Muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung hier ausgewiesen werden?
Ich fahre innerorts aus einer Nebenstraße auf die Parkstraße.
Beim Abbiegen, ist von dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung zu erkennen, weshalb ich dort 50 gefahren bin.
Tatsächlich war aber auf der Parkstraße für einen Teil der Strecke 30 Km/h ausgewiesen, was aber von der Nebenstraße aus welcher ich abgebogen bin, nicht ersichtlich war.
Nun bin ich auf der Strecke tatsächlich aus einem Auto heraus geblitzt worden.
Hätte die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 Km/h nach dem Abbiegen aus der Nebenstraße hier erneut ausgewiesen werden müssen? Oder wie sieht das konkret aus?
Welche Höchstgeschwibdigkeit galt auf der Nebenstraße?
Auch 30, das wird's gewesen sein...
2 Antworten
Meinem Verständnis nach gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung immer nur für die Straße, in der sie aufgestellt ist. Somit ist nach dem Abbiegen die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Es sei denn, es handelt sich insgesamt um eine Tempo-30-Zone.
Nach dem Abbiegen gilt die Geschwindigkeit der "neuen" Straße. Wenn da kein Schild steht und du nicht ortskundig bist, warum sollst du dann nicht 50 fahren?
Gehe gegen das Bußgeld vor und begründe, dass nach dem Abbiegen (bis zum Blitzer) keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit zu sehen war.
Du kannst auch gerne mal einen Link zu StreetView einsenden, vielleicht können wir das dann nochmal besser beurteilen.
Das hängt davon ab, ob dort "30" oder "Zone 30" ist.