Miete an zwei Vermieter zahlen?

8 Antworten

Ich setze mal voraus, dass du als Mieter von der Existens einer Miteigentümerin nichts wusstest. Die Vermieterin allerdings wusste es schon, du hast guten Glaubens den Mietvertrag unterschrieben uund somit als Vertragspartei richtig gehandelt. Wenn nun die Vermieterin eine Vollmacht ihrer Tochter erhält, wäre alles in Ordnung.

Die TTochter als Mietegentümerin kann nun den Mietvertrag anfechten, Sollten dir daraus Nachteile finanzieller Art entstehen, macht sich die Die Mutter als vermieterin dir gegenüber schadensersatzpflichtig. Du bist nicht berechtigt den Mietvertrag hinsichtlich der Vermieterpartei zu ändern.

Du kannst in deinen Mietvertrag nicht einfach die Tochter als „Mitvermieterin“ hinzufügen. Da könnte ja jeder in seinem Exemplar nachträglich noch irgendwelche Änderungen vornehmen. Wenn schon hätte sich die Mutter (als euere Vermieterin) bei euch melden müssen und einen neuen, berichtigen Mietvertrag, bei dem alle berechtigten Parteien aufgeführt sind, zustellen müssen.
Zumindest in der Schweiz ist es so. Ob es rechtlich Ok ist, wage ich zu bezweifeln. Natürlich ist es keine grosse Sache, deinen DA bei der Bank zu ändern.
Wie regeln denn die beiden Damen die Nebenkosten? Bekommst du da auch von beiden eine Abrechnung und das zuviel bezahlte Geld von beiden retour? Oder bezahlst du nur eine Kaltmiete?
Wie verhält es sich, wenn zb die Waschmaschine kaputt geht. Du hast das Haus ja „nur“ gemietet. Wenn die Mutter nicht einmal fähig ist, der Tochter die Hälfte der Miete zu überweisen, ist Ärger vorprogrammiert.

Das die Personen der Partei Mieter ihre Miete getrennt auf verschiedene Konten/an verschiedene Personen der Partei Vermieter zahlen sollen ist sehr unüblich.

Aber nicht unzulässig.

Den Mietvertrag haben wir bereits mit der Mutter unterzeichnet und plötzlich meldet sich die Tochter das sie auch in den Mietvertrag aufgenommen werden möchte. Wir haben zugestimmt und ergänzen dies nun im Vertrag .

Was sagt denn die Mutter, eigentliche Vermieterin dazu?

Ohne sie ist ja eine Vertragsänderung gar nicht möglich.


Lalijele 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 09:27

Ist denn der Vertrag der uns vorliegt überhaupt gültig wenn nur eine Vermieterin drin steht ? Mein Partner ist der Meinung, dass dieser es nicht mehr ist , da wir versäumt haben beide mit aufzunehmen .

anitari  04.09.2024, 09:33
@Lalijele

Natürlich ist der Mietvertrag wirksam. Das dass Mietobjekt mehr als 1 Person als Eigentümer hat ist mietrechtlich völlig irrelevant.

Was ist denn nun mit der Mutter, der Vermieterin, möchte die diese Vertragsänderung (Aufnahme der Tochter als Vermieterin) auch?

Hallo da muss sich die Tochter mit ihrer Mutter in Verbindung setzen, Du darfst den Mietvertrag nicht ändern nur der Vermieter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr habt einen Mietvertrag mit nur einem Eigentümer (von 2) geschlossen. Ob dieser Vertrag rechtsgültig, halte ich für fraglich.

Gehen wir davon aus, dass der Vertrag gültig ist. Eine Vertragsergänzung/-änderung kann dann nur mit Zustimmung aller Parteien (Vermieter und Mieter) erfolgen. Nur einen weiteren Namen in den MV zu schreiben, reicht nicht aus.

Also, wenn das für Euch in Ordnung ist, dann müsst Ihr Euch die Änderungen von allen (Mutter+Tochter) bestätigen lassen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

anitari  04.09.2024, 09:23

Warum sollte der Mietvertrag ungültig sein? Mietrechtlich ist es irrelevant ob das Mietobjekt 1, 2 oder mehr Eigentümer hat. Mietrechtlich ist es nicht mal relevant ob der Vermieter überhaupt Eigentümer ist.

GGImmo  04.09.2024, 10:05
@anitari

Ich will gar nicht näher eingehen, da es schnell zur unerlaubten Rechtsberatung wird. Die einzige Variante für die Gültigkeit des MV wäre die Anscheins-oder Duldungsvollmacht. Ob das vorliegt, halte ich für zweifelhaft, aber da müssten der Einzelfall genauer geprüft werden