Schiebt man ausländische Straftäter (wenn man es denn tut) vor oder nach dem Abbüßen der Strafe ab?

4 Antworten

Beispiel:

Am 2. November 2005 begann in München der Prozess gegen den geständigen Täter. Während die Staatsanwaltschaft die Tat als Mord durch Heimtücke auszulegen versuchte, plädierten die Strafverteidiger auf Totschlag. Herisch A. wurde am 21. November 2005 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge verurteilt.[45] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Moshammer heimtückisch, aus Habgier und in der Absicht, ihn auszurauben, erdrosselt hatte. Das Schwurgericht erkannte zudem eine besondere Schwere der Schuld, sodass eine vorzeitige Haftentlassung – auch bei guter Führung – nach 15 Jahren als sehr unwahrscheinlich galt.[27] Die vom Angeklagten eingelegte Revision wurde Mitte 2006 vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als „offensichtlich unbegründet“ verworfen.[46] Im Juni 2022 wurde mit den Vorbereitungen für seine Abschiebung in den Irak begonnen, nachdem der Irak die Identität des Mannes anerkannt hatte. Am 26. Januar 2023 gab die Bundespolizei die erfolgte Abschiebung nach Bagdad per Flugzeug bekannt.[47] Damit wurde der Iraker nach 18 Jahren Haft entlassen, allerdings wurde gegen den Täter ein lebenslanges Einreiseverbot erlassen.[48][49]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolph_Moshammer#Tod_und_Verm%C3%A4chtnis

Raus, nach haus

Natürlich nachdem die ihre Strafe abgesessen haben. Ich persönlich denke aber, dass in vielen Fällen auf das teure Gefängnis verzichtet und gleich abgeschoben werden kann. Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl usw. könnten sofort mit Abschiebung geahndet werden.

Entweder danach, oder sofort, wenn die Straftäter ebenfalls eine Haftstrafe im Heimatland erwartet.

Wenn der Täter im Heimatland einen Orden für seine Tat erwarten darf, wird er erst nach der Haft heim geschickt.