"Fristlose Kündigung" wegen Mietrückstand?

5 Antworten

Der Vermieter darf fristlos kündigen, nur ist wäre diese Kündigung wirkungslos -siehe @ kevin1905

Du musst nichts dagegen tun. Du zahlst deine alte Miete seelenruhig weiter, wenn eine derartige Kündigung kommen sollte. Du musst dieser Zahlungsaufforderung nicht widersprechen, denn sie wäre ebenfalls ohne Substanz. >>> @kevin1905

Sollte der Vermieter auf Zahlung und Räumung klagen, dann wird vermutlich die Klage nicht zugelassen, oder du verteidigst dich erfolgreich vor dem Amtgericht, bzw. lässt dich durch einen RA für Mietrecht verteidigen.

Bist du im Mieterschutz? Die wären die beste Anlaufstelle dafür. Eventuell kann dir auch der Verbraucherschutz helfen bzw. sagen wo die richtige Anlaufstelle für dich wäre. Hole dir auf jeden Fall rechliche Hilfe.

Kam nie ein Brief vom Vermieter mit der Mieterhöung oder das du zuwenig Miete zahlst? Du hast doch auch immer die Nebenkostenrechnung bekommen und dort wurde das auch nie erwähnt? Der alte Vermieter hätte schon längst die Kündigung und Räumungsklage durchgezogen gerade, wenn die Mietrückstände so hoch wären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte Gerhart bestätigt
Mal ganz grundsätzlich:

Ein Vermieter kann nicht die Miete erhöhen, das sieht das deutsche Recht nicht vor.

Er kann an seinen Mieter ein Mieterhöhungsverlangen schicken und den Mieter zur Zustimmung auffordern. Stimmt der Mieter zu, gilt die neue Miete. Stimmt er nicht zu, gilt die alte Miete weiterhin.

In dem Fall kann der Vermieter den Mieter auf Zustimmung zur neuen Miete verklagen. Ist das Mieterhöhungsverlangen formal und inhaltlich korrekt und zulässig wird der Vermieter den Prozess gewinnen und die Entscheidung des Gerichts ersetzt die Zustimmung des Mieters, der die Kosten des Prozesses trägt.

Also ergeben sich folgende Fragen (musst du mir nicht beantworten, sondern dir selbst)

  • Kann der Zugang des Mieterhöhungsverlangens seitens des Vermieters nachgewiesen werden? --> Fraglich...
  • Hast du nachweislich dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt? --> Wohl nicht, wenn du es nie erhalten hast. ^^
  • Hat der alte Vermieter die niedrigere Miete weiterhin akzeptiert? --> Konkludentes Handeln.

Der neue Vermieter hat mit seinem Ansinnen m.M.n. keinerlei Aussicht auf Erfolg. Zahlen musst du gar nichts außer die alte Miete weiterhin. Ich würde unter o.g. Punkten den Vermieter zurückweisen.

Mal davon ab Forderungen aus 2017, selbst berechtigte unterlägen der Einrede der Verjährung, Forderung aus 2018 ab dem 01.01.2022 auch, so denn kein gerichtliches Mahnverfahren vorher eingeleitet wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vorausgesetzt, du hast nie eine Information oder eine Mahnung erhalten:

Erkundige dich mal bei einer Verbraucherberatung und/oder einem Mieterverein, ob du überhaupt zahlen musst.

Eine fristlose Kündigung halte ich nur für möglich, wenn bereits Mahnungen vorgelegen hatten.


Gerhart  01.12.2021, 22:15

Bei Verzug der Miete ist keine Mahnung erforderlich !!! Der Vermieter könntge sofoft auf Zahlung klagen und bei einer Mietschuld von mehr als einer Monatsmiete fristlos kündgen

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bevor er dich Fristlos kündigt muss er dich vorher erst mal mahnen - hast du denn die Mahnungen nicht erhalten? oder ignoriert?