Ich gehe dann meistens in ein Café mit Toilette und bestelle mir ein Eis oder Kaffee und kann dort dann kostenlos auf Toilette gehen und hab noch eine kleine Stärkung.

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Wenn er dir gerne Geld dafür geben möchte, nimm einen Betrag den du für angemessen hälst. Den Neupreis kannst du natürlich auch nicht mehr nehmen.

Je nachdem wie viele Sachen es sind und wie neu sie sind, vielleicht sowas wie 50 € oder 100 €. Sollten die Tische / Stühle oder Küchengeräte hochpreisiger sein, könnte man auch über 200 € reden.

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Am besten wäre gewesen, den Termin vorher mit der Arbeit abzusprechen, bevor du verbindlich zusagst.

Das mit dem Attest wird kein Arzt mitmachen, davon ist abzuraten.

Es gibt im Grunde 3 Möglichkeiten:

1) Dem Fahrerlehrer die Wahrheit sagen, vielleicht lässt sich mit den Prüfern eine andere Uhrzeit vereinbaren.

2) Nochmal bei der Arbeit sagen, dass du den Termin fix dort bekommen hast und du sonst auf dem Kosten sitzen bleibst. Vielleicht lässt sich auch ein Kompromiss finden, dass du vor der Prüfung noch arbeiten kommst und/oder danach. Ein kulanterweise Arbeitgeber sollte da eine Lösung finden.

3) Ansonsten wirst du die Gebühr bezahlen müssen und nächstes Mal achtest du dann mehr darauf, dass du den Termin auch einhalten kannst.

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Wenn die auf den ersten Blick sehen, das deine Frau nicht gefahren sein kann, bekommt sie einen Befragungsbogen. Sie kann ohnehin immer angeben, dass sie nicht gefahren ist.

Sie hat auch ein Zeugnisverweigerungsrecht und muss dich nicht als Fahrer benennen. Allerdings werden dann Ermittlungen im nähersten Bekanntenkreis, insbesondere bei Haushaltsmitgliedern angestellt. Außerdem kann die Bußgeldstelle dann einen Abgleich mit der Personalausweisbehörde durchführen, was dich dann als Fahrer identifizieren kann.

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Ich trage selbst Hörgeräte. Das was du beschreibst ist bei vielen Schwerhörigen so und ich kenne die Situationen die du beschreibst.

Es kann schon mal sein, das man erst einen Moment später versteht, was gesagt wurde. Gerade wenn beide Ohren unterschiedlich hören ist die Lautsprachdifferenz verzögert.

Bei einem Normalhörenden kommt der Schall auf dem Ohr wo man gerade zur Geräuschquelle steht ein klein wenig früher an. Dies ermöglicht auch das sogenannte Richtungshören.

Dadurch kann es gerade wenn man von der schwächeren Seite angesprochen wird passieren, das man das Gesagte erst nen paar Sekunden später richtig verstanden hat. Oder es treten auch häufiger Unsicherheiten auf "Hab ich das wirklich richtig verstanden?", insbesondere wenn man in dem Moment gerade nicht damit gerechnet hat, angesprochen zu werden.

Du musst auch bedenken, dass das Hörgerät ein Hilfsmittel ist, aber das Ohr nie zu 100 % ersetzen kann. Dennoch sollte das Hörgerät für dich eine Erleichterung im Alltag sein, ansonsten würde ich mich nochmal an den Akustiker wenden.

Falls du mehr Austausch mit anderen Betroffenen in deinen Alter brauchst, kann ich dir die Bundesjugend empfehlen. Die bieten deutschlandweit verschiedene Stammtische und auch Freizeitangebote an, um mit anderen jungen Schwerhörigen ins Gespräch zu kommen und dabei Spaß miteinander zu haben.

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Wie viel du bekommst, hängt auch davon ab, ob du noch zuhause wohnst und ob du dich selbst krankenversichern musst.

Wenn du bei deinen Eltern wohnst und noch über deine Eltern krankenversichert bist (Familienversicherung), bekommst du meistens ca. 500 €.

Wenn du dagegen selbst eine Wohnung mietest, bekommst du einen zusätzlichen Mietzuschuss. Falls du dich auch selbst krankenversichern musst, besteht Chance auf den Höchstsatz von knapp 900 €.

Davon musst du dann allerdings auch die Miete und alle weiteren Kosten bezahlen.

Wenn du noch daheim wohnst und groß keine Umkosten hast, kann man von den 500 € im Monat evtl. besser leben wie wenn du von 900 € monatlich Miete+alle Nebenkosten allein bezahlen musst.

Es hängt aber natürlich immer auch davon ab, wie du dir das Geld einteilst und welchen Anteil du evtl. auch zur Miete dazu gibst, falls du bei deinen Eltern wohnst.

Wenn du an einer staatlichen Fachhochschule / Uni studierst, hast du meistens Semestergebühren von ca. 300-400 € alle 6 Monate. Private Hochschulen sind meistens weitaus teurer.

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Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Antrag bewilligt ist.

Sollte der Antrag erst nach September bewilligt werden, würdest du das Geld aber trotzdem rückwirkend bekommen.

Ab dann erfolgt die Auszahlung immer monatlich.

Nicht selten kommt der Bewilligungsbescheid auch genau zum Studienbeginn.

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Am besten die Hochschule anrufen und die Situation schildern. In der Regel finden die dann auch eine Lösung und ggf. können Unterlagen später abgegeben werden oder du kannst sie vorab auf digitalen Weg einreichen.

Es hängt allerdings auch davon ab, wann du die Frist bis morgen bekommen hast. Das war sicher nicht erst heute.

Hast du den Semesterbeitrag den schon innerhalb der Frist bezahlt?

Dann kannst du die Zahlung entweder mit einem Auszug über online Banking oder einem Auszug von der Bank nachweisen. Den Nachweis könnte man notfalls auch vor ab digital übersenden.

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Üblich ist auch schon zum Ende des ersten Monats, also Ende August.

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Ja, du bist ja im August dann noch bei der Agentur gemeldet. Du würdest für den August ALG 1 bekommen und kannst dann zum 01.09. mit dem neuen Job starten.

Sofern die Kündigung nicht fristlos oder verhaltensbdingt war, droht in der Regel keine Sperrzeit.

Wichtig wäre dann die Jobzusage direkt bei der Agentur zu melden.

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Beim Studium besteht der Anspruch auch wenn man Zuhause wohnt.

Natürlich ist dabei auch das Einkommen der Eltern relevant.

Allerdings erhälst du meist keinen Mietzuschuss wenn du bei deinen Eltern wohnst. Dafür hast du aber auch weniger Ausgaben, wie wenn du alleine wohnen würdest.

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Strafbar wäre auch eine "fahrlässige Körperverletzung".

Abgesehen davon kann es auch schulische Konsequenzen geben, wenn das Rauchen untersagt oder du noch nicht 18 bist.

Ob sie dich tatsächlich anzeigt, wird sie denk ich auch von deiner Reaktion abhängig machen.

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Grundsätzlich musst du eine Ortsabwesenheit melden, da du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst.

Wenn du 1-2 Wochen wegfahren möchtest und dem Jobcenter zeigst, das du dich ernsthaft um Arbeit bemühst, wird das Jobcenter wegen 1-2 Wochen nichts sagen und das in der Regel auch genehmigen.

Bei einem längeren Zeitraum besteht immer noch die Möglichkeit dich für die Zeit vom Jobcenter ganz abzumelden. Dann würdest du in der Zeit aber auch keine Leistungen bekommen. Auch kann sich dies auf den Kranken- und Rentenversicherungsschutz auswirken.

Auf keinen Fall solltest du wegfahren ohne Bescheid zu sagen. Falls du dann in der Zeit z.B. eine Einladung zum Termin bekommst und den dann nicht wahrnimmst kann dies zu Sanktionen führen.

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Wenn sie mir glaubhaft macht, das sie ihren Fehler von damals wirklich bereut und einsieht ja, ansonsten nein.

Im Gespräch mit einer Person merkt man wie jemand heute zu dem steht, was damals passiert ist. Dabei würde ich auch auf mein Bauchgefühl hören.

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Schranktür aus dem Klassenzimmer geschmissen. Ist die Strafe angemessen?

Also Meine Klasse war schon immer aufgedreht und hat schon viel scheisse gebaut. Aber diesmal ist es etwas eskaliert. Ich weiss genau es war noch ein Mittwoch und es war 5min Pause und wir hätten gleich danach Mathe gehabt mit unserer Klassenlehrerin. In dieser Pause ist aber ein Schüler aus der Nachbarklasse zu uns gekommen wie schon öfters davor. Die Jungs meinten dann plötzlich aus Spaß das wer die Schranktür (die schon einmal rausgefallen ist weil jemand drin war) auf dem Fenster schmeißt 20 Euro kriegt. Naja sie haben es danach ernst genommen und der Schüler aus der Nachbarklasse, hat es wirklich getan. (ZUSATZINFO: unsere Klasse ist im 2. Stock und vor dem Fenster gibt es eine kleine Wiese wo danach der Lehrer Parkplatz ist). Unter uns war noch der Druckerraum weshalb viele Lehrer diese fliegende Schranktür gesehen haben. Jedenfalls blah blah blah Lehrer haben Klassenzimmer gestürmt und viele hatten Videos und den Lehrern gezeigt. Der Typ wurde am ende eine Woche suspendiert und darf seitdem nicht mehr in unsere Klasse. Zu bedenken er macht öfters sowas in der Art (respektlos zu Lehrern, kommt extra zu spät, schmeißt mit Sachen rum usw) er war kurz davor einen Verweis zu kriegen. Findet ihr die Strafe angemessen oder was hättet ihr als Direktor getan? Hättet ihr demSchüler den Verweis gegeben?

Es gibt so viele Storys mit diesem Schrank das der Hausmeister uns die Tür nicht mehr hergeben will.

Danke im voraus für Antworten!

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Ich finde die Strafe schon vertretbar.

Das Ganze kann unter Umständen auch gefährlich sein, wenn so eine Schranktür durch die Gegend fliegt. Außerdem ist es fremdes Eigentum.

Vorallem wenn jemand schon mehrfach negativ aufgefallen ist, wirkt sich das nochmal entsprechend schärfend auf die Konsequenzen aus.

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