Neues Wahlrecht mit einer Stimme einführen?


31.07.2024, 09:35

Also wie viele Sitze eine Partei bekommt wird nach dem Verhältniswahlrecht entschieden.

8 Antworten

Das ist das englische System. Das verfälscht das Ergebnis erheblich. Es gewinnt der mit den meisten Stimmen, das kann bei der zersplitterten Parteienlandschaft schon mit einem Drittel der Stimmen der Fall sein. Das ist nicht der Wille der Mehrheit.

Zudem haben die Parteien in Deutschland für meinen Geschmack schon viel zu viel politische Macht. Das sollte man nicht noch verstärken und das wäre der Fall.


Waterfight 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 11:50

Nein das was ich meine ist das Verhältniswahlrecht also ich meine die anzahl der Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt nur wem dann die zugeteilten Sitze zustehen hängt von der Mehrheit ab

wenn die CDU 30% der Stimmen erzielt und es 300 Abgeordnete gibt dann bekommt sie 100 sitze. Selbst wenn sie in allen 300 Wahlkreisen die meisten Stimmen erhält bekommt sie nur diese 100 sitze.

Und wer diese 100 Sitze sind entscheidet sich danach wer die meisten Stimmen hat.

  1. CDU erster Platz Plauen 53,67%
  2. CDU erster Platz Hamburg 51,67%
  3. CDU erster Platz 49,76% Berlin
  4. CDU erster Platz 48,67% Köln
  5. .............

100 . CDU erster platz 27,87% Frankfurt.

Und das war's. Frankfurt ist der letzte CDU-Kandidat der einzieht alle anderen Erstplatzierten die in der Reihenfolge auf Platz 101 102 103 sind und so weiter sind raus wenn der CDU nach Verhältniswahlrecht nur 100 Sitze zustehe

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Eckengucker  31.07.2024, 11:58
@Waterfight

Auch das ist gegen den Wählerwillen. Einen Platz mit 27 Prozent zu bekommen, wenn die SPD sagen wir 35 % in Hamburg hätte und dieser Vertreter nicht zugelassen worden wäre, weil er eben auf Platz 101 steht.

Dieses System ist parteienlastig. Nur wer in einer Partei sich hochgedient hat und nur wer dem System "hörig" ist bekommt einen aussichtsreichen Platz. Man sieht in Amerika wohin das führt. Kein Zweiparteiensystem.

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Teilweise stimmt es mit dem neuen Wahlrecht überein, wenn nämlich einer Partei weniger Sitzen zustehen, als sie mit DirektStimmen gewonnenn haben! Vor allem sind es halt nur halb so viele Abgeordnete, wie bisher als Minimum. NUR dass es statt eines Listenplatzes eben auf das Ranking bei den Erststimmen geht.

Allerdings gibt es so auch keine Garantie, dass aus jedem Wahlkreis mindestens ein Abgeordneter in den Bundestag einzieht, worauf viele wert legen, was bisher immer so war, aber ab 2025 auch nicht mehr garantiert wird. Man ist auch nicht mehr sicher, ob ein 'Spitzenkandidat' überhaupt in den Bundestag einzieht, wenn er in einem 'schwierigen' Wahlkreis, oder gegen einen anderen starken Gegner antritt! DAS war bisher ja auch immer der eigene Wahlkreis in dem man wohnt! ZB sind Scholz, Baerbock und Linda Teuteburg (FDP) in Potsdam angetreten. Vor allem die CDU und CSU dürften dagegen sein, neben quasi allen, weil sich die Anzahl der Abgeordneten halbiert! Tritt die CSU allein an, hat sie zwar in fast allen bayrischen Wahlkreisen den stärksten Kandidaten, aber trotzdem zieht nur die Hälfte ein, weil sie nur so um 6 % der Gesamtstimmen haben (46 WK in Bayern, aber 6 % von 300 = 18 Mandate). Würde sich die CSU mit der CDU vereinigen, hätte die CSU die 'besten' Ergebnisse und 'alle' 46 Bayern-CDUler ziehen ein, während aus Hamburg, oder NordostDeutschland kein einziger CDUler einzieht, weil sie dort nur 10-15 % der Stimmen haben (bei den Landtagswahlen). Auch bei den anderen Parteien profitieren diejenigen, die in Hochburgen antreten (wobei das schon immer so war!), während aber Kandidaten aus 'schwierigen' Wahlkreisen quasi chancenlos sind, da es auch keinen Listenplatz mehr gibt! DAS empfinde ich als ziemlichen Nachteil!

Der Vorschlag mißachtet die föderale Struktur unseres Landes und ist deshalb höchstwahrscheinlich verfassungswidrig.

Es können dann nämlich nur noch Parteien antreten, die im gesamten Bundesgebiet vertreten sind, Parteien mit nur einer begrenzten Anzahl von Landesverbänden sind ausgeschlossen. Falls die Verpflichtung besteht, daß die Wahlkreiskandidaten ihren Wohnsitz in dem Wahlkreis haben, für den sie antreten, werden es viele Parteien schwer haben, in Gegenden, in denen sie nur schwach vertreten sind, alle Wahlkreise zu besetzen. Dafür werden dann aber manche prominente Vertreter einer Partei keine Chance haben, in den Bundestag zu kommen. Die Parteien werden so einem Vorschlag nie zustimmen, da ihnen Möglichkeiten genommen werden, auf die personelle Zusammensetzung ihrer Bundestagsfraktion Einfluß zu nehmen.

Das wäre dann das Mehrheitswahlrecht wie in Großbritannien, bei dem eine Partei, die 30% aller Stimmen bekommen hat, unter Umständen mit absoluter Mehrheit regieren kann und bei dem kleinere Parteien weggesiebt werden.

Ich finde ein Verhältniswahlrecht fairer.


Waterfight 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 09:34

Nein das was ich meine ist das Verhältniswahlrecht also ich meine die anzahl der Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt nur wem dann die zugeteilten Sitze zustehen hängt von der Mehrheit ab

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MrBlackAdder  31.07.2024, 09:38
@Waterfight

Aber wen z.B. die CDU in allen 300 Wahlkreisen mehr Stimmen hat, als der Zweitplatzierte, dann bekommt sie doch alle 300 Sitze im Bundestag, oder?

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Waterfight 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 09:43
@MrBlackAdder

Nein wenn die CDU 30% der Stimmen erzielt und es 300 Abgeordnete gibt dann bekommt sie 100 sitze. Selbst wenn sie in allen 300 Wahlkreisen die meisten Stimmen erhält bekommt sie nur diese 100 sitze.

Und wer diese 100 Sitze sind entscheidet sich danach wer die meisten Stimmen hat.

  1. CDU erster Platz Plauen 53,67%
  2. CDU erster Platz Hamburg 51,67%
  3. CDU erster Platz 49,76% Berlin
  4. CDU erster Platz 48,67% Köln
  5. .............

100 . CDU erster platz 27,87% Frankfurt.

Und das war's Frankfurt ist der letzte CDU-Kandidat der einzieht alle anderen Erstplatzierten die in der Reihenfolge auf Platz 101 102 103 sind und so weiter sind raus wenn der CDU nach Verhältniswahlrecht nur 100 Sitze zustehen

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Und wenn die partei keine 300 Kandidaten hat?

Ich weiss nicht was ich davon halten soll. Das Direkwahl system in den Wahlkreisen hat durchaus wie ich finde seine vorteile. So können nämlich auch engerierte politiker kleinerer parteien die aber in ihrem wahlkreis beliebt sind einzug in den bundestag haben. Auch wenn die partei selbst vieleicht gar nicht über die 5% kommt. Oder es sich um eine Parteilose person handelt.

Wenn wir diese stimme entfernen dann haben wir das eben nicht mehr und der Bundestag ist noch weniger divers.

Ich würde eher vieleicht eine 3. stimme hinzufügen. Diese darf man dann auf einen Listenplatz setzen.

Und die parteien müssen dann ihre Plätze mit der liste in der reihenfolge der stimmen befüllen. Nicht mehr ihre eigene reihenfolge. Zusätzlich wäre es ggf. sinnvoll es so festzulegen das die listen nicht mehr direkt von den parteien gestellt werden sondern jeder der sich für die liste innerhalb der partei bewirbt muss auch auf die liste drauf.

Logischerweise müssen wir bei einer solchen änderung aber von der zettelwirtschaft weg. Sonst ist das nicht wirklich umsetzbar.


Waterfight 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 09:36

Das mit den 300 würde ich abhängig machen von der Größe der Partei also die großen Parteien müssen 300 aufstellen und bei kleinen Parteien nicht weil diese kleinen Parteien oft ja gar nicht so viele Leute haben bzw nicht in jedem Wahlkreis

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