Vorzeitige auszugspauschale?

4 Antworten

Steht nicht im Vertrag und wurde auch nichts ausgemacht. Ich würde den fragen, was das soll und wo das steht, dass sie sowas zu zahlen hat und wie er auf diese Summe kommt. Ausserdem ist sie schon ausgezogen, hat sicherlich ein unterschriebenes Übergabeprotokoll und der neue Mieter wohnt drin. Der alte Vermieter kann ihr gar nichts. Ich würde mich nicht mehr melden. Eventl. kommt dann ein Schreiben von ihm, wo er erklären kann auf was für einer Grundlage das basiert.

Da es zuvor keinerlei Vereinbarung bzw. Belehrung gab, kann nichts im Nachhinein berechnet werden. Weise die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück.

und wie kommt er genau auf den Betrag von 55,25? Wie setzt der sich zusammen? Keine Ahnung, also wenn sonst nichts ausgemacht ist, würde ich nichts zahlen. Würde ihn halt mal Fragen, wie er auf den Betrag kommt und ihm sagen, dass das nicht ausgemacht war.


supermayerxxl  08.04.2020, 12:24

also rein rechtlich gesehen hat er keine Chance, wenn nichts im Vertrag steht, sonst könnte er ja eventuell 500 oder auch 1000 Euro verlangen. Es kann höchstens sein, dass etwas kaputt war, das müsste sie natürlich zahlen. Anscheinend hat der Vermieter wenig Ahnung.

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Hatte ich noch nicht.

Sie hat doch hoffentlich sämtliche Zählerstände notiert.


Benutzer672822 
Beitragsersteller
 08.04.2020, 11:59

Ja, alles wurde im Protokoll festgehalten und sie hat alles abfotografiert. :)

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albatros  08.04.2020, 14:48
@Benutzer672822

Möglicherweise soll das für die Zwischenablesung sein. Diese Kosten wären allerdings unzulässig, so der BGH.

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