Thüringer Landtag: Warum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments sofort und vor der Wahl des Präsidenten im Plenum behandelt werden?
Das ist zumindest die Meinung der demokratischen Parteien im Thüringer Landtag. Mich interessiert die konkrete Rechtsgrundlage.
Vielen Dank!
6 Antworten
In Thüringen gibt es ein Geschäftsordnungsgesetz, das besagt, daß die Geschäftsordnung des Landtags so lange gilt, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat. Dieses Gesetz wurde 1994 verabschiedet, um genau das zu verhindern, was insbesondere die CDU heute inszeniert hat: Vor der Konstituierung des Landtags über Änderungsanträge der Geschäftsordnung Personalentscheidungen zu eigenen Gunsten zu beeinflussen.
das besagt, daß die Geschäftsordnung des Landtags so lange gilt, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat.
Das bezweifelt keiner. Anders geht es ja auch garnicht.
Wie soll es denn ohne beschluss einer neuen Geschäftsordnung eine neue Geschäftsordnung geben?
Weil die größte Fraktion im LT den Präsidenten vorschlägt, wird der abgelehnt stellen sie einen Neuen usw.
Die CDU will vor der Ernennung 2er vorläufiger Schriftführer durch den Alterspräsidenten die Geschäftsordnung dahingehend ändern dass jede Fraktion den Kandidaten stellen darf und würde dann ihren Kandidaten wahrscheinlich durchbekommen.
So ist das aber in der gegenwärtigen Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Die Grünen wollten letzten Dezember die GO schon dahingehend ändern lassen doch da hat die CDU abgelehnt weil sie dachten sie würden stärkste Fraktion und somit den Präsidentenkandidaten stellen. Leider haben sie die Wahl verloren und versuchen jetzt noch vor der Beschlussfähigkeit die GO zu ihrem Vorteil zu ändern. Ist schon ziemlich peinlich für die CDU.
Das klingt schon dumm. Die CDU hätte wissen müssen, dass sie nicht stärkste Fraktion werden. War abzusehen.
Das stimmt, hat sich wohl keiner für zuständig gehalten das rechtzeitig vor der Wahl zu beantragen.
Das Lustige ist: Exakt dieselbe Geschäftsordnung verbietet es der AfD, den Ablauf zu verändern. Der Ablauf ist aber eindeutig:
A) Benennung vorläufiger Schriftführer
B) Feststellen der Beschlussfähigkeit
C) Überleitung zur Tagesordnung, Entgegennahme und Abstimmung zu Tagesordnungspunkten
Und A bis C hat die AfD in einem diktatorischen Wahn einfach verweigert.
Oder die AFD ist nicht bis an diesen Punkt gekommen ;)
Ist ja nicht so als hätte er vorgelesen was als nächstes passieren wird aber hey, Einbildung ist ja auch ne Art Bildung.
Hat er eben nicht. Er hat eine Rede gehalten, die so schlichtweg nicht vorgesehen war. Darüber mag man zwar noch streiten, aber er hat dennoch gleich mehrfach verweigert, die Beschlussfähigkeit festzustellen. Sogar ganz ausdrücklich hat er das gemacht. Angeblich sei seine Rede noch nicht fertig gewesen, was aber Quatsch ist.
Sprich: Die AfD hat versucht, mit Tricks die Sitzung in einem Schwebezustand zu halten zwischen "Wir fangen an mit der Abarbeitung der Geschäftsordnung" und einem "Ich will hier noch meine Rede fertig machen".
Auf die Frage, welche Geschäftsordnung die AfD da abarbeiten würde, wurde von ihm gar gedroht, den Abgeordneten das Mikro abzuschalten....
Bitte .. ich weiß du bist nicht in der Lage allzu schwere Zusammenhänge zu begreifen aber lies die GO und sei einfach ruhig.
Die Beschlussfähigkeit wird in § 1 Absatz 4 geregelt und man ist noch nicht mal zu §1 Absatz 3 gekommen.
aber er hat dennoch gleich mehrfach verweigert, die Beschlussfähigkeit festzustellen.
Korrekt, weil er an dem Punkt noch überhaupt nicht war und sich an die GO gehalten hat.
Angeblich sei seine Rede noch nicht fertig gewesen, was aber Quatsch ist.
Was du nicht zu entscheiden hast oder doch gleich woher weißt?
Auf die Frage, welche Geschäftsordnung die AfD da abarbeiten würde, wurde von ihm gar gedroht, den Abgeordneten das Mikro abzuschalten....
Weil die Frage (auch wenn du es nicht begreifst) sinnlos ist, die GO die dank der CDU/CSU exakt so ist wie sie ist ;)
Fakt ist wie sonst auch, du hast keine Ahnung wovon du redest aber gut, kennen wir ja.
Klar. Für AfD-Fans ist jeder, der ihrem Diktatur-Wahn widerspricht, automatisch einer, der "schwere Zusammenhänge nicht versteht". Wieder mal oberpeinlich.
Die Beschlussfähigkeit wird in § 1 Absatz 4 geregelt und man ist noch nicht mal zu §1 Absatz 3 gekommen.
Bevor wir weitermachen: Wo exakt steht denn eigentlich, dass §3 vor §4 zu erfolgen hat? Zeige mir doch mal, wo exakt das steht....
Korrekt, weil er an dem Punkt noch überhaupt nicht war und sich an die GO gehalten hat.
Nö. Hat er eben nicht. Wo steht denn, dass er eine Rede halten darf? Wo steht, dass er Mikros abschalten darf? Wo steht, dass er Rügen verteilen darf?
Wenn du schon denkst, dass er sich strikt an die GO gehalten hat, dann beweise doch mal, wo exakt all die Dinge stehen, die die Diktatur-AfD da getrieben hat.
Was du nicht zu entscheiden hast oder doch gleich woher weißt?
Ach. Sag bloß. Nur wieso hat die AfD das zu entscheiden? Wo exakt steht denn all das, was die AfD da gemacht hat?
Auf. Zeige mal die Beweise her. Oder beantworte schlichtweg mal die Frage, die auch die CDU gestellt hat:
An welche Geschäftsordnung klammert sich die AfD denn da ganz genau? Die des Thüringer Landtages ist es jedenfalls eindeutig nicht.
Weil die Frage (auch wenn du es nicht begreifst) sinnlos ist,
Ne. Ist sie eben nicht. Denn das, was die AfD gemacht hat, steht eben nicht in irgendeiner GO.
die GO die dank der CDU/CSU exakt so ist wie sie ist ;)
Das ist eine lustige und oberpeinliche Lüge. Denn das, was die AfD gemacht hat, steht da schlichtweg nicht.
Vllt guckst du da mal rein.
Der AP wollte nach seiner Eröffnungsrede die 2 vorläufigen Schriftführer ernennen. Erst danach gilt der Landtag als Beschlussfähig. Immer wenn er damit anfangen wollte gab es von den Anderen Einspruch weil sie die Änderung der Geschäftsordnung vorziehen wollten, das ist aber erst nach der Beschlussfähigkeit möglich.
Der AP hat sich an das Protokoll gehalten, und jeder der das anders sieht ist kein Demokrat, egal wie sehr er/sie sich so sieht.
Man darf das Ganze nicht parteiisch sehen sondern objektiv, das wäre demokratisch.
Ihr werft der AfD immer die schlimmsten Sachen vor, die meist nur philosophisch und nicht belegt sind nur weil die Deppen in Berlin das behaupten und die Tagesschau das nachplappert.
“Die AfD steht nur für Hetze und Hass.“ Dabei sind die schlimmsten Hetzer und Hasser die Wähler der „demokratischen Parteien“.
DIE SCHLIMMSTEN … !!!!
Die AfD-Wähler erwarten nicht mehr als gleiche Behandlung der Rechte ihrer Partei wie die aller anderen, aber das wird von vornherein ausgeschlossen, aus Prinzip. Selbst wenn die AfD den Kandidaten für das Präsidentenamt vorschlagen darf und sie würden Mutter Theresa vorschlagen würde dies abgelehnt werden. Und das soll demokratisch sein?
Da sage ich nur „Pfui, jedem der sich Demokrat nennt.“
Vllt guckst du da mal rein.
Ich kenne das durchaus. Keine Angst.
Der AP wollte nach seiner Eröffnungsrede die 2 vorläufigen Schriftführer ernennen.
Das ist glatt gelogen. Mal abgesehen davon, dass es nirgendwo in der Geschäftsordnung diese "Eröffnungsrede" gibt. Er hat mehrfach behauptet, obwohl längst beendet, dass er sich immer noch in seiner "Rede" halten würde. Dann hat er mehrfach versucht, die Wahl zum Landtagspräsidenten zu beginnen, obwohl weder der Punkt vorläufiger Schriftführer noch Beschlussfähigkeit abgearbeitet waren.
Immer wenn er damit anfangen wollte
Nein. Es gab die Zwischenrufe, weil er eben nicht damit anfangen wollte.
Der AP hat sich an das Protokoll gehalten, und jeder der das anders sieht ist kein Demokrat, egal wie sehr er/sie sich so sieht.
Dann hätte er A) keine Rede halten dürfen und B) nicht ständig behaupten dürfen, er befinde sich noch in seiner Rede.
Man darf das Ganze nicht parteiisch sehen sondern objektiv, das wäre demokratisch.
Das funktioniert aber nur, wenn man auch bei der Wahrheit bleibt.
Die AfD-Wähler erwarten nicht mehr als gleiche Behandlung der Rechte ihrer Partei wie die aller anderen,
Warum bleibt dann niemand bei der AfD einfach mal bei der Wahrheit? Der Typ von der AfD hats einfach verkackt. Er hat sich nicht an die Geschäftsordnung gehalten und er hat Dinge gemacht, wie die Drohung mit der Abschaltung der Mikrofone, die nichts mit Demokratie zu tun haben.
War ja auch ein sehr neutrales Gericht mit lauter Leuten die auf Grund der CDU und SPD überhaupt erst dort hin gekommen sind :D
1 CDU Mitglied
3 Mitglieder die von der CDU vorgeschlagen wurden
ein Mitglied der Grünen
2 Mitglieder der SPD und 2 Linke ..
und als Ersatz noch ein SPD Mitglied
Aber hey, das 9 von 9 bei den Altparteien sind oder ihr den Posten verdanken hat sicher nichts mit dem Urteil zu tun ;D
Du bist und bleibst das was du anderen vorwirfst, ideologisch verblendet und von Hass zerfressen.
Schönen Tag noch.
Es steht dir frei, irgendeinen Beweis zu liefern, dass das Urteil an irgendeinem Punkt weder den Gesetzen noch der Geschäftsordnung entspricht. Zeige einfach solch einen Beweis.
Du bist und bleibst das was du anderen vorwirfst, ideologisch verblendet und von Hass zerfressen.
Klar doch. Und das alles nur, weil ich den Rechtsradikalen sage, dass die Realität eine andere ist als das, was sie sich herbeilügen.
Aber da die Rechtsradikalen ja exakt 0 Substanz liefern können und exakt 0 Begründungen liefern können, warum das Urteil falsch sei, müssen sie sich in solche frei erfundenen Verschwurbeleien zurückziehen. Dass so jemand wie du das einfach nicht erkennen kann, das ist etwas, was du mit dir selbst ausmachen musst.
Jeder normal denkende Mensch fragt sich eine simple Frage: "Wenn doch die AfD ausschließlich nach Recht und Gesetz gehandelt hat, wieso kann sie das dann weder begründen, noch nachweisen?"
Die CDU hat sich wahrscheinlich gedacht, eine Wahl zu verhindern ist einfacher, als eine rückgängig zu machen. In Thüringen hat man damit ja Erfahrung ;).
Schwachsinn …
Die CDU wollte dass die Beschlussfähig sofort also vor der Ernennung der Schriftführer festgestellt wird, und das ist unzulässig. Erst werden die vorläufigen Schriftführer durch den Alterspräsidenten ernannt und dann die Beschlussfähigkeit festgestellt. Genau so ist es in der GO festgelegt und genau dieses Prozedere hat die CDU und auch BSW zu verhindern versucht.
Die CDU wollte dass die Beschlussfähig sofort also vor der Ernennung der Schriftführer festgestellt wird, und das ist unzulässig.
Das ist einfach nur gelogen.
- Direkt zu Beginn wollte der Typ seine Rede halten, obwohl das laut Geschäftsordnung gar nicht vorgesehen ist.
- Es gab direkt eine Unterbrechung und es wurde vereinbart, dass - entgegen der Geschäftsordnung - diese Rede gehalten werden darf, wenn direkt danach über den Antrag zur Beschlussfähigkeit abgestimmt werden würde.
Das wars. Sprich: Die AfD hat von den Fraktionen die Erlaubnis bekommen, diese eigentlich nicht erlaubte Rede abzuhalten, wenn dann die Beschlussfähigkeit festgestellt werde.
Als die Rede dann fertig war, erinnerte die CDU an diese Vereinbarung. Die AfD weigerte sich.
Das ist also der Knackpunkt: Die AfD hielt sich von Anfang an weder an die Geschäftsordnung, noch an die zwischenzeitliche Vereinbarung aller Fraktionen, dieses Mal von der Geschäftsordnung abzuweichen.
Plötzlich nach einer Stunde Unterbrechung behauptet die AfD besonders dreist, dass die Rede noch gar nicht beendet gewesen sei. Das ist der blanke Hohn. Erst war sie beendet und dann bricht die AfD alle Verabredungen und plötzlich ist die Rede doch nicht beendet...
Wenn du es wirklich objektiv sehen würdest, wieso lässt du diese Fakten allsamt weg und tust so, als habe sich die AfD zu 100% korrekt verhalten?
Absolut lächerlich. Wirklich absolut lächerlich.
Und auch das stimmt nicht. Es wurde vereinbart dass Andreas Bühl das Wort erhält wenn Jürgen Treutler seine Rede beendet hat, und nicht dass die Beschlussfähigkeit festgestellt wird, denn diesen Punkt kann Treutler garnicht vorziehen.
Aber ich gebe dir dahin recht dass Bühl das Wort trotzdem nicht erteilt wurde, an diese Absprache hätte sich die AfD halten sollen.
Naja, das verwundert wohl niemanden. Dass das passiert hab ich schon Donnerstag Abend vorhergesagt. Das Verfassungsgericht hat der AfD vor 6 Jahren auch das Recht den stellvertretenden Bundestagspräsidenten zu stellen abgesprochen obwohl in der GO des Bundestages steht dass die größte Oppositionspartei den Vize stellen darf.
Recht bekommen bedeutet in diesem Land leider nicht auch recht zu haben.
obwohl in der GO des Bundestages steht dass die größte Oppositionspartei den Vize stellen darf.
Nein. Genau das steht da nicht drin. Ein Vorschlagsrecht ist kein Bestimmungsrecht.
Recht bekommen bedeutet in diesem Land leider nicht auch recht zu haben.
Nettes Märchen. Es ist immer wieder lustig, wie ihr Lügen verbreitet, um zu begründen, warum irgendwas angeblich falsch sei.
Wieso bleibt ihr nicht irgendwann in eurem Leben mal bei der Wahrheit?
Die wird dir das Landesverfassungsgericht Thüringen liefern.
ansonsten siehe hier
Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags (thueringer-landtag.de)
Verf_TH.pdf (thueringer-landtag.de)
Artikel 57
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer.
Und in Paragraf 2 der Geschäftsordnung steht
Wahl der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten und der Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter
(1) Der Landtag wählt die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten und die zwei Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache geheim durchgeführt.
(2) Die Wahlen erfolgen auf Vorschlag der Fraktionen unter Beachtung ihres Stärkeverhältnisses, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden.
(3) Die Präsidentin beziehungsweise der Präsident und die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten können vom Landtag abberufen werden. Ein dahin gehender Antrag kann nur von einem Drittel der Abgeordneten schriftlich eingebracht werden. Die Entscheidung hierüber erfolgt nach frühestens zehn und spätestens 20 Tagen ohne Aussprache in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags.
(4) Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft im Vorstand. Der frei gewordene Sitz wird durch Nachwahl wieder besetzt.
In Artikel 61 der Landesverfassung steht weiterhin
Artikel 61
(1) Der Landtag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er gilt solange als beschlußfähig, bis vom Präsidenten das Gegenteil festgestellt wird
Und das war gestern mit Sicherheit der Fall.
Ein beschlussfähiger Landtag kann natürlich die Geschäftsordnung ändern.
Das ist meine Auffassung. Nun werden wir sehen ob die Verfassungsrichter diese teilen.
Sie können gar nicht anders, als diese Auffassung zu teilen. Denn der erste Schritt ist die Feststellung der Beschlussfähigkeit. Genau das hat die AfD aber verweigert, da sie ja verhindern wollte, dass ein dann mündiges Parlament mit Mehrheit die Tagesordnung anpasst.
Die Parteien hätten doch einfach vor der Landtagswahl die Gesetzte ändern können. Es war ja absehbar, dass eine gewisse Parteil, dessen Namen man nicht schreiben darf, gewinnt und genau dieses Szenario entsteht. Hinterher fällt der CDU auf, dass sie es verbockt haben und schreien jetzt wie kleine Kinder rum.
Es ist einfach traurig, wenn man feststellt, dass es im örtlichen Kindergarten gesitteter zugeht, als im Landtag.
Ich bin für Demokratie und nicht für Machtpolitik. Die CDU ist an Lächerlichkeit nicht zu übertreffen.
Ja. Sie hätten das vorher regeln können, aber das ändert nichts dran, dass die AfD sich an die Geschäftsordnung zu halten hat, was sie nicht tat.
Es ist einfach traurig, wenn man feststellt, dass es im örtlichen Kindergarten gesitteter zugeht, als im Landtag.
Dann erzähle doch mal. Wenn Kinder sagen "OK, du darfst das machen und im Anschluss machen wir dann etwas anderes" und hinterher hält sich dieses eine Kind nicht dran, was ist dann wohl los?
Genau so war es hier. Von Anfang an hat die AfD gegen die Geschäftsordnung verstoßen. Der Typ hielt eine "Rede", die es so gar nicht geben darf. Damit es weitergeht, haben alle dann verabredet, dass er seine Rede zuende halten darf und anschließend würde man mit dem Punkt der Beschlussfähigkeit und dem Antrag weitermachen.
Als dann die Rede beendet war, hatte der Typ von der AfD nichts besseres zu tun, als dieses Versprechen zu brechen und mit wirren Ausreden zu verhindern, was verabredet und zwischen allen versprochen wurde.
Das ist der Kern dieses Theaters. Das ist es, wo die AfD hier die Demokratie zerstört. Sie nimmt sich Rechte heraus, die sie nie hatte und erzwingt diese Rechte. Dann aber hält sie sich exakt 0 an Ansprachen.
Es geht nicht um "müssen", sondern um "können".
Die richtige Frage wäre also: Mit welchem Recht verweigert der nicht gewählte Alterspräsident dem Parlament sein Recht, sich seine eigene Geschäftsordnung in Abstimmung zu geben?!
Nein, die Frage lautet eher: Mit welchem Recht soll die Wahl über eine neue Geschäftsordnung noch vor der Wahl des Präsidenten erfolgen.
Das Problem ist, dass die stärkste Fraktion das alleinige Vorschlagsrecht für einen Kandidaten besitzt. Die anderen Fraktionen haben bereits bekannt gegeben, dass sie keinen Kandidaten aus der sogenannten Alternative für Deutschland wählen werden. Damit droht der komplette Stillstand des Landtages.
Dieser ganze Wahlprozess droht zur Farce zu werden und die sogenannte Alternative für Deutschland würde damit den ganzen demokratischen Prozess im Landtag stilllegen.
Daher eben der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, um auch andere Kandidaten aus anderen Parteien zur Wahl zuzulassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich festgestellt: "Eine nach Maßgabe der Geschäftsordnung zulässige Wahl zur Besetzung eines parlamentarischen Leitungsamtes kann nur eine freie Wahl sein (vgl. BVerfGE 160, 411 <421 ff. Rn. 31 ff.>). Wahlen zeichnen sich gerade durch die Wahlfreiheit aus, wenngleich die Wählbarkeit von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängen kann (vgl. BVerfGE 143, 22 <33 Rn. 28>). Der mit einer Wahl einhergehende legitimatorische Mehrwert könnte nicht erreicht werden, wenn es eine Pflicht zur Wahl eines bestimmten Kandidaten oder einer bestimmten Kandidatin gäbe (vgl. BVerfGE 143, 22 <33 Rn. 28>; 160, 411 <421 Rn. 31>)."
Somit würde ich erstmal anzweifeln, dass nur die stärkste Fraktion ein alleiniges Vorschlagsrecht haben soll.
"Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor." (§ 2 Abs. 2 Geschäftsordnung, thüringer Landtag)
Es ist jedoch nirgends ausgeschlossen, dass nicht auch die anderen Fraktionen Vorschläge einbringen dürfen.
"Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält." (§ 472 Geschäftsordnung, thüringer Landtag)
Würde man die Geschäftsordnung so auslegen, dass im dritten Wahlgang nur über Kandidaten der stärksten Fraktion abgestimmt werden dürfte, so wäre eine solche Auslegung kaum mit dem Grundgesetzt bzw. der Rechtsauffassung des BVerfG vereinbar.
Somit ist eine Anpassung der Geschäftsordnung sicherlich sinnvoll, um diesen Interpretationsspielraum zu schließen, aber grundsätzlich nicht erforderlich, um die Wahl eines AfD-Präsidenten zu verhindern.
Dann hätte die CDU ja auch einfach warten können, bis der Punkt an der Reihe ist. AfD stellt ihren Kandidaten, er erhält zwei mal nicht die notwendige Mehrheit und die CDU hätte einen eigenen Vorschlag unterbreiten können. Oder hatten die selbsternannten Superdemokraten etwa Angst, dass der AfD-Kandidat tatsächlich gewählt werden könnte?
Darum geht es gar nicht. Die AfD hat ja schon die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Parlaments verweigert. Die AfD wollte damit eine Wahl des Landtagspräsidenten erzwingen, bevor das Parlament beschlussfähig erklärt wird. Genau das ist aber totaler Unfug und wäre in keinem Fall zulässig.
Ah, mal wieder ein Absolvent der Internet Universität. Bravo!
Das Landesverfassungsgericht (da sitzen Leute, die wirklich Jura studiert und verstanden haben) wird das Ganze nun klären.
Dein Ernst? Ich darf als Laie keine Meinung haben? Du hast ein sehr merkwürdiges Demokratieverständnis.
Du verwechselst, wie so viele aus der AfD-Ecke, eine Meinung mit Fakten.
Und wir haben die Fakten ja nun: Die AfD hat sich mal wieder verfassungswidrig verhalten und hat einen auf den Sack bekommen.
Unsinn, ich bin links-grün eingestellt. Tut aber auch überhaupt nichts zur Sache. Zudem wollte ich nur über die rechtlichen Grundlagen diskutieren, wertfrei, nicht mehr, nicht weniger.
Die richtige Frage wäre also: Mit welchem Recht verweigert der nicht gewählte Alterspräsident dem Parlament sein Recht, sich seine eigene Geschäftsordnung in Abstimmung zu geben?!
Weil man sowas vor der Wahl oder nach der Konstituierung macht du Hohlkopf.
Oder ändert man im Fußball auch mitten im Spiel die Regeln?
Meine Güte ..
Komisch, dass das Landesverfassungsgericht das alles einstimmig komplett anders sah und dem AfD-Vogel eine sehr klare Ansage gemacht hat, was?
Aber ich weiß natürlich: Gekaufte Justiz und so... ;)
Warum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments sofort und vor der Wahl des Präsidenten im Plenum behandelt werden?
Müssen sie nicht.
Es bringt nichts Änderungen einer Geschäftsordnung zu beantragen wenn man noch nicht beschlussfähig ist und an diesen Punkt ist man ja nicht mal gekommen.
Jeder mit etwas Resthirn kann das begreifen.
Übrigens wurde so eine Änderung vor (glaube 3 oder 4 Jahren) von den Grünen vorgeschlagen und die CDU/CSU hat dagegen gestimmt und genau jetzt regen sie sich deswegen auf :D
Einfach nur Heuchler diese Leute ..
Geschäftsordnung des Thüringer Landtages Paragraf 1 Absatz 1-4 !!!!! Da steht alles wichtige und die korrekte Reihenfolge, warum scheint das keiner zu begreifen oder begreifen zu wollen.
Wieso sollen jetzt die Gesetze geändert werden, wenn genau diese Gesetze 150 Jahre Bestand haben und immer genau si verfahren wurde. Wieso ist das für die CDU und so weiter nichtmehr ok. Geht in meinen Kopf nicht rein