Geblitzt durch Unwissenheit?

6 Antworten

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Hallo, ich bin Redakteur bei Geblitzt.de. Über uns kann man - ohne eigenes Kostenrisiko - Bußgeldbescheide prüfen lassen. Daher haben wir häufiger mit solchen oder ähnlichen Fällen zu tun. Viele haben ja bereits hilfreiche Ratschläge gegeben. Ortsunkundige Autofahrer haben tatsächlich mit solchen Begründungen Bußgeldbescheide erfolgreich angefochten. Zudem können auch die Umstände eines vorsätzlichen oder unabsichtlichen Tempoverstoßes straf mindert sein. Darüber haben wir einen ausführlichen Artikel auf unserer Webseite: https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/news/unabsichtlich-zu-schnell-gefahren-blitzer-geldbussen-sind-anfechtbar/Daher kann es ratsam sein, Einspruch einzulegen und den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Wie das über uns funktioniert, kannst du hier nachlesen: https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Carsten1  19.12.2023, 10:50

Ich habe in der Fahrschule vor 39 Jahren gelernt, fahre ich von einer Einmündung in eine Vorfahrtberechtigte Straße ein, und sehe dabei das Zeichen "durchgehende Vorfahrt" gilt außerhalb von Ortschaften Tempo 100. Sonst muss ein Wiederholer auf geltende Beschränkungen hinweisen.

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Ich würde mir die Straße nochmal genau ansehen und das Schild ausfindig machen, auf dem die 70 stand.

Leider ist es tatsächlich so, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch nach Kreuzungen und Einmündungen noch gilt, ohne dass sie nochmal ausgeschildert wird. Die Chancen eines Widerspruchs sind daher nicht gerade gut.

Es haben allerdings auch schon Leute erfolgreich geklagt. Da ließ sich feststellen, dass fast alle Betroffenen in die gleiche Falle getappt waren. Und da können die Gerichte auch sagen, dass die jeweilige Gemeinde hätte Handlungsbedarf sehen müssen, schließlich sollen Geschwindigkeitskontrollen in erster Linie der Verkehrssicherheit dienen und nich den Einnahmen der Gemeinden.

https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/

Kwalliteht  11.12.2023, 19:44

Hier wurde schon erwähnt, dass Du Dich als Ortsunkundiger darauf berufen solltest, dass Du von der Begrenzung nichts wissen konntest. Das erscheint mir durchaus plausibel.

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Lege Widerspruch mit Begründung ein, sobald der Anhörungsbogen kommt. Da fehlt ja nun eindeutig ein Schild. Nicht vorhandene Schilder muss man auch nicht beachten.

Du kannst deine Ortsunkundigkeit durchaus in deinem Widerspruch erwähnen. Das wird dann auch aktzeptiert.