Wofür braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung noch?
Hallo,
logischerweise benötigt man diese Bestätigung, damit man sich bei einem Umzug ummelden kann. Braucht man die Wohnungsgeberbestätigung noch für sonst etwas? Sollte ich nochmal umziehen benötige ich doch eine Bestätigung vom neuen Vermieter (vorausgesetzt es ist eine Mietswohnung), oder? Da auf meiner Wohnungsgeberbestätigung zu Beginn zwei Optionen zur ‚Auswahl‘ stehen, bin ich etwas verunsichert. Angekreuzt ist ‚Wohnungseinzug‘ am 01.01.01. Die zweite Option wäre ‚Wohnungsauszug‘. Was hat es damit auf sich? Brauche ich für einen Auszug aus der Wohnung nochmal eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters?
4 Antworten
Nein, für den Auszug nicht. Am Anfang, als die Wohnungsgeberbescheinigung eingeführt wurde, wollte man sie auch beim Auszug. Das wurde aber sehr schnell wieder abgeschafft. Man braucht sie wirklich nur beim Einzug.
Ob mit oder ohne Mietvertrag: Sobald du zu jemandem in eine / seine Wohnung ziehst, benötist du von diesem die Wohnungsgeberbestätigung. Mit dieser musst du dich dann beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden, das binnen 14 Tagen nach (tatsächlichem) Einzug.
Abmelden muss man sich nur bei dauerhaftem Verzug ins Ausland.
Die 2. Option steht für den Fall drauf das eine meldepflichtiger Person keinen neuen Wohnraum in Deutschland bezieht.
Dann muß der Wohnungsgeber den Auszug bestätigen und die Person sich abmelden.
Braucht man nur für die Anmeldung . Den Auszug muss man ich meine seit 2016 nicht mehr bestätigen . Es reicht die Bestätigung vom neuen Vermieter