Rente bei zwei Teilzeitjobs?

LordofDark1981  10.10.2024, 07:04

Rückfrage: Meinst du mit einer bereits laufenden (Alters-, E-Minderungs-... )Rente oder mit den Beiträgen zur Rentenkasse/dem späteren Anspruch? Und über welches Land reden wir?

ickeballa 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 07:05

Die Beiträge in die Rentenkasse für spätere Ansprüche

Deutschland 😅

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

In dem Fall werden aus beiden Teilzeitjobs (wir reden jetzt nicht von einem Minijob) Rentenbeiträge abgeführt, die dann in Summe für deinen späteren Rentenanspruch zusammengerechnet werden.
Sprich, du erwirbst in beiden Jobs anteilige Rentenpunkte, die dann später in Summe für die Berechnung deines Anspruchs herangezogen werden.
Du wirst dann nur steuerlich recht hohe Abzüge bei einem der beiden Jobs haben, da ein der der Beiden dann Steuerklasse 6 unterworfen wird.

Aber das hat mit der Rente nichts zu tun.
Das Gleiche gilt auch bei den anderen Sozialversicherungen (also AV, PV, KV), gegen die du ja ggf. Leistungsansprüche hast (z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld). Auch die beziehen dann die Einkommen aus beiden Jobs für die Berechnung der Anspruchshöhe mit ein. Es kann allerdings bei der AV passieren (und wird in der Regel so gar so sein), dass du bei Kündigung nur eines Jobs regelmäßig keinen Anspruch haben wirst, weil du ja dem Arbeitsmarkt durch den zweiten TZ-Job nicht vollumfänglich zur Verfügung stehst.
Du müsstest dann ggf. aufstockende Sozialleistungen beim Jobcenter beantragen, wenn sonst der Lebensunterhalt nicht gesichert wäre.
Und beim Krankengeld würdest du so lange komplett leer ausgehen, wie du überhaupt irgendwie arbeitest, denn anspruchsberechtigende Arbeitsunfähigkeit schließt eben Arbeiten per Definition aus.

Von Experte okieh56 bestätigt

Teilzeit oder Vollzeit interessiert nicht, entscheidend ist die Verdiensthöhe. Dabei gibt es 4 Möglichkeiten:

Beide Jobs liegen jeweils über der 538€ Grenze dann sind beide sozialversicherungspflichtig und Rentenbeiträge werden normal abgeführt.

Nur einer der Jobs liegt nicht über der Grenze, dann kann man sich für diesen Job von der Rentenversicherungspflicht für diesen Job befreien lassen.

Beide liegen unter der Grenze zusammen aber darüber, dann werden beide Jobs sozialversicherungspflichtig.

Beide Jobs liegen zusammen nicht über der Grenze, dann kann man sich von der Rentenversicherungspflicht für die Jobs befreien lassen. Allerdings ist das wenig sinnvoll, da man so keine Beitragszeiten sammel würde.

Woher ich das weiß:Recherche

okieh56  10.10.2024, 20:45

Dein Username ist nicht zutreffend, denn die Antwort ist völlig korrekt!

Die Rente ist abhängig von der Verdiensthöhe.

Wie der Verdienst zustandekommt, ist grundsätzlich egal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

ickeballa 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 07:07

Also würden beide Teilzeitjobs in die Rentenkasse zahlen?

DasOrakel  10.10.2024, 07:10
@ickeballa

Soweit sie sozialversicherungspflichtig sind, grundsätzlich Ja.

Bei Geringfügigen Beschäftigungen kann man selber entscheiden ob man RV Beiträge zahlen will, je nach dem bekommt man dann auch Beitragszeiten.


Familiengerd  10.10.2024, 08:34

Hier ist aber erst einmal nur von Teilzeitjobs die Rede, nicht davon, dass das gleichzeitig auch geringfügige Beschäftigungen seien.