Soll ich heute zu arbeit gehen?

5 Antworten

Ob du krank bist, kann nur ein Arzt beurteilen.

Aus der Ferne, ohne dich zu kennen, bzw. dich zu untersuchen niemand.

Daher solltest du deinen Arzt aufsuchen.

Wenn du gesund bist, musst du zur Arbeit.

Das was du planst bzw bereits tust, nennt man Betrug.

Du verstößt nicht nur gegen den Arbeitsvertrag (Fristlose Kündigung), du begehst auch Betrug. Sowohl am Arbeitgeber als auch der Krankenkasse.

Theoretisch kann man dich auch anzeigen.

Außerdem wer sagt das du eine AU bekommst? Nur weil du eine möchtest? Ein Arzt ist keine Imbissbude wo du einfach deine Bestellung aufgibst.

Ich kenne genug Ärzte die sich auf solche Betrugsversuche nicht einlassen.

Außerdem scheinst du uns anzulügen. Denn bei 2 Wochen bekommt man kein Geld von der Krankenkasse. Erst ab der 6. Woche.

Deine ganze Frage zeigt einen sehr asozialen Charakter auf. Nicht bös gemeint.

Wenn du zu faul zum arbeiten bist, kündige und werd arbeitslos. Mach den Platz frei für jemanden der sich über den Job freut.


frodobeutlin100  10.02.2024, 08:38

in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder wenn die Entfeltfortzahlung wegen derselben Krankheit schon aufgebraucht ist

Fotograf1986  10.02.2024, 13:06
@frodobeutlin100

Nein, das stimmt nicht. 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter lohn. Erst ab der 6. Woche wird das Geld von der Krankenkasse ausgezahlt.

Da verbraucht sich auch nichts. Man kann sich beliebig oft für die selbe Krankheit krankschreiben lassen und bekommt trotzdem jedes Mal die 6 Wochen vom Arbeitgeber bezahlt.

Warum informiert ihr euch nicht erst bevor ihr versucht Leute zu belehren? Bringt doch nichts wenn ihr den Mund auf macht und nur Nonsens raus kommt.

Wir haben zufällig so einen etwas älteren Russen mit Kündigungsschutz bei uns. Der ist immer 6 Wochen krank, kommt einen Tag zur Arbeit und ist dann wieder 6 Wochen krank. So verhindert er, das er ins Krankengeld kommt.

Das kann man beliebig oft machen. Auch mit der selben Krankheit.

Das Krankengeld ist lediglich begrenzt. Dann würde man ausgesteuert. Hat aber nix mit Lohnfortzahlung zu tun.

Aber warum diskutierst du überhaupt mit mir? Du hast offenbar keinen Plan bzw wirfst vieles durcheinander.

frodobeutlin100  10.02.2024, 13:26
@Fotograf1986

das ist falsch - siehe Entgeltfortzahlungsgesetz ...

§ 3 EntgFG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

  1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
  2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Fotograf1986  10.02.2024, 13:36
@frodobeutlin100

Du hast einfach dur bestätigt was ich die ganze Zeit sage. Lol

Also hab ich doch Recht. Dann ist das ja geklärt.

frodobeutlin100  10.02.2024, 13:58
@Fotograf1986

dann hast Du wohl das Gesetz nicht verstanden - lol -

da steht

  1. es gibt nur Entgeltfortzahlung nach 4 Wochen Beschäftigung und
  2. nur 6 Wochen für dieselbe Krankheit

bei 2. hat der Arbeitgeber das Recht das überprüfen zu lassen und darf die Lohnfortzahlung einstellen oder verweigern - siehe Gesetz

wenn der Arbeitgeber trotz gleicher Krankheit trotzdem zahlt, dann ist das seine private (etwas dämliche) Entscheidung oder er kennt die Gesetze nicht

Fotograf1986  10.02.2024, 14:06
@frodobeutlin100

Nö, ich hab doch gesagt das du da etwas durcheinander wirfst und nur Krankengeld begrenzt ist. Die Lohnzahlung bekommt man immer für die 6 Wochen. Auch wenn man die selbe Krankheit hat

Nur beim Krankengeld wird zusammengerechnet und am Ende wird man ausgesteuert.

Du wirfst halt einen haufen Sachen durcheinander. Deine eigene Quellenangabe gibt mir doch auch Recht und belegt nocheinmal das du hier Lohnfortzahlung und Krankengeld verwechselst.

Lol

frodobeutlin100  10.02.2024, 14:12
@Fotograf1986

Nein Engeltfortzahlung ist LOHNFORTZAHLUNG - das Wort wurde im Gesetz nur erneuert und Entgeltfortzahlung gibt es bei derselben Krankheit nur 6 Wochen ... dann kommen erstmal Wartezeiten - siehe gesetzliche Regelung

Fotograf1986  10.02.2024, 14:20
@frodobeutlin100

Also, es ist so. Du kannst so oft krank sein eie du willst. Auch mit der selben Krankheit. Der Arbeitgeber zahlt IMMER die 6 Wochen deinen Lohn.

Erst ab der 6 Woche zahlt die Krankenkasse. Dein Krankengeld wird für die selbe Krankheit zusammengerechnet und am Ende wird man ausgesteuert.

Krankengeld ist nicht das Selbe wie die Lohnfortzahlung.

Ich hoffe du hast es jetzt verstanden.

Jedes weitere Diskutieren von dir ware jetzt nur noch unreife Rechthaberei.

Ich habs dir jetzt x Mal erklärt und deine eigene Quelle bestätigt ja auch 1:1 was ich hier sage. Bzw belegt das du dich irrst.

Vondaher brauchen wir jetzt auch nicht mehr weiter diskutieren. Die Sache ist geklärt.

KANNST du denn arbeiten gehen? Bist du fit? Wenn ja, gehe arbeiten. Wenn nein, verlängere dein Attest. Es bringt keinem etwas, wenn du heute hingehst und dann Montag wieder ausfällst, weil sich deine Krankheit verschlimmert hat.


Markus02081976  10.02.2024, 07:21

So wer der sich anhört Null krank und Arbeitsfaul

Kokainacola 
Beitragsersteller
 10.02.2024, 07:20

Also eigentlich war ich gar nicht krank sondern hatte einfach keine Bock

Von Experte sassenach4u bestätigt
Also entweder arbeiten gehen
oder noch eine holen

Wenn du krank bist eine holen und wenn nicht arbeiten gehen.


Fotograf1986  10.02.2024, 08:11
Also eigentlich war ich gar nicht krank sondern hatte einfach keine Bock
Fotograf1986  10.02.2024, 08:17
@Kaen011

Er ist ja nicht krank. Hat er doch längst zugegeben. Noch bevor du deine Antwort geschrieben hast.

Kaen011  10.02.2024, 08:19
@Fotograf1986

Ich les mir nicht alle antworten durch, denn auch diesen fall habe ich ja in meiner antwort berücksichtigt:

"und wenn nicht arbeiten gehen."

Wenn Du erst 14 tage krank bist bekommst du von der Krankenkasse noch kein Krankengeld, da man 6 Wochen Lohnfortzahlung erhält.

Wenn Du nicht krank bist und nur krank feiern möchtest ist es aus meiner Sicht verwerflich.

Neben einer Frage, die an deiner Arbeitsmoral zweifeln lässt hast du wegen krankengeld Humbug geschrieben ;)