Überholverbot rechts - auch im Stau?
Ich war heute stundenlang auf der Autobahn unterwegs und es gab viel Stau, der Verkehr war sehr zähflüssig - stop&go wie man so schön sagt, und wenn man mal fahren konnte dann nur Schrittgeschwindigkeit. Darf man in solchen Situationen rechts überholen?
6 Antworten
Hi, beim Stau darf überholt werden.
Aber es heißt gar nicht überholen, sondern es darf rechts schneller gefahren werden als links.
Wenn man an einem fahrenden Fahrzeug vorbeifährt, weil man schneller ist, spricht man immer von Überholen.
Ja, darf man. Siehe § 7 Abs. 2, 2a StVO:
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Zum Thema Vorbeifahren / Überholen:
Vorbeifahren betrifft nur Fahrzeuge im ruhenden Verkehr, also solche, die im Sinne des § 12 StVO halten oder parken. Es handelt sich um eine gewollte Fahrtunterbrechung.
Überholen betrifft Fahrzeuge im Fließverkehr, also solche, die fahren oder lediglich verkehrsbedingt halten (warten). Beim Warten handelt es sich um eine ungewollte Fahrtunterbrechung.
Wenn du in der von dir beschriebenen Situation also von "überholen" sprichst, hast du vollkommen recht, denn die anderen Autos fahren oder stehen lediglich verkhrsbedingt (ungewollt).
Hier steht eigentlich alles.

Überholen nicht, vorbeifahren schon.
Überholen nicht, das nennt sich dann vorbeifahren. Muss man aber auch langsam und mit Vorsicht machen