Die Zulässigkeit von Einfriedungen wird einerseits öffentlich-rechtlich im Bebauungsplan und der Gestaltungssatzung der Gemeinde geregelt und andererseits privatrechtlich im Nachbarrechtgesetz des Bundeslands.

Eine Höhe, die von Katzen nicht zu überwinden ist, wird höchstwahrscheinlich nicht möglich sein.

...zur Antwort
Darf der Nachbar auf meinem Grundstück graben?

Hallo,

ich bin grade am Bauen eines Einfamilienhauses. Mein Grundstück besitzt eine 20m lange und 3m breite Zufahrt, die zum Nachbar angrenzend ist. Ich habe bisher immer wieder kleinere Ausseinandersetzungen mit dem Nachbarn gehabt. Nun baut der Nachbar einen Zaun entlang der Zufahrt. Kann er gerne machen aber das Problem ist er hat 30-50cm in mein Grundstück gegraben um das Fundament für den Zaun zu setzen. Ich komme jetzt leider nicht mehr mit großen Baufahrzeugen rein, da die Gefahr besteht, dass der Boden an der Grube nachgibt und die Fahrzeuge mit den Reifen in die Grube fallen. Viel wichtiger ist der Baukran, der noch auf meinem Grundstück steht und nicht rausfahren kann (Jeder Tag extra den der Kran steht, kostet Geld) Vor Beginn der Bauarbeiten hatten wir eine Vereinbarung unterschrieben, in dem wir uns gegenseitig das Betreten und Benutzen des Nachbargrunds erlauben. Das Problem ist jetzt nur dass diese Grube schon seit 3 Wochen offen steht und der Nachbar sehr schleppend arbeitet. Als ich den Nachbarn mal drauf angesprochen habe, hat er mich auf die Vereinbarung hingewiesen. Ich hab echt kein bock auf Stress mit ihm, aber eigentlich sollten solche Arbeiten doch nicht länger als nötig dauern oder? Ich habe jetzt vor ihm erst mündlich eine Frist zu setzen, um die Grube zu schließen. Wenn er diese dann nicht einhält, möchte ich ihm die Tage, die der Kran nicht rausfahren kann (wegen seiner Grube) in Rechnung stellen. Ist das rechtmäßig. Was würdet Ihr mir vorschlagen zu tun. Schätzungsweise sollten seine Arbeiten eigentlich nicht länger als eine Woche dauern. Wie lange muss ich das dulden und wie kann ich ihn dazu bringen (gesetzlich) die Grube wieder zu schließen.

Danke für eure Antworten Gruß Armut

...zum Beitrag

Auch wenn es ziemlich dämlich war sich gegenseitig so einen Persilschein zu unterschreiben, das Nachbargrundstück betreten zu dürfen oder das Nachbargrundstück aufzubuddeln sind ja wirklich unterschiedliche Dinge.

Der Gesetzgeber hat das Thema rechtssicher im Nachbarrechtgesetz geregelt und man tut gut daran sich daran zu halten. Eigene Kreativität bringt hier nur Nachteile.

Dass du keinen Bock auf Stress hast, hilft dir wenig wenn der Nachbar Bock darauf hat. Manche Leute probieren immer wie weit sie gehen können. Wenn du jetzt nachgibst, hast du trotzdem in 2 Wochen den nächsten Streitpunkt.

"Wenn der Klügere immer nachgibt, regieren die Dummen die Welt".

Du teilst dem Nachbarn schriftlich per Einschreiben mit, dass er die Bauarbeiten behindert und damit Kosten verursacht. Du setzt ihm eine sehr kurze Frist (wichtig : Termin nicht Zeitraum !) bis wann er die Behinderung abzustellen hat. Hält er sich nicht daran, wiederrufst du sofort die Vereinbarung wegen Mißbrauch und ebnest dein Grundstück wieder ein. Und wehe er setzt noch unangekündigt einen Fuß auf dein Grundstück.

Klar kannst du ihm den Regress androhen und und möglicherweise sehr langwierig juristisch durchsetzen. Das geht aber nur schriftlich und im Endeffekt mit Anwalt. Da bringt dich Zuschütten schneller weiter.

Für was braucht er überhaupt ein riesiges Loch ? Wird das ein Zaun oder die Nachbildung der Berliner Mauer ? Fachgerecht werden die Löcher für die Pfosten gebohrt und dann gleich betoniert. 20 m sind locker in 2 Tagen zu schaffen. 30-50 cm Fundament würde ich auf meinem Grunstück auch nicht akzeptieren. Das könnte dir noch größere und teure Probleme bereiten.

Wenn sein Zaun den weiteren Bauablauf unzumutbar einschränkt, kannst du deinerseits das Hammerschlag-und Leiterrecht geltend machen. Aber dann bitte streng nach Gesetz. Dagegen kann sich der Nachbar nicht wehren.

...zur Antwort

Du könntest alternativ auch eine 10er Schraube in's 10er Loch drücken. Das hält ungefähr genauso gut.

Wenn der Dübel durch zu kleine Schrauben nicht aufgespreizt wird, kann er axial keine Kräfte aufnehmen. Deshalb ist außer dem Durchmesser auch die Mindestlänge der Schraube zu beachten.

...zur Antwort

Wie wäre es wenn du halbwegs ehrlich 8 Std à 25 € berechnest ?
Das ist für die geleistete Schwarzarbeit eine faire Summe, aber eben keine 300 €. Ich hätte nie einen Kommilitonen über den Tisch gezogen.

Da es sich eben um Schwarzarbeit handelt, kannst du selbstverständlich weder eine schriftliche Rechnung stellen noch Mehrwertsteuer verlangen.

Und mit Stundensätzen vom regulären Arbeitsmarkt brauchst du dich auch nicht zu vergleichen.

...zur Antwort

Technisch gibt es fast immer eine Lösung.

Dieselbe Dachkonstruktion wie bisher 1/2 m höher setzen ist die leichteste Übung.

Aber wie erwähnt setzen dir die Bauvorschriften sehr viel schneller Grenzen.

...zur Antwort

Man bekommt wofür man bezahlt.

Für 4€/l gibt's eine Innendispersionsfarbe aber keinen Lack, der den Namen verdient. Viel mehr als Wasser und Spuren von Titandioxyd wird da nicht drin sein.

Schade um die Arbeitszeit und vor Allem schade um das Geld, das du für den Zaun ausgegeben hast.

Ein deckender Anstrich für stark bewitterte Holzbauteile stellt so ziemlich die höchsten Ansprüche an einen Lack. Der Lack soll ja nicht nur dekorativ sein, sondern das Holz über einen längeren Zeitraum schützen. Mit billig drüberschmieren erreicht man das nicht.

Für so eine Anwendung nimmt man einen hochwertigen Lackaufbau aus Grundierung, Zwischenanstrich und Deckanstrich eines Markenherstellers und verarbeitet ihn nach Herstellerrichtlinien. Den Preis dafür muss man schon bezahlen.

...zur Antwort

Eine nachträgliche Fassadendämmung mit einem Vollwärmeschutz muss immer immer Einzelfall berechnet, bauphysikalisch überprüft und konstruktiv abgestimmt werden.

Die günstigste Lösung ist in der Regel EPS (Styropor) und funktioniert in den meisten Fällen gut. Bei sehr dampfdiffusionsoffenen Bestandswänden muss man zur Mineralwolle greifen, handelt sich aber wieder andere Punkte ein.

Für einen Fachmann ist das aber eine relativ leichte Aufgabe. Deutlich schwieriger ist es unter Umständen die konstruktiven Details wie z.B. die Anschlüsse an Dächer, Öffnungen, angrenzende Bauteile usw. mit vertretbarem Aufwand auszuarbeiten.

Es lohnt sich auf jeden Fall einen qualifizierten Architekten, Bauingenieur oder Energieberater hinzuzuziehen.

Die größte Herausforderung wird aber definitiv die schwachsinnigen Stammtischgespräche von ahnunglosen Laien über dich ergehen zu lassen :-)

...zur Antwort

Warum redest du nicht mit dem Schreiner ?

Dir sollte aber klar sein, dass er nicht zaubern kann. Ich vermute sehr, daß du ziemlich schiefe Wände hast. Und in eine schiefe Wand kann man keine perfekte Türe einbauen ohne dass sie zentimeterweise absteht.

Im Prinzip läuft es dann immer auf einen Kompromiss hinaus.

Aber so gut wie du eine Richtlatte an die Zarge anlegen kannst, so einfach funktioniert es auch an der Wand rings um die Zarge.

Wie die Zarge an der Wand anliegt, spricht ja auch Bände.

Und wenn es so ist wie ich glaube, hatte der Schreiner sogar einen erheblichen Mehraufwand an die krummen Wände anzuarbeiten.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.