Höhe Grundstücksaufschüttung und Mauer- und Zaunbau?
Hallo...Uns beschäftigt folgende Frage.
Wir haben ein Hanggrundstück und haben einen Sichtschutzzaun von 1,80m errichtet. Abwärts sind mir mit dem Gefälle mitgegangen.
Nun haben wir einen neuen Nachbarn. Dieser hat sein Grundstück aufgeschüttet auf ca. 1,20m und versucht nun, das Erdreich direkt bei uns am Zaun mit einer Natursteinmauer abzufangen. Allerdings geht er nicht mit dem Gefälle sondern gerade durch. Er möchte kein Hanggrundstück. Wie hoch darf er mit der Mauer.? Denn wenn er so weiter geht, hat er am unteren Ende mindestens 3m Höhe. Auf die Mauer soll noch einmal ein Drahtzaun von 2m Höhe. Wie weit ist dies erlaubt? Wenn er bei uns am Zaun steht steht er schon hüfthoch über unserem Zaun. Und wieweit ist das Auffüllen überhaupt erlaubt? Das Grundstück liegt in Thüringen. Ich hoffe ihr habt Antworten für uns. Ich danke euch.
3 Antworten
Bei uns darf gar nicht geschüttet werden, und Mauerwerk als Grenz-Zaun ist auch nicht.
Bauamt, wer sonst kennt die Spielregeln?
Oder hier, Zitat:
Für solche Aktionen bräuchte er bei uns eine Baugenehmigung, und die gibt es nur mit Zustimmung des Grundstücknachbarn. Allerdings wären da drei Meter undenkbar.
Das sind örtliche Bauvorschriften. Das kann man Dir hier nur beantorten, wenn man den genauen Ort kennt.
Bei uns sind max. 2 Meter erlaubt.
Habt ihr das gut, hier bei uns darf weder geschüttet noch gemauert werden.