dass die Wohnung gefalle. Dann gab es ploetzlich auch schon eine Einigung ueber Mietpreis und Kaution und dann wurde auch noch "abgesagt". Was aber kann man ueberhaupt absagen, wenn man angeblich nur gesagt hatte: "Ist schoen, gefaellt mir"?

Da gab es anscheinend doch schon viel weitreichendere Vereinbarungen als die FS es uns weismachen will. Ob aber tatsaechlich schon ein muendlicher Mietvertrag zustande gekommen ist (der dann auch verbindlich waere) oder nicht, kann man so nicht sagen. Es waere mal interessant, was der Vermieter dazu sagt und hinsichtlich der Nachweisbarkeit auch, was da so alles miteinander kommuniziert wurde.

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BlackSoul818  29.06.2024, 12:34
@DerCaveman

Ja verstehe aber er kann dagegen doch auch nichts tun als sich zu ärgern. Wie will man diese Unterhaltung beweisen? Abgesehen vom moralischen

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DerCaveman  29.06.2024, 12:36
@BlackSoul818

Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass bereits ein muendlicher Mietvertrag geschlossen wurde, kann er auf Erfuellung bestehen oder Schadensersatz verlangen.

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BlackSoul818  29.06.2024, 12:40
@DerCaveman

Ja aber wie will man mündlich beweisen wenn nicht ein Tonband oder Kamera ist. Ich verstehe das noch nicht so ganz, außer da ist ein Zeuge anwesend vom Vermieter das könnte ich auch verstehen also ein glaubhaften, nicht Bruder oder so.

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BlackSoul818  29.06.2024, 12:43
@DerCaveman

Ja ach so, das würde bei mir auch unter schriftlich fallen. Das stimmt 😂

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DerCaveman  29.06.2024, 12:44
@BlackSoul818

Ich sage aber nicht, dass es einfach sein muss. Meist duerfte es das naemlich nicht sein.

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Jetzt besteht er aber darauf, dass wir angeblich bereits mündlich der Wohnung zugesagt hätten und ein mündlicher Mitvertrag jetzt rechtens ist.

dann soll er mal beweisen dass ihr einen mündlichen Mietvertrag habt - wird schwierig wenn er euch sogar einen schriftlichen zugesandt hat.

Ich habe z.b. auch schon eine Wohnung wieder abgelehnt wie ich den Mietvertrag gelesen habe. Da waren einige seltsame Dinge drinnen und wenn das Mietverhältnis schon so anfängt, dann will ich nicht wissen wie es weiter geht,

  1. Wie er einen mündlichen Mietvertrag beweisen will, steht in den Sternen. Ich würde das einfach ignorieren.
  2. Für Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung, d.h. es muss der Verbrauch erfasst werden. Ausnahme: 2-Familienhaus, bei dem eine Wohnung vom Eigentümer/Vermieter bewohnt wird
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig