Ukrainische Operation unnötig?


07.08.2024, 16:10
VanessaF242  07.08.2024, 16:04

Und bitte auch die Quelle für die Aussage des ukrainischen Offiziers nennen.

Adriansky63822 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 16:11

Hab ich ergänzt er sagte das grenz an geistiger Behinderung

6 Antworten

Vor allem ist hier sehr seltsam in deiner "Aufzählung":

  • sie ist unglaublich detailiert und genau
  • Ein Luftabwehrsystem soll bei der Offensive zerstört worden sein?
  • Derartig hohe Verluste in so kurzer Zeit

Ich habe nirgendwo weitere Informationen gefunden, die derartig hohe Verluste - die praktisch fast dem kompletten, eingesetzten Material entspricht, gefunden.

Die einzige "Quelle" die ich gefunden habe, ist Shoigu, der behauptet hat, dass bisher 7 ukrainische Panzer zerstört wurden. Die einzigen Informationen, über derartig hohe Verluste kommen von den Russen selbst, sind also definitiv als Fake-News zu sehen.

Kurzum: Dein Beitrag enthält - bis du uns halbwegs verlässliche Quellen zitieren kannst, die NICHT das russische Verteidigungsministerium sind, falsche Informationen.


andrea77482  08.08.2024, 17:20

Siehe weiter aus VStGB § 8)

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und des Absatzes 3 Nr. 1 Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(6) Nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen sind

1. im internationalen bewaffneten Konflikt: geschützte Personen im Sinne der Genfer Abkommen und des Zusatzprotokolls I (Anlage zu diesem Gesetz), namentlich Verwundete, Kranke, Schiffbrüchige, Kriegsgefangene und Zivilpersonen;

2. im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt: Verwundete, Kranke, Schiffbrüchige sowie Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen und sich in der Gewalt der gegnerischen Partei befinden;

3. im internationalen und im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt: Angehörige der Streitkräfte und Kämpfer der gegnerischen Partei, welche die Waffen gestreckt haben oder in sonstiger Weise wehrlos sind.

_________________________________________________________________________

Von daher können auch die Absätze 4 und 6 in Betracht kommen. Daher mache ich nachdrücklichst klar, dass ich keine Kriegsverbrechen dulde. Von keiner Seite von beiden.

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Mark1616  08.08.2024, 18:12
@andrea77482

Kannst du endlich mal aufhören seitenweise Auszüge aus irgendwelchen Websiten hier zu posten? Poste einen Link und deine Meinung. Keiner hat Bock drauf sich durch seitenweise Copy&Paste Antworten zu wühlen, um dann irgendwo einen Satz zu lesen, den du tatsächlich selbst geschrieben hast.

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andrea77482  08.08.2024, 17:18

Siehe auch VStGB § 8 (Absatz 1 Nummer 1, 2, 6, 7 und 9, Absatz 2 und 3)

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen

(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt

1. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person tötet,

2. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person als Geisel nimmt,

3. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person grausam oder unmenschlich behandelt, indem er ihr erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, insbesondere sie foltert oder verstümmelt,

4. einen sexuellen Übergriff auf eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person begeht, sie sexuell nötigt oder vergewaltigt, sie zur Prostitution nötigt, sie sexuell versklavt, sie der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt, eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende und unter Anwendung von Zwang geschwängerte Person in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder Taten nach den §§ 6 bis 13 zu begehen, gefangen hält oder eine Schwangerschaft gegen oder ohne den Willen der schwangeren, nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person abbricht,

5. Kinder unter 15 Jahren für Streitkräfte zwangsverpflichtet oder in Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen eingliedert oder sie zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten verwendet,

6. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person, die sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er sie unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

7. gegen eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person eine erhebliche Strafe, insbesondere die Todesstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt oder vollstreckt, ohne dass diese Person in einem unparteiischen ordentlichen Gerichtsverfahren, das die völkerrechtlich erforderlichen Rechtsgarantien bietet, abgeurteilt worden ist,

8. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, indem er

a) an einer solchen Person Versuche vornimmt, in die sie nicht zuvor freiwillig und ausdrücklich eingewilligt hat oder die weder medizinisch notwendig sind noch in ihrem Interesse durchgeführt werden,

b) einer solchen Person Gewebe oder Organe für Übertragungszwecke entnimmt, sofern es sich nicht um die Entnahme von Blut oder Haut zu therapeutischen Zwecken im Einklang mit den allgemein anerkannten medizinischen Grundsätzen handelt und die Person zuvor nicht freiwillig und ausdrücklich eingewilligt hat, oder

c) bei einer solchen Person medizinisch nicht anerkannte Behandlungsmethoden anwendet, ohne dass dies medizinisch notwendig ist und die Person zuvor freiwillig und ausdrücklich eingewilligt hat, oder

9. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt,

wird in den Fällen der Nummer 1 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in den Fällen der Nummern 3 bis 5 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen der Nummern 6 bis 8 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in den Fällen der Nummer 9 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt einen Angehörigen der gegnerischen Streitkräfte oder einen Kämpfer der gegnerischen Partei verwundet, nachdem dieser sich bedingungslos ergeben hat oder sonst außer Gefecht ist, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(3) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt

1. eine geschützte Person im Sinne des Absatzes 6 Nr. 1 rechtswidrig gefangen hält oder ihre Heimschaffung ungerechtfertigt verzögert,

2. als Angehöriger einer Besatzungsmacht einen Teil der eigenen Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet überführt,

3. eine geschützte Person im Sinne des Absatzes 6 Nr. 1 mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zum Dienst in den Streitkräften einer feindlichen Macht nötigt oder

4. einen Angehörigen der gegnerischen Partei mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, an Kriegshandlungen gegen sein eigenes Land teilzunehmen,

wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

(4) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 den Tod des Opfers, so ist in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Führt eine Handlung nach Absatz 1 Nr. 8 zum Tod oder zu einer schweren Gesundheitsschädigung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

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andrea77482  08.08.2024, 17:13

Siehe VStGB § 7 dazu (Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4):

https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1. einen Menschen tötet,

2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,

4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

6. einen sexuellen Übergriff auf einen anderen Menschen begeht, ihn sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, ihn sexuell versklavt, ihn der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt, einen unter Anwendung von Zwang geschwängerten Menschen in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder Taten nach den §§ 6 bis 13 zu begehen, gefangen hält oder eine Schwangerschaft gegen oder ohne den Willen des schwangeren Menschen abbricht,

7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn nicht nur kurzzeitig dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,

a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder

b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,

8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder

10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.

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andrea77482  08.08.2024, 17:11

Ich hab mich mal weiter auf n-tv und anderen Quellen gelesen. Und ich lese da waa, was mir nicht gefällt. Auf n-tv heißt es, dass bei diesem Vorstoß in der Region Kursk Zivilisten getötet und verletzt wurden durch die Ukraine.

https://www.n-tv.de/politik/17-00-ISW-Ukraine-rueckt-kilometerweit-auf-russisches-Gebiet-vor--article23143824.html

Ukraine-Krieg im Liveticker

+++ 17:00 ISW: Ukraine rückt kilometerweit auf russisches Gebiet vor +++

Die ukrainische Armee ist bei ihrem seit Dienstagmorgen anhaltenden Vorstoß in der westrussischen Region Kursk nach Einschätzung von Experten weit vorangekommen. Das in den USA ansässige Institut für Kriegsstudien (ISW) schreibt in einer Erklärung von "nachweislich bis zu zehn Kilometern", nach Angaben des russischen Militärbloggers Juri Podoljaka rückte die Ukraine sogar um mehr als 25 Kilometer vor. Der ukrainische Präsidentenberater Mychailo Podoljak bezeichnete das Geschehen im Westen Russlands als Folge der russischen "Aggression" gegen die Ukraine. Nach russischen Angaben sind "bis zu tausend" ukrainische Soldaten sowie dutzende Panzer und gepanzerte Fahrzeuge an dem Angriff beteiligt. Demnach wurden bei dem Vorstoß bislang mindestens fünf Zivilisten getötet und weitere 31 verletzt. Wie das ISW weiter schreibt, deuteten das "derzeit bestätigte Ausmaß und die Lage der ukrainischen Vorstöße im Gebiet Kursk (...) darauf hin, dass die ukrainischen Streitkräfte mindestens zwei russische Verteidigungslinien und eine Stellung durchbrochen haben". Demnach zielt die Ukraine auf einen wichtigen Versorgungsstützpunkt der russischen Armee nahe der acht Kilometer von der Grenze entfernten Stadt Sudscha.

Wenn das stimmt, wäre es klarer VStGB-Verstoß (VStGB §§ 7 und 8). Ich fordere die Ukraine absolut dazu auf, Zivilisten zu verschonen!! Zivilisten zu töten oder zu verletzten ist nicht erlaubt!!

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Adriansky63822 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 15:55

Aber es gab auch bewies Videos auf telegram

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Bluemie  07.08.2024, 16:05
@Adriansky63822

bewies Videos?

Und du kannst zu 100% erkennen, dasse s sich um ukrainische Panzer handelt?

Und du kannst 100% erkennen, dass es Aufnahmen vom 06.08.24 sind?

Und du kannst sicherlich auch 100% erkennen, dass diese Videos in der Region Kursk aufgenommen wurden?

Man Kumpel, glaube bloß nicht alles, was auf Telegram hochgeladen wird.

4
Winterlimonade  07.08.2024, 17:44
@Bluemie

So sieht es wohl aus. Diese Telegram-Channels sind keine verlässliche Quelle, vor allem wie kann man klar feststellen, von wem die Fahrzeuge sind? Gäbe es derartige Verluste, wäre das schon überall zu lesen - komisch nur, dass diese Zahlen mehr oder weniger mit denen des russischen Verteidigungsministeriums übereinstimmen, die dieses hat verlauten lassen. Eine derartige, vernichtende Niederlage der Ukraine wäre schon längst bekannt.

2
Ralph9  07.08.2024, 20:37
@Adriansky63822
 bewies Videos auf telegram
🤦‍♂️😂

HAHAHAHAHAHAHAHA ... DER war gut ...

Telegram, Video und Beweis ...

... schon lange keinen so guten Witz mehr gelesen ...

😂😂😂
1
Winterlimonade  07.08.2024, 21:14
@Ralph9

Ich versuchs mal, ja?

  • 3 Tage spezialoperation
  • Russland hat die zweitmächtigste Armee der Welt.
3
Ralph9  07.08.2024, 21:38
@Winterlimonade
Ich versuchs mal, ja? 3 Tage spezialoperation
Russland hat die zweitmächtigste Armee der Welt.
👍😂

Ja, das wären eigentlich auch tolle Witze (wenn die dahinterstehende Realität leider nicht so extrem entsetzlich wäre ... ).

Nunja, wie ein Bekannter immer so schön sagt:

"Die Satire hat keine Chance gegen die Realität" ... .

🤷‍♂️😉
2
Die Ukraine verlor:
300 Soldaten
8 Panzer
45 gepanzerte Fahrzeuge
1 Flugabwehrsystem

Das ist eine falsche Information.

Denn das ist genau die Truppenstärke, mit der die ukrainische Armee nach Kursk eingedrungen ist. Und da sie ihre Stellung ja zur Stunde immer noch halten, können sie ja nicht alle schon tot sein.

Inwieweit es dort strategisch wichtige militärische Infrastruktur gibt, weiß ich nicht. Dort gibt es allerdings auf jeden Fall wichtige Infrastruktur von Gazprom mit Pipelines zwischen Shebelinka-Belgorod-Kursk-Bryansk auf die die Russen nicht verzichten können. Die werden das Gebiet deshalb sicherlich nicht großflächig mit Artillerie beschießen.

Ansonsten ist die Situation dort noch sehr unübersichtlich. Ich kann auch nicht sagen, welchen Sinn diese Aktion macht. Die eingesetzte Truppenstärke ist auch bisher noch recht klein.

Wir müssen einfach abwarten. Was wirklich dahinter steckt, kann niemand zur Zeit beurteilen. Ich vermute, es ist nur ein Teil einer größeren Aktion.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen

Richtig ist

  • eine Operation Richtung Kursk
  • ein zerstörter russischer Hubschrauber
  • die bedrängte Lage im Donbass und eine Stimme, die über jene Operation schimpft und die Kräfte lieber für die Verteidigung in jener Gegend hätte.

Deine Verlustangaben sind Schrott; an der Aktion waren gerade einmal 300 Mann beteiligt.

Grund könnte sein:

  • ein versuchtes Ablenkungsmanöver
  • Detektion gegnerischer Offeensivkräfte, die tatsächlich in jenem Bereich hin zur belorussischen Grenze vermutet wurden

andrea77482  07.08.2024, 18:16

@ napoloni

Ganz offensichtlich geht es um eine Gasleitung nach Europa wenn die Angaben vom ORF stimmen.

ORF: Ukraine dringt in Grenzregion Kursk ein

Online seit heute, 14.30 Uhr (Update: 17.33 Uhr)

https://orf.at/stories/3365916/

Angesichts ukrainischer Angriffe sind aus der russischen Grenzregion Kursk nach Angaben des dortigen Gouverneurs Tausende Menschen in Sicherheit gebracht worden. Die Gefechte in der Grenzregion dauerten am Mittwoch den zweiten Tag in Folge an. Russischen Militärbloggern zufolge sei es ukrainischen Soldaten gelungen, sich auf russischem Gebiet zu verschanzen. Russlands Präsident Wladimir Putin sprach von einer „großen Provokation“.

„Mehrere tausend Menschen haben die unter Beschuss befindliche Region mit unserer Hilfe verlassen“, teilte Gouverneur Alexej Smirnow in einer Videobotschaft am Mittwoch im Onlinedienst Telegram mit. Die Lage sei „unter Kontrolle“. „Der Einsatz zur Zerstörung der ukrainischen Armee-Einheiten geht weiter“, erklärte das russische Verteidigungsministerium in Onlinediensten.

„Das Kiewer Regime hat eine weitere große Provokation gestartet“, sagte Putin vor Mitgliedern der russischen Regierung über den Angriff auf Kursk. Die ukrainischen Streitkräfte hätten „wahllos zivile Ziele“ in der Region beschossen.

Noch am Vortag hatte das Verteidigungsministerium behauptet, dass ein Versuch, die Grenze zu durchbrechen, gescheitert sei. Nun hieß es, dass ein tiefes Eindringen in russisches Staatsgebiet verhindert worden sei. Zuvor hatten russische Militärblogger gemeldet, dass ukrainische Kämpfer mindestens zehn Kilometer hinter die Grenze im Gebiet Kursk vorgedrungen seien.

Evakuierungen auch auf ukrainischer Seite

Unterdessen ordnete auch die Ukraine 6.000 Menschen an, das Grenzgebiet zu Kursk zu verlassen. „Ich habe gerade den Befehl zur Zwangsevakuierung von 23 Siedlungen in fünf Gemeinden in der Region Sumy unterzeichnet“, teilte Regionalgouverneur Wolodymyr Artjuch mit. Die Situation in der unmittelbar an Kursk grenzenden Region Sumy sei „sehr angespannt“.

Schwere Kämpfe

Laut Verteidigungsministerium in Moskau kämpfen Soldaten gemeinsam mit Grenzschützern in dem Gebiet gegen die Eindringlinge. Sie hätten mit Unterstützung durch Flugzeuge, Raketenstreitkräfte und Artillerie feindliche Gruppierungen vernichtet. Der Gegner habe mindestens 260 Mann sowie 50 Einheiten Technik verloren, darunter sieben Panzer. Die Angaben waren von unabhängiger Seite nicht überprüfbar.

Angaben russischer Militärblogger zeichnen ein anderes Bild. So seien russische Soldaten in der Nacht aus Swerdlikowo gedrängt worden. Im Grenzort Oleschnja gut zehn Kilometer südlich sollen russische Truppen gar umzingelt worden sein. Es gibt unbestätigte Berichte über russische Soldaten, die sich ergeben hätten. Bereits am Dienstag kursierten Videos in sozialen Netzwerken, die gefangen genommene russische Soldaten zeigen sollen.

Tausende auf der Flucht

Aus den beschossenen Ortschaften flohen nach russischen Behördenangaben Tausende Menschen. Es gab mehrere Tote und mehr als 20 Verletzte. Aus der Ukraine gab es dazu keine offizielle Stellungnahme.

Russische Militärblogger behaupten, dass tschetschenische Kämpfer die russische Grenze zuvor gesichert hätten. Als die ukrainischen Soldaten angriffen, hätten sie jedoch ihre Stellungen aufgegeben und sich zurückgezogen. Das in Russland sehr populäre Militärblog Rybar berichtete, dass es ukrainischen Soldaten sogar gelungen sei, sich auf russischem Gebiet zu verschanzen.

Generalstab: Bis zu 1.000 Ukrainer beteiligt

Die Bevölkerung des Ortes Sudscha – etwa zehn Kilometer hinter der Grenze – sei in Sicherheit gebracht worden. Sudscha ist auch ein Knotenpunkt für Gasleitungen, über die noch Gas vor allem nach Osteuropa fließt. Unbestätigten Angaben zufolge sollen ukrainische Soldaten bereits in elf russische Siedlungen eingedrungen sein. Verschiedene Blogger schätzen die Stärke der Ukrainer auf 900 bis 2.000 Mann. Nach Angaben des russischen Generalstabs wiederum sind „bis zu tausend“ Soldaten beteiligt.

In der Vergangenheit hatte es solche Durchbrüche von ukrainischer Seite in der Region Belgorod gegeben. Zu den Aktionen bekannten sich Freiwilligenbataillone, die aus Russen bestehen, aber aufseiten der Ukraine kämpfen. Ziel der Ukraine könnte es aus Sicht von Experten sein, die russischen Truppen von Angriffen auf das Nachbarland abzulenken.

Die Ukraine feuert immer wieder mit Artillerie und Raketen auf russisches Territorium und hat mit Langstreckendrohnen Ziele tief im Inneren Russlands angegriffen. Infanterieangriffe kommen allerdings selten vor.

red, ORF.at/Agenturen

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andrea77482  07.08.2024, 17:17

@ napoloni

Laut n-tv sind es mehr.

n-tv: UpdateKursker fliehen in ScharenPutin beklagt plötzlich "wahllosen Beschuss ziviler Ziele"

07.08.2024, 15:42 Uhr

https://www.n-tv.de/politik/Putin-beklagt-ploetzlich-wahllosen-Beschuss-ziviler-Ziele-article25143306.html

Putin macht sich lächerlich. Er selbst beschießt in der Ukraine jeden Tag zivile Einrichtungen, Wohnhäuser und zerstört ganze Städte! Da braucht er sich nicht wundern wenn die Ukraine jetzt mal Tabula Rasa macht und zurückschießt und seine Militärinfrastruktur zerstört von der aus die Ukraine jeden Tag angegriffen wird.

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napoloni  07.08.2024, 17:53
@andrea77482

Das ist in der Tat eine überraschende Wendung, nachdem Russland diesen Angriff laut seinen verlässlichen Angaben längst abgewehrt hatte. Vielleicht sind die unzähligen getöteten Angreifer als Zombies auferstanden und bedrohen nun das Gebiet :o)

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andrea77482  07.08.2024, 18:13
@napoloni

@ napoloni

Ich glaube die russischen Angaben nicht so sehr. Da habe ich schon meine Zweifel. Aber ich hoffe mal nicht, dass es zu einer Zerstörung dieser Gasleitung durch die Ukraine kommt.

Aber: Ungarn und die anderen EU-Länder sowie auch Deutschland müssen aus us-amerikanischem Gas und aus russischem Gas raus. Das ist richtig. Aber: dazu muss vorher die Nordsee-Bohrung runter. Und da sehe ich zwar dass die Station schon aufgebaut wird (das Gericht hatte hier den Baustopp zurückgenommen). Aber ich sehe noch nicht, dass die Bohrung runter geht. Aber das wäre jetzt eminent wichtig. Denn an den Börsen läuft schon wieder totale Panik wie ich das gerade lese und der Gaspreis schieißt durch die Decke:

t-online: Trend setzt sich fort Europäischer Gaspreis steigt stark und kratzt am Jahreshoch

Von dpa 07.08.2024 - 16:34 Uhr

https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_100464274/unruhen-in-nahost-und-russland-gaspreis-in-europa-steigt-stark-an.html

und hier

börsennews.de: Europäischer Gaspreis steigt auf Jahreshoch07.08.2024, 17:56 Uhr von dpa-AFX

https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/dpa-afx/europaeischer-gaspreis-steigt-auf-jahreshoch/4521466/

Das wäre nicht so gut, wenn das Gas im Winter so exorbitant teuer würde.

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Du hast kürzlich geschrieben:

"Ich bin für Russland weil ich seit kurzem in Russland wohne."

Dass Du Dir Sorgen um den Erfolg der Ukraine machst, ist daher unglaubwürdig. Es scheint mir bei der Fragestellung eher um Propaganda im Sinne des russischen Angriffskriges zu gehen.

Die ukrainische Militärführung wird wissen, wie sie sich am besten gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg verteidigt, es wäre dumm, wenn sie jedes Detail öffentlich erklärt. Ich denke die können die Sinnhaftigkeit auch westlich besser beurteilen als ein Sympathisant des Aggressors.

Militärisch nicht klug auf jeden Fall

Vielleicht wollten sie Druck nach Außen zeigen


andrea77482  07.08.2024, 17:28

@ MenschDNA

Die Besatzung von diesem Uboot hatte keine Chance. Das Boot füllte sich sehr schnell mit giftigem Rauch und hat die Crew sehr schnell getötet. Das zerstörte Boote wurde gehoben.

Berliner Zeitung: Drama in der Barentssee: Vor 20 Jahren sank die „Kursk“

Stefan Scholl 11.08.2020 16:19 Uhr

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-klopfzeichen-von-der-kursk-li.97182

und hier

WELT: Schon die „Kursk“-Katastrophe offenbarte Putins Charakter

Veröffentlicht am 23.06.2023 

https://www.welt.de/geschichte/article237484861/U-Boot-Katastrophe-Schon-der-Untergang-der-Kursk-offenbarte-Putins-Charakter.html

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andrea77482  07.08.2024, 17:25

@ MenschDNA

Von daher gar nicht so dumm. Und in Kursk liegt ja auch dieses damals zerstörte Uboot das durch einen Unfall an Bord zerstört wurde (damals explodierte ein Torpedo an Bord der defekt war).

https://de.wikipedia.org/wiki/Kursk_(U-Boot)

und hie rauf youtube:

Sekunden vor dem Unglück - Die Kursk, Tauchfahrt in den Tod

https://www.youtube.com/watch?v=i_9Ujs93gJI

und hier

"Kursk"-Untergang: Eine russische Tragödie | SPIEGEL TV

https://www.youtube.com/watch?v=AX5HgP1x_70

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andrea77482  07.08.2024, 17:22

@ MenschDNA

Doch ich glaube zu ahnen, was die Ukraine vor hat. Ein Dolchstoß in den Rücken der russischen Truppen:

Grafik n-tv:

https://postimg.cc/06JfnbZV

wahrscheinliche Taktik der Ukraine:

https://postimg.cc/7CD6sRnj

Die Ukraine will die russischen Truppen von hinten her angreifen und einkesseln sowie den Rückweg abschneiden und den Nachschub abschneiden. Dadurch sitzen die in der Falle. Und sollten die russischen Truppen dann weiter in die Ukraine gehen, treffen sie auf weitere ukrainische Truppen und würden die russischen Truppen so hart bekämpft dass sie kapitulieren müssten.

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vanOoijen  07.08.2024, 19:27
@andrea77482

Die säßen nur solange in der Falle bis Nachschub aus dem russischen Kernland einträfe und dann wären die ukrainischen Soldaten ebenfalls eingekesselt. Bei Deiner Vermutung einer Taktik vergisst Du, dass nicht alle russischen Soldaten, Panzer etc. bereits an der Front sind. Russland hat durchaus noch Reserven.

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