"Quietschen" tun die bestimmt nicht, wenn dann "piepsen". Und bei 10- Jahres- Rauchwarnmeldern kann das ein Zeichen für Betriebsbereitschaft sein. Am besten noch einmal Gebrauchsanweisung lesen; wahrscheinlich muss in bestimmten Abständen auf ein Knöpfchen zur Funktionsprüfung gedrückt werden.
Dazu brauchst Du nicht nur Fläche, sondern auch eine Baugenehmigung. Und die bekommst Du nur, wenn Du die Grenzabstände einhältst und der Pool nach dem Bebauungsplan in dem Baugebiet zulässig ist.
"Bauzeichnungen" können sein.
- Planzeichnungen = wie es werden könnte
- Baubestandszeichnungen = wie es ist
- Bauzustandszeichnungen = Darstellung eines Zwischenzustandes während der Bauarbeiten
- Bauvorlagen = Pläne als Bestsandteil von Bauanträgen
"Hütten" im Außenbereich sind nur für Nutzungen zulässig, die im Außenbereich privilegiert sind. Diese privilegierten Nutzungen müssen aber nachhaltig und fachgerecht sein, d.h. es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Gewinn aus diesen Nutzungen "ein maßgeblicher Teil" des Einkommens ist, und dass für die Nutzungen eine anerkannte Ausbildung vorhanden ist. Das gilt auch für Bienenzucht, wobei für Bienenzucht auch nur das Aufstellen der Kisten für die Bienenvölker ausreicht und keine Hütte notwendig ist.
Die angeblichen Tricks zur Umgehung dieser strengen Vorschriften sind der Bauaufsicht alle schon seit Jahrzehnten bekannt; es wird Dir nicht gelingen, neue Tricks zu erfinden.
Dieses Problem gibt es seit es Fenster gibt. Früher hat man das Kondenswasser über Rinnen auf dem Fensterbrett in ein kleines Gefäß geleitet; das kann man in alten Schlössern noch häufig sehen.
Problematisch wird das erst wenn die Feuchtigkeit in das Holz ziehen kann und dort zur Fäulnis führt. Bei GF kann Dir dazu niemand helfen, man muss örtlich die Fenster und ihre Anbindung an das Mauerwerk bzw. die Dachgaupe prüfen und dann bauphysikalisch richtige Lösungen suchen. Das Auswechseln der Fenster allein bringt nichts.
Das ist der Geruch von feuchten Mauerwerkssteinen und feuchtem Mörtel; das gibt sich, wenn es wieder trocken ist. Trocknung dauert aber lange; in dieser Zeit aufpassen, dass sich nicht Schimmelpilzsporen ansiedeln!
Wenn ihr für die Maßnahmen keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung habt könnt ihr zum Rückbau verpflichtet werden und sogar Bußgeld und Zwangsgeld aufgebrummt bekommen. Machen könnt Ihr nur etwas gegen Auflagen, die "unzumutbar" sind, d.h. deren Kosten sich nicht aus dem Gebäude heraus selber tragen. Euer Vermögen spielt dabei keine Rolle.
Andererseits hättet ihr bei rechtzeitiger Genehmigung alle Baukosten zu 90% von der Einkommensteuer abschreiben können.
Die unter 1 bis 3 aufgeführten Argumente sind keine Argumente für Ausführungen ohne Genehmigung. Wenn Ihr einen Architekten beauftragt habt könnt ihr ihn auf Schadenersatz verklagen, denn der hätte sich um die denkmalschutzrechtliche Genehmigung kümmern müssen und Euch dies alles sagen müssen.
Für den Ausbau des Dachbodens brauchst Du eine Baugenehmigung, bei der unter anderem Brandschutzvorschriften geprüft werden. Danach muss z.B. ein zweiter Rettungsweg und die Dachkonstruktion in F-90 AB nachgewiesen werden, wenn die Nutzungsänderung planungsrechtlich überhaupt zulässig ist.
Wenn Du diese Bauvorschriften nicht beachtest kannst Du nicht nur ein Nutzungsverbot und ein Bußgeld bekommen, auch zahlt im Schadenfall keine Versicherung. Und wenn Menschen zu Schaden kommen gibt es ein Strafverfahren.
Also erst Bauschein beantragen, dann die Bautechnik beachten.
Wenn die Dachbalken Nadelholz sind dürfen sie nicht frei liegen; bei Eichenholz ist das möglich. Im Inneren braucht das Holz nicht imprägniert werden; aus bautechnischer Sicht reicht abbürsten und eine "atmungsaktive" Lasur.
Das alles ist nichts für Heimwerker; hol Dir zugelassene Fachleute. l
Wenn die Garage an der Grundstücksgrenze steht ist der Aufbau sogar baurechtlich unzulässig. Ansonsten brauchst Du in jedem Bundesland dazu eine Baugenehmigung, wenn durch das Satteldach ein zusätzlicher Raum (Abstellraum) entsteht.
Wenn eine bauliche Anlage ein Dach hat ist es nach baurechtlicher Definition ein Gebäude, auch ohne Fundamente und egal aus welchen Baumaterialien.
Diese Gebäude unterliegen dem öffentlichen Baurecht, das von Bund, Ländern und Gemeinden festgelegt wird.
Wenn das Grundstück kein Baugebiet ist darf darauf nichts Gebaut werden, in dem man wohnen kann. Gartenhütten sind bis zu gewissen Größen zulässig, wenn das Grundstück als Gartenland planungsrechtlich ausgewiesen ist und die Hütte nur zum Abstellen von Gartengeräten oder zum Unterstellen bei Regen genutzt wird, Grenzabstände eingehalten werden und die Gemeinde zustimmt.
Diese Regelungen gelten auch, wenn die Hütte so klein ist, dass sie nicht unter das formelle Baurecht fällt. Denn durch Baugenehmigungsfreiheit wird das öffentliche Baurecht nicht aufgehoben.
Wenn also das Grundstück nicht planungsrechtlich als "Gartenland" ausgewiesen ist darfst Du im Außenbereich nichts errichten.