Was andere "denken", ist nicht von Bedeutung.

Donald Trump kann sich inszenieren, worauf die Amerikaner stehen.

Sie wird es schwer haben gegen ihn.

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Nein.

Aber man kann ggf. melden bzw. anzeigen.

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Wenn ich annehme, daß Du Pflegekraft bist, melde das Vorkommnis dem Arbeitgeber.

Er sollte für solche Fälle versichert sein.

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Bei der Einstellung richte Dich darauf ein, zwangsweise vorgeführt zu werden.

Und Grammatik optimieren.

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Ich gehe daon aus, daß die Polizei die Party auflöst.

Alleine schon, weil keine erwachsenen Aufsichtspersonen vorhanden sind.

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Sofern das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen war, hat der Verkäufer bis zu vierzehn Tage Zeit, das Geld zu erstatten.

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Auto nicht verleihen.

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Trotz Zusage, dass man wieder zur Arbeit kommt, wieder krank melden?

Guten Abend zusammen,

ich war sie letzen zwei Wochen aufgrund von Starken Depressionen und einem Nervenzusammenbruch Krank geschrieben gewesen. Ich hatte am Freitag meiner Chefin bescheid gegeben, das ich am Montag (sprich heute) wieder zur Arbeit komme. Nun merke ich doch, dass es aufgrund der Depression mir weiterhin schlecht geht. Wie ihr seht komme ich auch kaum zum schlafen. Ich bin aufgrund von Mobbing und Lästereien auf der Arbeit dieses Jahr ziemlich häufig Krank gewesen (knapp 40Tage falls relevant). Mein Arbeitsverhältnis zur meiner Chefin ist Miserabel. Würde sogar schon sagen das es sehr schlecht ist, da wir uns ständig an den Haaren haben. Ich habe auch vor einigen Wochen diesbezüglich den Betriebsrat Informiert (Ohne Erfolg auf eine Lösung), dass ist allerdings eine andere Geschichte....

Wie sieht es den aus, da ich ja am Freitag Bescheid gegeben habe, das ich heute wieder zur Arbeit komme? Kann ich mich dann doch nochmal ohne Bedenken krank melden? Ich meinen rein Rechtlich ohne hier Konsequenzen davon zu tragen.

(Ich habe sowieso vor zum 31.08 zu kündigen, weshalb mir eine Kündigung hier sowieso egal wäre).

Ich weiß das ganze klingt so, als hätte ich kein Bock, wäre auch gelogen wenn ich sagen würde stimmt nicht. Ich habe keine ruhigen Nächte geschwiegen Tage, ohne mich ständig über die Arbeit aufzuregen...

Da ich das ganze möglich kurz fassen möchte, fehlen hier auch einige Details, also bitte ich auch hier das etwas zu berücksichtigen.

Danke.

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Krank = krank.

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Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitte bzw. vertragsgemäß kündigen.

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Verbraucherzentrale oder Anwalt.

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Die benannten Fristen kenne ich nicht.

Ein Zwischenzeugnis sollte sich jedoch binnen vierzehen Tagen ausstellen lassen.

Dies gilt auch für das qualifizierte Zeugnis :)

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Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig, und Du solltest Dich an Deine Erziehungsberechtigten wenden.

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Du mußt den Widerruf binnen 14 Tagen nach Warenerhalt erklären und die Retoure zeitnah daraufhin abschicken.

Außerhalb dieser Frist unterliegst Du der Kulanz des Händlers.

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Sollte kein Problem sein.

Den Auslandsaufenthalt solltet Ihr jedoch vorher mit der zuständigen Krankenversicherung klären.

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