Unterhalt der Eltern in der ersten Ausbildung?

Nein, gar nichts. 33%
Ich bekam genau meinen rechtlichen Anteil. 22%
Anderes. 22%
Nur das Kindergeld, sonst nichts. 11%
Nicht ganz genau, aber ausreichend viel. 11%
Ein wenig, aber bei Weitem nicht alles. 0%
Ich bekam so viel, wie meine Eltern konnten. 0%

9 Stimmen

Emelina  13.02.2024, 19:10

Meinst du als "bei den Eltern Wohnender" oder als "nicht mehr in der elterlichen Wohnung Lebender" Azubi/Student?

TsukiWriter 
Beitragsersteller
 13.02.2024, 19:12

Als jemand, der selbstständig lebt, also ausgezogen ist.

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe nach dem Abitur ein (unbezahltes) Praktikum gemacht und dann in der Wartezeit auf meinen Ausbildungsplatz (2 Jahre!) im elterlichen Betrieb gegen normale Entlohnung als ungelernte Arbeiterin gearbeitet. In dieser Zeit habe ich zuhause gewohnt, musste kein Kostgeld abgeben und mir stand mein Lohn uneingeschränkt zur freien Verfügung.

Während der 3-jährigen Ausbildung (200 km weg von zuhause) haben meine Eltern mir dort eine Wohnung finanziert und ich habe von meinem Ausbildungsgehalt gut gelebt.

Habt ihr, sobald ihr 18 wart, so viel Unterhalt von euren Eltern bekommen, wie es euch rechtlich zustand? 

Eltern sind gegenüber ihrem Kind bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Eltern sind dabei aber grundsätzlich frei in der Art und Weise der Unterhaltsgewährung - diese kann durch Naturalunterhalt (Kost und Logis, Taschen- und Kleidergeld etc.) im Elternhaus oder in Geldform geleistet werden.

Einem volljährigen Kind steht kein gesetzliches Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. Die Eltern können also verlangen, dass ihr Kind auszieht, sind dann jedoch zu Barunterhalt verpflichtet (sofern sie leistungsfähig sind). 

Genauso wenig hat das volljähriges Kind das Recht auszuziehen und von seinen Eltern Barunterhalt zu verlangen, wenn sie ihm zuhause Naturalunterhalt bieten.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

TsukiWriter 
Beitragsersteller
 13.02.2024, 19:29

"Genauso wenig hat das volljähriges Kind das Recht auszuziehen und von seinen Eltern Barunterhalt zu verlangen, wenn sie ihm zuhause Naturalunterhalt bieten."

Ist das wirklich so?

Nein, gar nichts.

Zu dem Zeitpunkt hatte ich Stress mit meinen Eltern und habe neben der Ausbildung gejobbt. Es reichte für ein Zimmer zur Untermiete und mein Leben.

Was mir ggf. zugestanden hätte, wenn ich es mit der Gesetzesgrundlage von Heute vergleiche: nichts, denn ich bin auf meinen Wunsch hin ausgezogen. Das Kindergeld vielleicht. Aber das war damals bei weitem nicht so hoch wie Heute.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Nein, gar nichts.

Nein habe ich nicht aber ich habe da auch noch zu Hause gewohnt von daher war das gar nicht nötig. Musste ja weder für mich selber kochen, noch waschen noch Miete bezahlen oder sonstiges. Selbst meine Klamotten haben meine Eltern mir mitfinanziert und ich musste nicht meine Sachen selber kaufen.


TsukiWriter 
Beitragsersteller
 13.02.2024, 19:12

Okay, das kann man als andere Form des Unterhaltes sehen.

Ich bekam genau meinen rechtlichen Anteil.

Ich bekam das, was mir rechtlich zustand: Naturalunterhalt. Ich durfte daheim in der beheizten Wohnung wohnen, bekam Essen, Bekleidung, sonstige benötigte Dinge, Strom und etwas Taschengeld.

War euch eigentlich bewusst, dass euch Geld zusteht, solange ihr die erste Ausbildung macht?

Das ist so, wie du das formulierst, nicht richtig. Barunterhalt steht einem in Ausbildung befindlichen Volljährigen nur dann zu, wenn das Wohnen bei den Eltern aus irgendwelchen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, nicht zumutbar oder von den Eltern nicht gewünscht ist. Ansonsten können die Eltern/Erziehungsberechtigten ihrer Unterhaltspflicht auch in Form von Naturalleistungen nachkommen, was wohl in der Praxis auch häufiger vorkommt als Barunterhalt.


TsukiWriter 
Beitragsersteller
 13.02.2024, 19:28

"wenn das Wohnen bei den Eltern aus irgendwelchen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, nicht zumutbar oder von den Eltern nicht gewünscht ist."

Immer noch?

daedag  13.02.2024, 21:06
@TsukiWriter

Du meinst, ob das gesetzlich immer noch so ist? Ja, das ist immer noch so. Du kannst nicht einfach auf eigenen Wunsch ohne einen triftigen Grund von daheim ausziehen und dann Unterhalt von den Eltern einfordern.

Einen rechtlichen Anspruch auf Barunterhalt hast du nur dann, wenn es einen wichtigen Grund für den Auszug gibt, beispielsweise weil der Studienort so weit entfernt ist dass ein tägliches Pendeln unzumutbar wäre, weil die Eltern dich daheim rauswerfen, oder wenn aufgrund einer tiefen Zerrüttung des Verhältnisses zu den Eltern ein weiteres Wohnen im Elternhaus für dich nicht zumutbar ist (dafür muss aber wirklich schon etwas schwerwiegendes vorgefallen sein, "zu strenge" Eltern oder gelegentlich mal Streit ist da kein ausreichender Grund).

Was natürlich immer geht ist, sich mit den Eltern zu einigen. Wenn die Eltern mit dem Auszug einverstanden sind und ihrem Kind freiwillig Geld zum Leben geben ist alles in Ordnung, aber einen Rechtsanspruch hat man darauf eben nicht, nur in den genannten Ausnahmefällen.

Ich bekam genau meinen rechtlichen Anteil.

Mit meinem 18. Geburtstag überwies mein Vater den Unterhalt nicht mehr an meine Mutter sondern an mich, weil die beiden immernoch im Streit waren.