Sollten Räumungsklagen im die Obdachlosigkeit verboten werden?

11 Antworten

Jaein,

erstmals schwieriges ein Thema , das sich nicht so leicht mit ,,Ja,, oder ,,Nein,, beantworten lässt.

Aber ich tendiere eher zu Nein - auch wenn ich ein Sozial Gedanken habe und sehe.

Es gibt in Großstädten die Möglichkeit sich bspw

durch Caritas und andere Gemeinnützige Vereine & Institutionen sich Hilfe zu holen.

Nein, Betroffene können sich beim Amt melden und bekommen vorüber gehend eine Unterkunft gestellt und evtl. Hilfe bei der weiteren Wohnungssuche.

Prinzipiell ist der Gedanke an sich gut und richtig. Birgt aber eine paar problematische Probleme mit sich.

Fangen wir mal mit der offensichtlichsten an. Was wen der der in die Obdachlosigkeit muss selber schuld ist weil er eben nach keiner alternative gesucht hat oder mit nichts zufrieden war was er gefunden hat?

Was wenn es dem Vermieter wirtschaftlich schlecht geht und er gar keine andere Wahl hat als die Vermieter raus zu werfen?

Bedeutet eine Wohnung die leer wird nicht das jemand anders dafür einen Platz findet? Wer erwartest du kommt für wirtschaftliche Verbindlichkeiten auf?

Ich sehe nicht das solche Problematiken auf dem Rücken einer Privatperson ausgetragen werden.

Auch noch dazu, es ist aktuell schon schwer eine WOhnung zu finden. Glaubst du irgend jemand wird dir eine WOhnung vermieten wenn deine Unterlagen nicht absolut in Ordnung sind?

Ja, das sollte verboten sein und das Sozialamt Mitschulden übernehmen bei Mittellosigkeit.

Diese kann das Amt dann später automatisch in Raten vom Regelsatz abziehen bis sie beglichen sind.

Bei Personen mit Einkommen dann eben Gehaltspfändung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Es wird ja niemand genötigt Obdachlos zu werden, selbst wenn er seine Wohnung räumen muss.

Zum Amt -> Wohnberechtigungsschein -> Wohnung

Dazu muss man natürlich den Finger aus dem Hintern ziehen und aktiv werden.

Auch kann es wohl kaum das Problem des Vermieters sein, einen nicht solventen Mieter "für Lau und sogar Kostenverursachend" auf seine eigene Rechnung sinnesgemäß "durchzufüttern" .