Wie hoch ist die Strafe, keinen Sachkundenachweis zu haben?
meine Eltern und ich wussten nicht das sowas nötig ist. Wir haben die letzten 5 Jahre, seitdem wir den Hund vom Tierheim haben, diesen Sachkundenachweis ( diese Hundeführerschein Prüfung ) nicht, keiner von uns. In NRW ist dies Pflicht für große Hunde. Niemand hat uns darauf hingewiesen.
Durch Zufall weil es jetzt ein Zwischenfall und eine Anzeige gab wegen dem Hund, möchte die Behörde sämtliche Nachweise haben. Wenigstens haben wir eine Haftpflicht und zahlen auch normal Hundesteuer.
Kriegen dann alle drei ein Bußgeld außer man redet sich raus und versucht die Schuld auf eine Person zu schieben ?
Wieso würdest du Bußgeld bekommen?
Weil ich auch mit ihm rausgegangen bin, darum ist das meine Sorge. Und die Anzeige sich darauf bezieht das ich mit ihm draußen war.
10 Antworten
ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das Tierheim nicht darauf hingewiesen hat und dass auch bei der Anmeldung bei der Stadt nicht nach den Sachkundenachweis gefragt wurde.
Aber gut - Es ist Sache des Hundehalters sich zu informieren und zu kümmern. Der Sachkundenachweis wird ja nicht ohne Grund verlangt
Dein Hund hat sich losgerissen und andere Hunde angegriffen und angeblich auch gebissen.
Da du jetzt keinen Sachkundenachweis hast und den Hund auch nicht entsprechend führen konntest, würde ich schon mal mit einigen 100 Euro Strafe rechnen. sollte der andere Hund verletzt worden sein kommen noch die Tierarztkosten dazu. das sollte aber die Versicherung übernehmen.. allerdings kann es natürlich sein dass die auch Schwierigkeiten machen wenn kein Sachkundenachweis vorliegt.
Es wäre jetzt an der Zeit Verantwortung zu übernehmen und mit den Behörden zu kooperieren
Ich habe mir das jetzt mal angeschaut:
Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRWDie Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die
- erforderliche Sachkunde und die
- Zuverlässigkeit besitzt,
- den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
- und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.
Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
Das wusste ich auch nicht. Aber so dramatisch ist diese Bescheinigung nicht wirklich.
Hätte, hätte- Fahrradkette. Wo kein Kläger da kein Richter. Nur bei Kontrolle oder Vorfall wirds halt brenzlig.
Erforderlichen Sachkundenachweis könnt ihr schnellstens nachholen. Wartet auf den Busgeldbescheid ab, nehmt euch ggf. einen Fachanwalt. Es ist max. eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, da der Hund angemeldet, versichert und versteuert ist.
TH hätte euch darauf hinweisen müssen. Aber die wollen ihre Hunde gut und so schnell wie möglich vermitteln und sehen selber oft nicht durch.
OMG, in welch verrückter Zeit wir doch leben. Gesetze über Gesetze, ausufernde Bürokratie und nur geringer Teil verantwortungsloser Hundehalter, die als Maßstab angesetzt werden.
Ich habe so viel Sch... an die Backe wegen meiner brav erzogenen Doggen bekommen, nur weil sie einige wenige Menschen negativ beeindruckten. Anzeigen pauschal.
Mein 12 jähriger Sohn ist Ende der 90er Jahre noch mit zwei Doggen und einem Riesenschnauzer spazieren gegangen und keiner hat je was gesagt - Dorf in Sachsen. 10 Jahre später- Dorf in BW waren meine Hunde plötzlich gefährliche Monster.
Heutzutage wird Hundeauseinandersetzung oft zu hochgeschaukelt. Sie passiert auch manchmal bei eingefleischten Hundetrefflern. Aber da kennt man sich und kreidet sich nicht gegenseitig an. Vor allem im Häuslichen zerfleischen sich zuweilen Hunde. Da nicht im öffentlichem Interesse- Schwamm drüber.
So fern euch bisher nichts zur Last gelegt werden konnte, wird nicht allzu viel passieren. Die Staatskassen sind halt leer und da muss alles geschröpft und unter die Lupe genommen werden, um noch mehr abzuschöpfen. Tierwohl und Zivilschutz sind dabei nur Überschriften. Aber (!) Gesetz ist nun mal Gesetz und Unwissenheit eine Quelle der Einnahmen. Davor kann man sich schützen.
Wenn man sich einen Hund holt dann beschafft man sich DAVOR wirklich ALLES an Infos! Wie hoch genau die Strafe da ist weiß ich nicht aber so leid es mir tut - das ist tatsächlich verdient. Ich weiß aber dass der Hund weggenommen werden darf wenn zu lange keine Sachkundenachweis vorliegt. Ein Haltungsverbot kann ebenfalls noch obendrein dazu kommen.
(^ Edit dazu: ich meine mal gelesen zu haben dass die Strafe die man da zahlt gern mehrere tausend Euro kosten kann. Bin mir da aber nicht sicher. Daher das ganze mal nur in Klammern)
Je nach dem wie groß der Hund ist hat man dementsprechend noch mehr Verantwortung. Sich bezüglich Gesetze, was Hundehaltung ect. angeht, zu informieren ist das absolute Minimum. Sollte euer Hund obendrein auch noch gelistet sein kann das richtig Probleme geben.
Das Tierheim sollte genau so einen auf den Deckel bekommen für dieses unseriöse verkaufen eines Hundes.
Ich weiß nicht, was genau passiert ist, aber schätze mal es kam zu einen Angriff. Es gibt nicht viel weshalb man wegen einem Hund jemand anzeigen könnte.
Naja, gut möglich dass du die Strafe erhältst, denn ohne Sachkundenachweis, ist es auch dir nicht gestattet diesen Hund zu halten/ zu führen, ich glaube das Tierheim hätte dir den Hund ohne dies auch nicht gegeben, aber kenne mich mit Adoption aus‘m Tierheim nicht aus.
Ich weiß nicht wie das ist, aber eventuell kann deine Versicherung nichtig werden, da dir die Haltungserlaubnis fehlt.
Ist dein Hund gemeldet? Wenn ja, wie kommt‘s dass die Behörde nichts wegen den Fehlenden Unterlagen gesagt haben?
Beim Ordnungsamt ist er auch nicht gemeldet
er ist nur versichert und die Hundesteuer ist gezahlt
und jetzt machen die Probleme.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gerade wenn ich mir ein Tier anschaffe,dann erkundige ich mich vorher. Ruft bei der Behörde an,meldet Euch für den Sachkundenachweis an,denn im schlechtesten Fall nimmt man Euch den Hund weg. In welcher Höhe das Bußgeld ausfällt,ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
ja ansonsten ist er gemeldet