„Abgerechnet wird zum Schluss!"

Dieser berühmte Satz gilt auch für die Krankenhausrechnung. Wenn du gesetzlich versichert bist, bekommst du nur eine Rechnung über deinen Eigenanteil von 10 € pro Tag und der ist auf max. 28 Tage im Jahr beschränkt.

Du zahlst also max. 280 € Eigenanteil und kannst - wenn deine Zuzahlungen insgesamt deine Belastungsgrenze überschreiten - den übersteigenden Teil erstattet bekommen. Dazu musst du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf teilweise Erstattung des Eigenanteils nach § 62 SBG V stellen.

Die Belastungsgrenze beträgt 2% des Jahreseinkommens aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen bzw. 1% bei chronisch Kranken - wobei es Abzugsbeträge für den Ehepartner sowie die Kinder gibt.

Erkundige dich dazu am besten bei deiner Krankenkasse.

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Wenn du immer gesetzlich und nie privat versichert warst, musst du keinen Antrag auf Beitragsszuschuss stellen, denn dann bist du als Rentner in den KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversichert. die Voraussetzung dafür ist, dass du min. 9/10tel der zweiten Hälfte deines Berufslebens gesetzlich versichert warst.

Die Beiträge werden dann von der Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse abgeführt.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob du als Aufstockung Grundsicherung bekommst, weil du von der Rente allein nicht leben kannst.

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Die Unterwäsche kannst du anbehalten.

Du legst dich auf eine schmale Liege und wirst in eine Röhre geschoben, wo du ca. 15 - 20 Minuten ziemlich lautes Summen und Klopfen ertragen musst.

Da du aber Kopfhörer bekommst, ist es halb so schlimm. Unangenehm wird es nur, wenn du Kreuzschmerzen hast und dich nicht bewegen kannst.

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Deine Situation hast du ganz allein verschuldet. Wer nicht lernen und nicht arbeiten will, wird immer auf andere angewiesen sein.

Mit 24 Jahren hatte ich bereits Frau und Kind und war bereits Büroleiter. Nebenbei habe ich mein Fernstudium absolviert.

Irgendwann musst du anfangen, dein Leben auf die Reihe zu kriegen. Selbständig machen mit 5 Std. Arbeit pro Tag wird jedenfalls nicht funktionieren.

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Hab am Wochenende das erste Mal neben einem Mädel geschlafen und weiß nicht ob ich was falsch gemacht habe und wenn ja, was?

Also nach einer Party bin ich mit ihr zu ihr. Sie ist eine Austausch Studentin, spricht nur Englisch. Mein Englisch ist nicht gut. Aber es hat anscheinend gereicht. Sie schrieb mir auf der Party schon dass ich mitkommen kann, aber wir dort reden, falls das meine Entscheidung beeinflusst. Also sie wollte mir sagen dass sie dann nur reden will und ich sollte das wohl wissen. Sie hat ja selbst geschrieben "falls das meine Entscheidung beeinflusst" auf Englisch.

Bin dann mit zu ihr (die Idee kam von mir, ich hab sie gefragt ob wir zu ihr fahren).

Als wir bei ihr waren haben wir aber nicht geredet.

Ich hab sie da geküsst und mit ihr rumgemacht und sie war bis auf ihren Schlüpfer auch nackt und ich komplett.

Als ich an ihren Schlüpfer ging da meinte sie dann "No Sex".

Wir haben also nur in ihrem Bett gefummelt, gekuschelt, später geschlafen.

Ich bin am nächsten Tag erst um 12 Uhr mittags gegangen, wir haben einfach so lange geschlafen.

Hab mich an dem Tag nicht bei ihr gemeldet. Erst einen Tag später. Hab gefragt ob mein Gürtel bei ihr liegt, weil ich ihn nicht mehr gefunden hab.

Jedenfalls antwortet sie nicht.

Ich weiß nicht woran es liegt. Hab ich was bei ihr vor Ort falsch gemacht?

Hätte ich nicht so viel mit ihr kuscheln sollen? Also sie war müde und ich hab mich an sie gekuschelt und sie gestreichelt. Sie hat aber alles zugelassen und nichts gesagt.

Ich frag mich jetzt ob ich zu anhänglich war oder so?

Hätte ich eher gehen müssen um 6 Uhr oder so und nicht bis 12 mittags bei ihr bleiben sollen?

Das Blöde ist, dass es mein erstes Mal war dass ich bei nem Mädel war und ich hatte noch nie ne Freundin oder Sex.

Ich weiß nicht ob ich was falsch gemacht hab und was der Grund dafür ist dass sie nicht antwortet.

Als wir uns verabschiedeten hab ich sie nochmal geküsst. Sie hat da nicht abgeblockt.

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Du hast nichts falsch gemacht.

Weder hast du sie bedrängt noch zurück gestoßen.

Es ist möglich, dass sie sich noch einmal meldet. aber vielleicht wollte sie einfach nur die Nacht nicht allein verbringen. Sie war bereit zu kuscheln, aber nicht mehr.

Es war nobel von dir, ihren Wunsch zu respektieren und neben ihr - aber nicht mit ihr - zu schlafen. Du hast die Situation nicht ausgenutzt.

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Es kommt nicht darauf an, wie viele Stunden es beim ersten Mal dauert, sondern ob es für euch beide befriedigend ist. Du kannst die Zeit durch ein langes Vorspiel hinauszögern, aber wenn du es übertreibst, ebbt die Erregung wieder ab. Lasst es einfach auf euch zukommen, ohne euch unter Druck zu setzen oder womöglich auf die Uhr zu schauen.

Du willst schließlich keinen Leistungssport betreiben, sondern eine schöne Zeit mit deiner Freundin verbringen.

Viel Spaß!

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Wahrscheinlich warst du zu aufgeregt und hast dich unnötig unter Druck gesetzt. Da kann es schon passieren, dass es nicht so klappt, wie man es sich erhofft.

Lass er das nächste Mal langsamer angehen, dehne das Vorspiel aus, nimm dir Zeit - dann funktioniert es besser.

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Keine gute Idee weil …

Als Schulveranstaltung halte ich das nicht für sinnvoll.

Ich selbst und meine Familienangehörigen sind es gewöhnt, von Klein auf am FKK-Strand zu baden. Wir wohnen nicht weit vom Meer und für uns ist das völlig normal. Meine Badehose brauche ich nur im Urlaub.

Doch man muss auch bedenken, dass die abrahamischen Religionen - insbesondere der Islam - sexuell sehr verklemmt sind. Da wir Religionsfreiheit haben, müssen wir das respektieren.

Jeder soll so baden gehen, wie er es für angenehm hält. Deshalb gibt es Textil- und FKK-Strände.

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Wenn wir Alkohol getrunken haben, werden wir spontaner und überblicken die Folgen unseres Handelns nicht mehr so wie im nüchternen Zustand, die Hemmschwelle sinkt.

Die einen werden lustiger und gesprächiger, andere immer ruhiger und einige lauter oder sogar aggressiver.

Der Spruch: „in vino veritas“ ist nicht von der Hand zu weisen.

Es ist nicht „das wahre ICH", das zum Vorschein kommt, sondern das „enthemmte ICH“.

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Ich stand vor einigen Jahren kurz vor dem Born-Out. Das Tückische daran ist, dass man selbst es zunächst gar nicht merkt. Zuerst hat es meine Frau bemerkt, später auch meine Kollegen - ich wollte es nicht wahrhaben. Als Mann denkt man immer, man müsse stark sein und sich durchbeißen.

Auf Drängen meiner Frau und aus eigener Einsicht haben ich dann schließlich zum Erstaunen der oberen Chefetage meinen Posten als Sachgebietsleiter abgegeben und bin in die Kundenberatung gegangen.

Es ist nicht leicht, über den eigenen Schatten zu springen und zwei Schritte zurück zu gehen. Natürlich hatte ich dann weniger Gehalt und kam mir auch plötzlich unwichtig vor, weil ich nicht mehr in wichtige Entscheidungen einbezogen wurde.

Aber es war die beste Entscheidung, die ich treffen konnte. Ich hatte keinen Druck mehr und vor allem verlangte niemand mehr von mir, dass ich Druck auf meine Mitarbeiter ausübe.

Jetzt genieße ich meinen Ruhestand :-)

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Das ist ein veralteter Fragebogen.

Seit 01.07.2019 gibt es keine „Gleitzone“ mehr, sondern einen sogenannten „Übergangsbereich“.

Dabei liegt das Arbeitsentgelt 2024 zwischen 538,01 € und 2000 €. Wenn du im Praktikum eine Vergütung innerhalb dieses Bereichs bekommst, trifft das für dich zu.

In diesem Bereich zahlt der Arbeitnehmer weniger Beiträge als der Arbeitgeber. Früher konnte der Arbeitnehmer seinen Beitrag aufstocken, um in der Rentenversicherung keinen Verlust zu haben, deshalb musste man sich entscheiden, ob die Gleitzonenregelung berücksichtigt werden soll oder nicht (Ja/Nein). Das ist aber mit der neuen Regelung entfallen, denn die Rentenversicherung berücksichtigt im Übergangsbereich seit 01.07.2019 generell das gesamte Arbeitseinkommen.

Die Frage ist also völlig sinnlos und hat auch keine Auswirkungen.

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