Muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung während der Schulferien eingehalten werden?

6 Antworten

Von Experte Raven751 bestätigt

Klar, der Zusatz Schule ist nur eine Info. Der Zeitraum bleibt weiterhin gültig.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt im angegebenen Zeitrahmen vom Montag bis Freitag, auch in der Ferienzeit.

Natürlich muß sie eingehalten werden. Erstens steht da nichts von "außer in Ferien" oder so und zweitens können ja auch während der Ferien Aktivitäten an der Schule stattfinden.

Mit Schule ist das Gebäude gemeint und die damit verbundene Gefahr (Also nicht das Gebäude als Gefahr sondern die Personen im Umkreis des Gebäudes) aus der die Begrenzung resultiert. Hier geht es nicht um die Schulzeit.

Schulen können auch in Ferienzeiten genutzt werden.