Mietvertrag mündlich verlängert?
Guten Abend liebe GuteFrage Community,
ich habe folgendes Anliegen:
Seit 6 Monaten beziehe ich eine Wohnung zur Untermiete. Da ich eine schöne Wohnung suche, aber derzeit noch erfolglos war. Führte ich ein Gespräch mit meinem jetzigen Vermieter, er wollte den Mietvertrag verlängern auf erneute 6 Monate, wir einigten uns und haben ausgemacht die Wohnung für 3 Monate erstmal nochmal zu mieten. Letzten Monat gab es eine kleine Verzögerung der Miete und ich konnte aufgrund von Problemen bei der Arbeit die Miete erst zum Ende des Monats überweisen. Jetzt 1 Monat vor Beendigung des Mietvertrages, schrieb der Vermieter mir, dass er aufgrund der Situation bezüglich der verzögernde Miete nicht verlängern möchte. Ist der Mietvertrag nicht mündlich genauso gültig wie schriftlich? Wie soll ich vorgehen?
3 Antworten
Da wollen wir doch erst einmal klären, ob der Zeitmitvertrag überhaupt wirksam befristet war. Hattest du den Vertrag schriftlich? Wenn ja, dann müsste einer der Befristungsgründe nach § 575 (1) im Vertrag aufgeführt sein. Fehlt der Grund oder steht da etwas anderes als im § 575, dann wäre der Mietvertrag unbefristet und du kannst mit 3 Monatsfrist kündigen.
Gerhart wird sich sicher spaeter wieder melden und dir erklaren, warum die Befristung von Anfang an unwirksam war und dass du daher einen unbefristeten Vertrag hast. Ich beschraenke mich daher nur darauf, dir schon einmal zu sagen, dass es so ist.
Spannend auch die Nummer mit dem nicht genutzten Zimmer des Vermieters. Aber auch dazu (und der vermutlichen Absicht dahinter) wird dir Gerhart sicher noch einiges schreiben.
Danke dir für die Antwort schon mal im Vorfeld, ich bin gespannt was sich aus der ganzen Sache noch ergibt. Bezüglich des Verzuges der Miete, gibt es noch eine Sache anzusprechen. Im Mietvertrag ist ausgemacht dass die Miete immer zum letzten Tag des Vormonats auf dem Konto des Vermieters eingehen soll, ausgemacht untereinander ist aber, dass die Miete Mitte des Monats von mir überwiesen wird. Könnte es diesbezüglich Probleme mit sich bringen, indem gesagt wird ich wäre jeden Monat im Verzug? Soweit ich weiß, gibt es dem Vermieter die Möglichkeit eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn 2 Mietzahlungen in Folge im Verzug sind.
Das separate Zimmer, wurde mir soweit erklärt, dass der Vermieter dort nur seine Sachen lagert, weil er sonst kein Platz hätte und eventuell mal für ne Nacht drinne pennen wollen würde (unter Absprache).
Das mit der Miete ist eine neue Info, die dir tatsaechlich zum Verhaengnis werden kann.
Da sich unser Experte Gerhart aber bereits deines Problems angenommen hat, moechte ich ihm da nicht reingraetschen und warte daher ab, was er noch dazu schreiben wird. Ich rechne stark damit, dass da noch einiges von ihm kommen wird.
Wie aus den Kommentaren zu entnehmen ist, hast du eine abgeschlossene Wohnung von einem Mieter untergemietet, n der dein Vermieter ein Zimmer belegt aber das Wohnen/Schlafen sich vorbehält. Wichtig! sind deine Zimmer überwiegend mit Einrichtungsgegenständen des Vermieters ausgestattet?
Unabhängig davon: Dein Untermietvertrag ist durch das Fehlen des Befristungsgrundes als unbefristet anzusehen. Daher sind die Absprachen hinsichtlich der Verlängerung des Mv nicht mehr beachtlich. Es gilt die dreimonatliche Kündigung ohne Grund für dich und mit Grund für deinen Vermieter. Sollte hier die Ausstattung der Wohnung vom Vermieter vorliegen, ist deine Kündigungsfrist aber ganz anders gestaltet. Denn kann sowohl dein Vermieter als auch du mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist grundlos zum Monatsende kündigen. Dieser Umstand ergibt sich aus dem vom Vermieter bewohnten Zimmer. Es gilt der § 549 (2) 3. BGB und die Kündigung nach § 573 c (3)
Verspätete Mietzahlung: Solange du Miete, wenn auch verspätet, bezahlst, besteht kein Grund zur fristlosen Kündigung. Der Vermieter kann dich deswegen abmahnen und bei weiteren Verstößen auch fristlos kündigen. Bekommst du nun eine Abmahnung, dann solltest du dem Begehren des Vermieters nach pünktlicher Mietzahlung auch folgen. Termin ist stets der 3.Werktag des lfd. Monats bei Barzahlung und bei Überweisung muss es am 3. WT angewiesen sein.
Danke für deine ausführliche und hilfreiche Antwort Gerhart!
Die Wohnung wurde möbliert an mich vermietet. Wie verlaufen sich die 14 Tage Kündigungsfrist aber, erst zum Ende des Mietvertrages? (Würde ja dann heißen, wenn der Mietvertrag sowieso unbefristet war, dass jederzeit im Zeiträumen der Mietdauer einfach innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden kann, wo ist dann dort die Sicherheit?
das ist für mich eine blöde Situation und natürlich finde ich jetzt nicht in kürzester Zeit von einem Monat eine neue Wohnung, hätte ich Chancen dieses anzufechten? Bis dato jetzt habe ich keine Kündigung erhalten, nur eine WhatsApp Nachricht, wo drinne steht das der Vermieter den Mietvertrag nicht verlängern möchte und ich zu dem sogenannten Tag bitte ausziehen soll.
könntest du mir bei der Sache eventuell helfen?
Ich gehe davon aus, dass dein Vermieter im Mietrecht nicht so sattelfest ist und damit nicht die Kenntnis hat wie du jetzt. Unternimm nichts bis zu dem Tag, an dem der Vermieter dich auffordert auszuziehen. Dann erklärst du ihm, dass der Vertrag nach §575 (1) BGB nicht begründet und damit unbefristet ist. Die Sachlage nach §549, du kannst in der Monatsmitte zum Monatsende mit 14 Tagen Frist kündigen, das ziehst du erst aus der Tasche, wenn du kündigen willst.
Macht sich dein Vermieter aber rechtskundig, kannst du gegen seine Kündigung nach §573c 3 nichts einwenden. Es bliebe noch eine einvernehmliche Vertragsauflösung, aber dazu besteht keine Notwendigkeit.
Heiße Kiste:
- Du haste einen befristeten Mietvertrag, der bereits ausgelaufen ist.
- Du hast eine mündliche Verlängerung, die Du aber vermutlich nicht beweisen kannst (oder gibt es Zeugen des Gesprächs?)
- Du hast einmal gegen den Vertrag verstoßen, indem Du den Zahlungstermin überzogen hast.
- Der Vermieter hat Deine Mietzahlung angenommen, also der Verlängerung zugestimmt.
Das einfachste ist, sprich Deinen Vermieter aktiv an und erkläre die Probleme deiner verzögerten Zahlung, dann lässt er mit sich reden.
Aber versetze Dich in seine Lage: Solle er jetzt einen Nachmieter suchen? Ziehst Du wirklich aus? Wann? Für ihn ist es einfacher, du verlässt die Wohnung, dann ist er nicht mehr in dieser Schwebephase.
Ich rate allen Mietern: Bei Zahlungsproblemen immer VOR der Fälligkeit den Vermieter ansprechen. Nachher ist immer ganz schlecht.
Mündlich steht Aussage gegen Aussage. Wenn man mit der Miete in Verzug ist, ist es besser es davor mitzuteilen und sich zu entschuldigen.
Guten Abend Gerhart,
ich würde einfach eben Posten, was im Mietvertrag drinne steht über die Befristung (Den Zeitvertrag habe ich schriftlich)
Mietdauer:
Das Untermietverhältnis beginnt am **.**2024 und endet am **.**.2025.
Wurde der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, gelten die
gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Kündigungsrechtes des Hauptmieters.
Bei Abschluss des Untermietvertrages auf bestimmte Zeit kann vor Ablauf der
Untermietzeit keine ordentliche Kündigung erfolgen.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist eine fristlose Kündigung zulässig.
Wird der Hauptmietvertrag aufgelöst endet auch der Untermietvertrag.
vielleicht noch eine Information (1 Zimmer wurde nicht mit vermietet und ist auch frei zugänglich für den Vermieter (so ist es auch im Mietvertrag geschrieben) Er war aber bis dato jetzt nicht in der Wohnung gewesen.
Liebe Grüße