Ich favorisiere Gessner Festbier oder Dunkelbier und das helle und dunkle Bier von Kloster Scheyern.
„Abgerechnet wird zum Schluss!"
Dieser berühmte Satz gilt auch für die Krankenhausrechnung. Wenn du gesetzlich versichert bist, bekommst du nur eine Rechnung über deinen Eigenanteil von 10 € pro Tag und der ist auf max. 28 Tage im Jahr beschränkt.
Du zahlst also max. 280 € Eigenanteil und kannst - wenn deine Zuzahlungen insgesamt deine Belastungsgrenze überschreiten - den übersteigenden Teil erstattet bekommen. Dazu musst du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf teilweise Erstattung des Eigenanteils nach § 62 SBG V stellen.
Die Belastungsgrenze beträgt 2% des Jahreseinkommens aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen bzw. 1% bei chronisch Kranken - wobei es Abzugsbeträge für den Ehepartner sowie die Kinder gibt.
Erkundige dich dazu am besten bei deiner Krankenkasse.
Wenn du immer gesetzlich und nie privat versichert warst, musst du keinen Antrag auf Beitragsszuschuss stellen, denn dann bist du als Rentner in den KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversichert. die Voraussetzung dafür ist, dass du min. 9/10tel der zweiten Hälfte deines Berufslebens gesetzlich versichert warst.
Die Beiträge werden dann von der Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse abgeführt.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob du als Aufstockung Grundsicherung bekommst, weil du von der Rente allein nicht leben kannst.
Sie haben es ermöglichst, dass wir uns etwas aufbauen konnten, so dass wir einen höheren Lebensstandard haben als sie es hatten.
Das ist nicht schlimm.
Man sollte Listerine möglichst nicht schlucken, aber giftig ist es nicht.
Herzlich willkommen zu dieser tollen Umfrage!
LG
Jetzt im Ruhestand ist das kein Problem :-)
Die Unterwäsche kannst du anbehalten.
Du legst dich auf eine schmale Liege und wirst in eine Röhre geschoben, wo du ca. 15 - 20 Minuten ziemlich lautes Summen und Klopfen ertragen musst.
Da du aber Kopfhörer bekommst, ist es halb so schlimm. Unangenehm wird es nur, wenn du Kreuzschmerzen hast und dich nicht bewegen kannst.
Deine Situation hast du ganz allein verschuldet. Wer nicht lernen und nicht arbeiten will, wird immer auf andere angewiesen sein.
Mit 24 Jahren hatte ich bereits Frau und Kind und war bereits Büroleiter. Nebenbei habe ich mein Fernstudium absolviert.
Irgendwann musst du anfangen, dein Leben auf die Reihe zu kriegen. Selbständig machen mit 5 Std. Arbeit pro Tag wird jedenfalls nicht funktionieren.
Es gibt nicht nur die hässlichen Sessel, die relativ billig sind.
Meine Frau und ich haben passend zu unserem Sofa jeder einen eleganten Relaxe-Sessel mit verschiedenen Massage-Funktionen.
Das ist super entspannend :-)
Du hast nichts falsch gemacht.
Weder hast du sie bedrängt noch zurück gestoßen.
Es ist möglich, dass sie sich noch einmal meldet. aber vielleicht wollte sie einfach nur die Nacht nicht allein verbringen. Sie war bereit zu kuscheln, aber nicht mehr.
Es war nobel von dir, ihren Wunsch zu respektieren und neben ihr - aber nicht mit ihr - zu schlafen. Du hast die Situation nicht ausgenutzt.
Es kommt nicht darauf an, wie viele Stunden es beim ersten Mal dauert, sondern ob es für euch beide befriedigend ist. Du kannst die Zeit durch ein langes Vorspiel hinauszögern, aber wenn du es übertreibst, ebbt die Erregung wieder ab. Lasst es einfach auf euch zukommen, ohne euch unter Druck zu setzen oder womöglich auf die Uhr zu schauen.
Du willst schließlich keinen Leistungssport betreiben, sondern eine schöne Zeit mit deiner Freundin verbringen.
Viel Spaß!
Wahrscheinlich warst du zu aufgeregt und hast dich unnötig unter Druck gesetzt. Da kann es schon passieren, dass es nicht so klappt, wie man es sich erhofft.
Lass er das nächste Mal langsamer angehen, dehne das Vorspiel aus, nimm dir Zeit - dann funktioniert es besser.
Als Schulveranstaltung halte ich das nicht für sinnvoll.
Ich selbst und meine Familienangehörigen sind es gewöhnt, von Klein auf am FKK-Strand zu baden. Wir wohnen nicht weit vom Meer und für uns ist das völlig normal. Meine Badehose brauche ich nur im Urlaub.
Doch man muss auch bedenken, dass die abrahamischen Religionen - insbesondere der Islam - sexuell sehr verklemmt sind. Da wir Religionsfreiheit haben, müssen wir das respektieren.
Jeder soll so baden gehen, wie er es für angenehm hält. Deshalb gibt es Textil- und FKK-Strände.
Wenn wir Alkohol getrunken haben, werden wir spontaner und überblicken die Folgen unseres Handelns nicht mehr so wie im nüchternen Zustand, die Hemmschwelle sinkt.
Die einen werden lustiger und gesprächiger, andere immer ruhiger und einige lauter oder sogar aggressiver.
Der Spruch: „in vino veritas“ ist nicht von der Hand zu weisen.
Es ist nicht „das wahre ICH", das zum Vorschein kommt, sondern das „enthemmte ICH“.
Das sieht sehr gut aus - als Beilagen zum Grillen.
Wie lang ein Schwanz sein sollte, hängt von der Tierart ab. 15 cm sind für einen Hengst ziemlich mickrig, für eine Maus gewaltig ;-)
Ich stand vor einigen Jahren kurz vor dem Born-Out. Das Tückische daran ist, dass man selbst es zunächst gar nicht merkt. Zuerst hat es meine Frau bemerkt, später auch meine Kollegen - ich wollte es nicht wahrhaben. Als Mann denkt man immer, man müsse stark sein und sich durchbeißen.
Auf Drängen meiner Frau und aus eigener Einsicht haben ich dann schließlich zum Erstaunen der oberen Chefetage meinen Posten als Sachgebietsleiter abgegeben und bin in die Kundenberatung gegangen.
Es ist nicht leicht, über den eigenen Schatten zu springen und zwei Schritte zurück zu gehen. Natürlich hatte ich dann weniger Gehalt und kam mir auch plötzlich unwichtig vor, weil ich nicht mehr in wichtige Entscheidungen einbezogen wurde.
Aber es war die beste Entscheidung, die ich treffen konnte. Ich hatte keinen Druck mehr und vor allem verlangte niemand mehr von mir, dass ich Druck auf meine Mitarbeiter ausübe.
Jetzt genieße ich meinen Ruhestand :-)
Das ist ein veralteter Fragebogen.
Seit 01.07.2019 gibt es keine „Gleitzone“ mehr, sondern einen sogenannten „Übergangsbereich“.
Dabei liegt das Arbeitsentgelt 2024 zwischen 538,01 € und 2000 €. Wenn du im Praktikum eine Vergütung innerhalb dieses Bereichs bekommst, trifft das für dich zu.
In diesem Bereich zahlt der Arbeitnehmer weniger Beiträge als der Arbeitgeber. Früher konnte der Arbeitnehmer seinen Beitrag aufstocken, um in der Rentenversicherung keinen Verlust zu haben, deshalb musste man sich entscheiden, ob die Gleitzonenregelung berücksichtigt werden soll oder nicht (Ja/Nein). Das ist aber mit der neuen Regelung entfallen, denn die Rentenversicherung berücksichtigt im Übergangsbereich seit 01.07.2019 generell das gesamte Arbeitseinkommen.
Die Frage ist also völlig sinnlos und hat auch keine Auswirkungen.
Bei mir war es noch teurer - es war an einem Feiertag.
Mit der richtigen Partnerin ist Sex überall gut ;-)