Mutter meint sie liebt ihr Kind und verklagt sie aber weil sie keinen Unterhalt zahlen will, weil sie in Ausbildung ist. Wo liegt da die Wahrheit?
Müssen denn die Eltern noch Unterhalt zahlen, wenn das Kind sich noch in Ausbildung befindet?
Muß das Kind die Rechnung vom Anwalt bezahlen, weil sich die Mutter einen Anwalt genommen hat um gegen das Kind zu klagen, weil sie keinen Unterhalt mehr zahlen will. So zumindest die Aussage des Briefes vom Anwalt. Kann doch nicht sein, oder?
11 Antworten
Es kommt darauf an ob das Kind tatsächlich noch Bedarf hat, ob es vorrangige staatlichen Hilfe wie BAföG beantragt hat, ob die Eltern tatsächlich leistungsfähig sind und ob die Eltern nach BGB tatsächlich zahlen müssen.
Eine Ausbildung impliziert ja erstmal: es gibt eine Ausbildungsvergütung. Und die würde dann natürlich bis auf eine Pauschale von 100 Euro angerechnet werden. Ebenso das komplette Kindergeld - vorausgesetzt das Kind ist ü 18.
Oder es handelt sich z.B. um eine schulische Ausbildung wo vorrangig BAföG zu beantragen wäre.
Oder geht das Kind generell noch auf eine allgemeinbildende Schule?
Es ist schon richtig, dass normalerweise die Eltern (und zwar BEIDE) Unterhalt bis zum Abschluss der Erstausbildung zahlen müssen. Aber es gibt eben auch Ausnahmen wann sie es nicht müssen. Hat das Kind vielleicht schon 2 Ausbildungen vorher abgebrochen? Hat es sich nicht fleißig und zügig um die Aufnahme einer Ausbildung nach Schulende gekümmert?
Wurde der zu zahlende Unterhalt überhaupt korrekt berechnet? Ab 18 muss sich das Kind übrigens selbst drum kümmern! Besteht denn überhaupt Bedarf?
Den Anwalt muss das Kind nicht zahlen. Wer die Musik bestellt...
ABER: wenn das Kind die Mutter in eine sinnlose Gerichtsverhandlung treibt, obwohl es z.B. gar keine Unterlagen vorgelegt hat die einen Bedarf begründen (z.B. keine Schulbescheinigung vorgelegt oder keinen Ausbildungsvertrag, Einkommensunterlagen des anderen Elternteiles nicht vorgelegt so dass keine Berechnung möglich ist etc.), dann kann der Elternteil durchaus darauf bestehen, dass das Kind die Kosten übernimmt und auch einen Titel erwirken, falls das Kind derzeit nichts oder nicht genug verdient, um seinen Anspruch eben auch 30 Jahre durchsetzen zu können.
Also eine mutwillige Hinführung zu einer kostspieligen Verhandlung kann durchaus nach hinten los gehen.
Und klar drohen gegnerische Anwälte erstmal mit allem möglichen... Das ist ihr Job ;-). Ob es dann rechtlich durchsetzbar ist, ist eine ganz andere Geschichte.
Also ohne die Gesamtumstände zu kennen, kann man auch eigentlich nichts abschließend dazu sagen.
Nur so viel: es gibt im Unterhaltsrecht keine Altersgrenze von 25!
Müssen denn die Eltern noch Unterhalt zahlen, wenn das Kind sich noch in Ausbildung befindet?
Antwort JEIN: Wenn Kinder Ihr eigenes Geld verdienen, müssen die Kinder mit diesem Verdienst Ihren eigenen Unterhalt mit betreiten. Sollte allerdings der Verdienst nicht hoch genug ausfallen, muss auch weiter anteilig Unterhalt gezahlt werden, sodass es ggf. zum Leben reicht. Das gilt erst einmal bis zur Vollendung einer ersten Ausbildung, Studium oder bis zum 25ten Lebensjahr.
Muss der/die Beklagte ggf. die Anwaltskosten der Klägerin zahlen. Das hängt vom Urteil ab. Wenn die Klägerung recht bekommt, müssen i.d.R. die Aufwendungen der Klägerin (z.B. Anwaltskosten) von der/dem Beklagten getragen (bezahlt) werden.
Das 25. LJ stimmt nicht, es kann auch länger dauern, wenn das Studium z.b. darüber hinausgeht. Das 25.LJ bezieht sich auf Kindergeld- DAS endet dann.
Also was den Unterhalt angeht, gab es hier schon einige gute Antworten dazu.
Was deine Frage, was das mit Liebe zu tuen hat, angeht... Das ist schwierig zu beantworten. Wenn deine Mutter das Geld ohne Probleme aufbringen könnte, und du es wirklich dringen brauchst, ist das natürlich unter umständen ein Problem.
Ansonsten hat das nichts mit fehlender Liebe zu tun, wenn die Mutter das Geld nicht so einfach aufbringen kann oder dir beibringen will (oder muss), auf eigenen Füßen zu stehen.
Ich musste meinen Vater auch auf Unterhalt verklagen, weil er chronisch Pleite war. Das hat oft nichts mit der familiären Bindung zu tun. Und sagt nichts darüber aus, ob ich ihn geliebt habe (oder nicht geliebt habe) oder er mich.
Die Liebe deiner Familie darfst du nicht an Gütern fest machen. Die meisten sind trotzdem da, um dir den Rücken zu stärken, dich zu trösten, sich mit dir zu freuen, und dir beizubringen, wie du alleine klar kommst.
Sie muss nur bezahlen, wenn es die erste Ausbildung ihres Kindes ist. Bei jeder weiteren Ausbildung sind die Eltern nicht mehr verpflichtet für den Unterhalt des erwachsenen Kindes zu sorgen.
Die Rechtssituation ist total klar und ich verstehe von daher nicht, warum es einen Anwalt braucht. Man kann sich also diese Kosten ersparen.
Ja, das stimmt. Die Eltern können auch einen Teil vom Lohn als Kostgeld verlangen aber sind verpflichtet, dass die Ausbildung gewährleistet wird.
So gesehen schon Unterhaltspflicht, da ein Lehrling unmöglich mit seinem Gehalt alleine über die Runden kommt.
Ich persönlich musste jeden Monat, im ersten Lehrjahr 100.-- zu Hause abgeben, was sich steigerte in den weiteren Lehrjahren, wo ich ja auch mehr verdiente. Kleider, Bücher, Fahrweg hatte ich selbst zu kaufen. So wurde ich vorbereitet auf das reale leben.
Was ich nicht wusste, meine Eltern legten ein Konto an mit meinem Kostgeld, das ich entrichten musste und ich auch nicht in Frage gestellt hatte.
Als ich auszog schenkten sie mir dieses Konto mit dem Hinweis, man sollte immer einen Notgroschen von mindestens 10 000.-- haben. Brauche es in der Not, stocke es danach aber sofort wieder auf.
Ich machte das bei unseren Kindern auch so und es geht ihnen allen blendend.
Die Unterhaltspflicht ist natürlich nicht so gemeint, dass man im Manna baden kann, sondern nur, dass gewährleistet ist, dass man mit dem wenigen Verdienst ein Dach über dem Kopf hat, Essen kann und die Versicherungen bezahlt sind.
Der Lebensunterhalt gesichert ist.
Das hat mit der Frage an sich nichts zu tun. Unterhalt steht zu, Kostgeld ist eine Verhandlungssache und etwas anderes. Haben wir mit unseren auch so gemacht und beide haben sich über das Sparpolster gefreut, als sie ausgezogen sind. Ein Student muss auch mit den 860,-- Euro klar kommen und gleiches gilt für einen Azubi. Muss ja nicht gleich eine Luxuswohnung sein, ein WG- Zimmer tut es auch.
Das ist so einfach nicht zu beantworten.
Grundsätzlich sind die Eltern bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig.
Aber!
Das ist auch abhängig vom Einkommen des Kindes und der generellen Leistungsfähigkeit der Eltern.
Naja, wenn das Kind eine Ausbildung macht, kann es gut sein, daß kein Unterhaltsanspruch mehr gegeben ist- auch in einer Erstausbildung.