Strafe bei 120 km/h innerorts und 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung?
Was wäre hier die Strafe?
125er Motorrad
6 Antworten
wären 70km/h zu viel da lässt sich jetzt streiten entweder : 738,50 € und 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot oder 843,50€ 2 punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Wenn man meine unprofessionelle Meinung haben will... man sollte den Führerschein einfach abgeben und nicht mehr fahren... man schafft es ja offensichtlich nicht sich an Verkehrsregeln zu halten.
https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/#geschwinnergb
Lappen weg für 3 Monate und Punkte und Bußgeld.
Wenn das im Zusammenhsng mit einem Rennen war, ist das Fahrzeug evtl. auch futsch.
Ich habe den Bußgeldkatalog gerade nicht so genau im Kopf. Was ich jedoch sagen kann: mehrere hundert Euro Geldbuße, Punkte in Flensburg und vor Allem aber ein dreimonatiges Fahrverbot.
Ich gehe jedoch sehr stark davon aus, dass eine derartige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Straftat im Sinne von §315d Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet und dementsprechend auch verfolgt werden würde. Danach macht sich strafbar, wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Der Paragraph heißt zwar "Verbotene Kraftfahrzeugrennen", jedoch ist klargestellt, dass an einem Rennen nicht unbedingt mindestens zwei Fahrzeuge beteiligt sein müssen. Nach Absatz 3, macht sich auch ein Einzelraser danach strafbar.
Stellt eine Ordnungswidrigkeit zugleich eine Straftat dar, so findet ausschließlich das Strafgesetz Anwendung (§21 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz- OwiG). Die Handlung kann jedoch als Ordnungswidrigkeit geandet werden, wenn eine Strafe im Sinne des Strafgesetzes nicht verhängt wird (Absatz 2).
Mfg
Normalerweise sind das bis zu 70 zu schnell 700€+Gebühren usw aber ,
da es keine Ortschaft gibt durch die du mit 100km/h fahren darfst geht man hier von einer Vorsatztat aus und wird das Bußgeld verdoppeln .
1400€ + 34,50€ Gebühren + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
auch möglich das die Bußgeldstelle das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgibt wegen des Verdachts des Autorennen gegen sich selbst (315d abs. 3 STGB ) könnte dann bedeuten das man dir die Fahrerlaubnis entzieht .
Es ist egal, wieviel ccm das Fahrzeug hat. Zählen tut nur die Tat selber. Und um das festzustellen, was bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung auf einen zukommt, schaut man sinnvollerweise in den Bussgeld-Katalog, denn da ist alles aufgelistet. Der passende Link ist hier schon mehrfach gepostet worden. Du musst also noch nicht mal selber suchen.