Überholverbot rechts - auch im Stau?

6 Antworten

Hi, beim Stau darf überholt werden.

Aber es heißt gar nicht überholen, sondern es darf rechts schneller gefahren werden als links.


KevinHP  07.06.2024, 21:17

Wenn man an einem fahrenden Fahrzeug vorbeifährt, weil man schneller ist, spricht man immer von Überholen.

Ja, darf man. Siehe § 7 Abs. 2, 2a StVO:

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Zum Thema Vorbeifahren / Überholen:

Vorbeifahren betrifft nur Fahrzeuge im ruhenden Verkehr, also solche, die im Sinne des § 12 StVO halten oder parken. Es handelt sich um eine gewollte Fahrtunterbrechung.

Überholen betrifft Fahrzeuge im Fließverkehr, also solche, die fahren oder lediglich verkehrsbedingt halten (warten). Beim Warten handelt es sich um eine ungewollte Fahrtunterbrechung.

Wenn du in der von dir beschriebenen Situation also von "überholen" sprichst, hast du vollkommen recht, denn die anderen Autos fahren oder stehen lediglich verkhrsbedingt (ungewollt).

Überholen nicht, vorbeifahren schon.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Überholen nicht, das nennt sich dann vorbeifahren. Muss man aber auch langsam und mit Vorsicht machen