Vorzeitige auszugspauschale?
Hallo,
ich stelle die Frage im Auftrag einer Freundin. Meine Freundin ist vor 1 Monat aus der alten Wohnung ausgezogen, da sie zu spät gekündigt hat stand im Vertrag nur noch eine Lösung ‚Geeigneten Nachmieter finden um das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden‘ sie hat einen Nachmieter gefunden. Sie ist Ende Februar ausgezogen und er ist am ersten März eingezogen.
Da gab es auch keine Probleme mit dem Vermieter, alles lief super, Vertrag unterschreiben usw. Nun aber hat der Vermieter sie angerufen und möchte 55,25€ ‚Vorzeitige Auszugspauschale‘ im Vertrag stand nicht, dass eine Gebühr ansteht, wenn man einen Nachmieter stellt und auch während der ganzen Kommunikation zum Thema ‚Nachmieter‘ mit dem Vermieter hat er nichts erwähnt. Nun möchte er das Geld bis Ende der Woche überwiesen bekommen.
Auch als sie (bevor sie sie Schriftliche Kündigung geschickt hat) mit ihm telefoniert hat und gründe genannt hat warum sie ausziehen möchte hat er nichts erwähnt.
Hattet ihr auch schon solche Probleme?
4 Antworten
Steht nicht im Vertrag und wurde auch nichts ausgemacht. Ich würde den fragen, was das soll und wo das steht, dass sie sowas zu zahlen hat und wie er auf diese Summe kommt. Ausserdem ist sie schon ausgezogen, hat sicherlich ein unterschriebenes Übergabeprotokoll und der neue Mieter wohnt drin. Der alte Vermieter kann ihr gar nichts. Ich würde mich nicht mehr melden. Eventl. kommt dann ein Schreiben von ihm, wo er erklären kann auf was für einer Grundlage das basiert.
Da es zuvor keinerlei Vereinbarung bzw. Belehrung gab, kann nichts im Nachhinein berechnet werden. Weise die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück.
und wie kommt er genau auf den Betrag von 55,25? Wie setzt der sich zusammen? Keine Ahnung, also wenn sonst nichts ausgemacht ist, würde ich nichts zahlen. Würde ihn halt mal Fragen, wie er auf den Betrag kommt und ihm sagen, dass das nicht ausgemacht war.
also rein rechtlich gesehen hat er keine Chance, wenn nichts im Vertrag steht, sonst könnte er ja eventuell 500 oder auch 1000 Euro verlangen. Es kann höchstens sein, dass etwas kaputt war, das müsste sie natürlich zahlen. Anscheinend hat der Vermieter wenig Ahnung.
Hatte ich noch nicht.
Sie hat doch hoffentlich sämtliche Zählerstände notiert.
Möglicherweise soll das für die Zwischenablesung sein. Diese Kosten wären allerdings unzulässig, so der BGH.
Ja, alles wurde im Protokoll festgehalten und sie hat alles abfotografiert. :)