Muss ich Betriebskostenabrechnung aus 2023 noch bezahlen?
Im Dezember 2024 erhielt ich die Betriebskostenabrechnung für 2023. Allerdings war die fehlerhaft, und nach meiner Beschwerde hat der Vermieter nun eingeräumt, dass mein Heizölverbrauch wohl willkürlich festgelegt worden sei!
Nun soll ich eine neue Abrechnung bekommen, die aber auch nur auf Basis der Vergleichswerte der letzten Jahre erstellt werden soll - im Grunde also auch nur eine Schätzung ist.
Meine Frage wäre, ob ich das Mietrecht dahingehend richtig verstanden habe, dass der Vermieter max. 12 Monate Zeit hat, um mir eine KORREKTE Betriebskostenabrechnung zu erstellen, und Mieter bei einer verspäteten Abrechnung überhaupt nicht verpflichtet sind, die Betriebskosten dann noch zu zahlen?
Bis ich eine angeblich korrekte Abrechnung bekomme, wird es bereits März sein!
Wäre toll, wenn sich hier ein paar Leute fänden, die sich mit sowas auskennen und mir helfen könnten.
Dafür danke ich euch schon jetzt ganz lieb!!!
6 Antworten
Meine Frage wäre, ob ich das Mietrecht dahingehend richtig verstanden habe, dass der Vermieter max. 12 Monate Zeit hat, um mir eine KORREKTE Betriebskostenabrechnung zu erstellen, und Mieter bei einer verspäteten Abrechnung überhaupt nicht verpflichtet sind, die Betriebskosten dann noch zu zahlen?
Es wäre zu unterscheiden ob formal nichtg oder nur inhaltlich fehlerhaft.
Die nichtige Abrechnung gilt logischerweise als nicht erstellt.
Eine inhaltlich fehlerhafte ist aber korrigierbar, Hauptsache die erste Abrechnung kann fristgerecht.
die aber auch nur auf Basis der Vergleichswerte der letzten Jahre erstellt werden soll - im Grunde also auch nur eine Schätzung ist.
Da muss man sehr genau prüfen ob das jeweils zulässig wäre.
Ich würde beim Vermieter schon mal Belegeinsicht verlangen.
Nach Ablauf der Abrechnungsfrist, ist der Vermieter nicht mehr berechtigt Nachforderungen geltend zu machen, § 556 Abs. 3 S. 3, 1. HS BGB. Formelle Fehler einer Abrechnung können nach Ablauf nicht mehr geheilt werden, inhaltliche Fehler sind korrigierbar, dürfen aber nicht zu einer Mehrbelastung des Mieters führen.
Dies hat auch zur Folge, dass eine Nachforderung aus einer verspäteten Abrechnung seitens des Vermieters nicht mehr geltend gemacht werden kann. Siehe auch https://www.gg-immobilien.de/abrechnung-der-betriebskosten-2/
Eine Unsicherheit gibt es allerdings. Das mit dem Brennstoff ist nicht klar. Habt Ihr einen eigenen Öltank? Was ist dazu im Mietvertrag geregelt?
Soweit ich mich recht erinnere, gelten die genannten 12 Monate Frist erst mal nur für die Erstellung der ersten BK-Jahresabrechnung. Sollte es dann formal korrekt eingereichte Argumente zur Nachprüfung wegen Unstimmigkeiten geben, hat so etwas m.W. dann im Verlauf eine aufschiebende Wirkung mit neuer Frist zur Nachbesserung.
Ich bin mir dabei allerdings nicht 100% sicher.
Formal war die Abrechnung richtig, aber inhaltlich falsch.
Somit hat der Vermieter die Möglichkeit, sie zu korrigieren und wenn dadurch für Euch eine höhere Nachzahlung rauskommt, müsst Ihr diese auch bezahlen.
Sind die 1500 Liter Restmenge wirklich nur geschätzt oder ergibt sich das aus Messungen oder aus einer Befüllung rund um den Jahreswechsel?
Für Dich bedeutet das doch erst einmal, dass Du weniger zu zahlen hast. Das ist doch schon mal nicht schlecht.
Wenn Du aber nach Erhalt der Abrechnung der Meinung bist, dass die Menge des insgesamt verbrauchten Heizöls einfach nicht stimmen kann, wenn man das mit den voran gegangenen Jahren vergleicht, solltest Du reklamieren.
Wurde denn wenigstens beim letzten Jahreswechsel genau ermittelt, wie viel Heizöl noch im Tank war?
Die Abrechnung ist dir ja fristgerecht noch 2024 zugegangen.
Der Vermieter kann bzw. muß sie korrigieren wenn sie fehlerhaft war.
Allerdings kann er jetzt keine höhere Nachzahlung mehr geltend machen. Außer er kann nachweisen das der Fehler nicht sein Verschulden war.
Also müsste ich die neue Abrechnung dann bezahlen? Obwohl sie auf hypothetischen Werten basiert?
Soweit die Schätzung legitim ist, weil z.B. Einzelergebnisse fehlen, ja. Die Schätzung muss lediglich plausibel und nachvollziehbar sein.
Achso... Daran hätte ich jetzt auch nicht gedacht! DANKE!