Ist das Singen von "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus!" als solches strafbar?
Dazu gab es ja öffentlich alle möglichen abwegigen Mutmaßungen, die jeder rechtlichen Grundlage entbehrten. Dazu heute SPIEGEL online:
"Es war der wohl erste Vorfall dieser Art, der bundesweites Aufsehen erregte: Vergangenen Oktober sangen auf einem Erntefest in Vorpommern mehrere Männer »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« zu dem Song »L’amour toujours« von Gigi D’Agostino. Ein Clip des Vorfalls kursierte in den sozialen Medien.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelte gegen vier Tatverdächtige wegen Volksverhetzung. Nun teilte eine Sprecherin auf SPIEGEL-Anfrage mit, das Verfahren sei eingestellt worden, weil man keine Strafbarkeit habe feststellen können.
Die Sprecherin führte aus, dass die Parole für sich genommen nach herrschender Rechtsauffassung keine strafbare Volksverhetzung, sondern noch von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Anders sei das nur, falls weitere Umstände zutreffen, die »eine bestimmte Gesinnung« und die »Bereitschaft zu Übergriffen auf Ausländer« erkennen ließen. Beispielhaft nannte die Sprecherin: ein szenetypisches Erscheinungsbild, die zusätzliche Verwendung von NS-Formeln oder das Grölen der Parole vor einer Asylunterkunft. Das habe man in diesem Fall nicht feststellen können."
Wozu die Umfrage wenn man eh nur Nein antworten kann?
Manchmal gibt es halt objektiv nur eine richtige Antwort. Ausnahmsweise.
5 Antworten
Aber nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch geschmackvoll und intelligent. Das Zeigen des Hitlergrusses ist natürlich strafbar.
Selbstverständlich ist Volksverhetzung strafbar.
Das ist laut Gerichtsbeschluss keine strafbare Volksverhetzung.
Ja. Aber das Singen dieser Zeilen ist per se eben keine Volksverhetzung. So die Gerichte.
Nein, ich denke die derzeitigen Gesetze reichen aus. Und obwohl das natürlich abartig war, denke ich dass die Sache zu sehr aufgeblasen wurde.
Da fehlt "ja" und "bin mir nicht sicher".
Im Zweifel würde ich mich mal unter
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
und https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Zeichen+und+Symbole
nachlesen. Selbst dann kommt es wahrscheinlich noch auf die Umstände an, z.B. ob die Parole im öffentlichen Raum gerufen wurde.
hätten sie es für ihre Zwecke nicht missbraucht und ein skandal daraus machen zu wollen, nur um dann 2-3 Leute wieder als Nazis beschimpfen zu können.. wäre es nie Viral gegangen und niemand hätte was davon mitbekommen.
aber sie sind halt dumm und jetzt singt es die ganze Welt. manchmal muss man weiter denken als über ihre "ich sehe überall nazis" Nase.
ja darum ist dieser künstliche aufschrei völlig sinnlos
Das gemeinschaftliche öffentliche Singen von „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“ in diesem konkreten Fall ist keine strafbare Volksverhetzung.
ja. Aber in der Öffentlichkeit haben viele Medien den Eindruck vermittelt, als sei der Text als solches strafbar ("der Staatsschutz ermittelt"). Das war grob irreführend.