Mündliche Aufhebung des Mietvertrages möglich?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch ist auch ein mündlicher Vertrag wirksam. Praktisch scheitert es aber oft an der Nachweisbarkeit.

Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter oder Du einen Mietvertrag mit deinem Ex?


Finja0701 
Beitragsersteller
 11.12.2023, 11:23

Der Vermieter ist sein Vater, heißt wir können nicht beide kündigen, da mein Ex ja dort wohnen bleibt. Der Hauptmieter ist mein Ex.

anitari  11.12.2023, 11:28
@Finja0701

Du schreibst in der Frage u. a. was von "beide Mieter"?

Das ist verwirrend. Stehst Du gemeinsam mit dem Ex als Mieter in dem Vertrag der mit dem Vermieter (Vater des Ex) abgeschlossen wurde?

Finja0701 
Beitragsersteller
 11.12.2023, 11:29
@anitari

Ja,ja. Hauptmieter ist mein Ex, ich bin Zweitmieter

anitari  11.12.2023, 11:34
@Finja0701

Es gibt keine "Haupt-" und "Zweitmieter".

Wenn ihr beide als Mieter im Vertrag steht seid ihr Beide Mieter.

Jeder mit denselben Rechten und Pflichten wie der andere.

Du kannst allein gar nicht kündigen, sondern nur zusammen mit dem Ex.

Wenn Du die Vertragsentlassung nicht hieb- und stichfest beweisen kannst bist Du weiterhin an den Vertrag gebunden.

Finja0701 
Beitragsersteller
 11.12.2023, 11:37
@anitari

Okay, danke. Also muss ich jetzt einfach versuchen irgendwie auszuhandeln, dass beide Seiten mit einer sofortigen Aufhebung einverstanden sind. Weil anders kann ich das nicht machen. Ich kann nicht einfach zwei Mieten bei zwei verschiedenen Mietern bezahlen.

Mündliche Aufhebung des Mietvertrages möglich?

Es ist möglich! Denn gegenüber einer Kündigung bedarf die Vertragsaufhebung keiner Schriftform!

Aber bei deinem Vorhaben wird kein Vertrag aufgehoben. Ich kann hier nur deine wirksame Entlassung aus dem Mieterpartei erkennen, die sowohl von deinem Mietpartner als auch vom Vermieter gewollt ist. Daher wäre es notwendig, einen dreiseitigen Vertrag zur Änderung des Mietvertrages zu fertigen und das schriftlich!

Von Experte Gerhart bestätigt

Eigentlich ganz einfach, zumindest theoretisch.

Ihr könnt jederzeit den Mietvertrag aufheben wenn alle beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Das wären in dem Fall der Vermieter, dein Ex und du.

Wenn ihr euch mit dem Vermieter nicht einigen könnt bleibt euch nur Möglichkeit fristgerecht den Mietvertrag zu kündigen. Ihr müsstet dann zusammen, also du mit deinem Ex, den kompletten Mietvertrag kündigen und dein Ex muss einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen.

Du alleine, also ohne Zustimmung deines Ex, kannst dich nicht aus dem bestehenden Mietvertrag raus kündigen. Schlimmstenfalls müsste das ein Gericht klären.

In einem Mietverhältnis mit einem "fremden" Vermieter wäre die Abmachung von Ende September/Anfang Oktober sowieso gegenstandslos. Da würde wirklich nur eine schriftliche Abmachung zwischen allen drei Beteiligten gelten, die Dich aus dem Mietverhältnis befreit.

Du schreibst irgendwo, dass Dein Ex der Hauptmieter ist und Du bist "Zweitmieterin". Außerdem schreibst Du, dass Dein Ex wohnen bleibt. In einem normalen Mietverhältnis könntest Du jederzeit gehen und einfach nicht mehr zahlen, weil Du davon ausgehen kannst, dass der Hauptmieter schon brav weiter zahlen würde, weil er ja ein Interesse daran hat, die Wohnung zu behalten. Dennoch könnte es irgendwann ein böses Erwachen geben, wenn der Vermieter auf Dich zu kommt und alle Mietrückstände einfordert. Spätestens dann würde Dir bewusst, dass es keine "Zweitmieterin" gibt, sondern Du genauso Hauptmieterin bist, auch wenn Du nicht mehr dort wohnst.

Nachdem in diesem besonderen Verhältnis eine mündliche Absprache getroffen wurde, von der Du ausgehen durftest, dass alle sich daran halten, finde ich es besonders schäbig, dass man jetzt von Dir eine schriftliche Kündigung verlangt, die wiederum einseitig von Dir gar nicht möglich ist. Wenn, dann ginge nur eine gemeinsame Kündigung, die Dein Ex aber vermutlich nicht unterschreiben würde und so hängst Du in dem Mietverhältnis nicht nur drei Monate fest, sondern so lange, wie es ihm und seinem Vater gefällt.

Meiner Meinung nach solltest Du Dich an Deine Vereinbarung halten und nach Dezember auch wirklich nichts mehr zahlen. Sollte Dein Ex oder sein Vater weiterhin Geld von Dir verlangen, dann gehe zu einem Rechtsanwalt. Ich kann mir vorstellen, dass Du in diesem Fall gute Chancen hast, dass auch ein Gericht Dein "anteiliges" Mietverhältnis zum 31.12. als beendet ansehen würde, denn in dieser Konstellation kann davon ausgegangen werden, dass Dich die beiden Herren absichtlich über den Tisch ziehen wollen. Ich meine, "Treu und Glaube" nennt man das, wogegen die beiden verstoßen haben. Aber das ist meine Meinung und am ehesten kann Dich ein Rechtsanwalt juristisch korrekt beraten.

Schau Dir mal in diesem Link die Abschnitte zur Aufhebung an. Bei ausdrücklicher Aufhebung steht auch was, von "mündlicher Vereinbarung".

https://kanzlei-herfurtner.de/vertragsbeendigung/

es ist zwar mies und unfair, sich nicht an mündliche vereinbarungen zu halten, aber formaljuristisch ist nur eine schriftliche kündigung, bzw. ein schriftlicher aufhebungsvertrag bindend.

leider ein sehr teures "lehrgeld". in solchen fällen gilt die alte weißheit: "vertrauen ist gut, kontrolle ist besser"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Finja0701 
Beitragsersteller
 11.12.2023, 11:24

Wäre es denn trotzdem möglich den Vertrag irgendwie aufzuheben? Ich kann mich in dem Fall einfach nicht an die Kündigungsfrist halten.

noname68  11.12.2023, 11:29
@Finja0701

die aufhebung erfordert das einlenken der anderen partei. bleibt sie stur, hast du keine chance.

klingt jetzt bitter, aber das ist leider ein sehr schmerzhafter lernprozess fürs leben.