Sachkundenachweis?
Hallo. Ich muss mal was fragen.
Mein Mann hatte in den letzten Jahren einen Hund mit seiner ex Frau.
Er hat sich aber nicht im guten von ihr getrennt und somit auch keine Unterlagen über den Hund, da der auf ihr Namen angemeldet war.
Wenn ich jetzt einen Hund anmelden wollen würde, wie läuft das dann ab, muss man die Prüfung trotzdem noch machen?
Ist das ein Listenhund?
Nein
2 Antworten
Der Sachkundenachweis für das Führen und Halten eines Anlagehundes ist von jedem, der mit dem Tier rausgeht, höchstpersönlich abzulegen, jedenfalls in NRW. Ist aber in anderen Bundesländern ähnlich geregelt.
Wenn man in NRW einen solchen Anlagehund anmelden will, muß man erst den Sachkundenachweis machen und kann dann den Antrag auf die Genehmigung der Haltung stellen. Da man so einen Anlagehund eh nur aus einem Tierheim erwerben darf, helfen die dann auch beim Papierkram.
Wenn es um den einfachen Sachkundenachweis für 20/40 Hunde in NRW geht: auch der ist, wie absolut jeder andere Sachkundenachweis auch, selbstverständlich persönlich zu machen.
Ob der Schwager des Bäckers der Witwe schon mal einen Hund hatte spielt dabei überhaupt keine Rolle, Sachkunde wird weder vererbt noch durch Heirat übertragen.
Derjenige, auf dessen Namen die Anmeldung läuft, muss eine Kopie des Sachkundenachweises vorlegen. Zumindest in meiner Stadt, da die es nicht hinbekommt die Daten eines Hundes einem bereits bestehenden Halter zuzuordnen...