Wenn eine bauliche Anlage ein Dach hat ist es nach baurechtlicher Definition ein Gebäude, auch ohne Fundamente und egal aus welchen Baumaterialien.
Diese Gebäude unterliegen dem öffentlichen Baurecht, das von Bund, Ländern und Gemeinden festgelegt wird.
Wenn das Grundstück kein Baugebiet ist darf darauf nichts Gebaut werden, in dem man wohnen kann. Gartenhütten sind bis zu gewissen Größen zulässig, wenn das Grundstück als Gartenland planungsrechtlich ausgewiesen ist und die Hütte nur zum Abstellen von Gartengeräten oder zum Unterstellen bei Regen genutzt wird, Grenzabstände eingehalten werden und die Gemeinde zustimmt.
Diese Regelungen gelten auch, wenn die Hütte so klein ist, dass sie nicht unter das formelle Baurecht fällt. Denn durch Baugenehmigungsfreiheit wird das öffentliche Baurecht nicht aufgehoben.
Wenn also das Grundstück nicht planungsrechtlich als "Gartenland" ausgewiesen ist darfst Du im Außenbereich nichts errichten.