Mieter mit Mietrückstand möchte vorzeitig ausziehen?

Gerhart  25.07.2024, 15:19

Würde ide Mietkaution die Schulden decken?

ninho77x 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:24

Leider nicht.

5 Antworten

Ok, 1500 € Schulden sind jetzt nicht soo viel, aber dennoch sehr ärgerlich. Unsere frühe (ähnliche) Erfahrung: Niemals mehr ohne Kaution die Schlüssel an neue Mieter übergeben. (Wenigstens ein Drittel sollte bezahlt sein, denn Zahlung in drei Raten steht Mietern gesetzlich zu.)

Ansonsten: Du schreibst, sie zieht heute aus. Hat sie denn die Wohnung schon leer geräumt? Wenn nicht:

§562 des BGB räumt ein Vermietern ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen der Mieter ein, die nicht der Pfändung unterliegen. Also z. B. Schmuck, teure Kleidung, Elektronik, wenn es nicht gerade der Fernseher ist u. ä.

Ich würde, wenn die Wohnung noch nicht leer ist, sie nicht ausräumen lassen. Sie kann gerne die Wohnung verlassen und die Schlüssel abgeben, aber ihr Hausrat bleibt erst mal hier, bis sie alles bezahlt hat. Ist das gemacht, dann ab zum Rechtsanwalt und nochmal genau die Möglichkeiten erklären lassen. Eventuell habt Ihr direkt einen anderen Schließzylinder für die Wohnung dabei, sodass sie nicht mehr in die Wohnung kann, wenn sie erst einmal draußen ist.

Ich vermute aber, dass die Wohnung schon leergeräumt ist.

Da die Dame 1500 € offen hat und außerdem die Kaution nicht bezahlt ist, wird eine fristlose Kündigung Eurerseits möglich sein. Dein Vater sollte diese noch vor der Übergabe ausstellen und der Dame bei der Übergabe direkt aushändigen. Darin steht dann, warum sie fristlos gekündigt wurde, und dass sie weitere drei Mieten bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist noch schuldet.

Ob und wie Ihr dann irgendwann an das Geld kommt, ist wieder eine Sache für Euren Rechtsanwalt. Sofern Ihr Euren RA heute noch telefonisch erreichen könnt, bittet ihn doch, bei der Abfassung der fristlosen Kündigung zu helfen. Der hat doch so etwas auf seinen Rechnern als Muster gespeichert.

Ist die Wohnung dann leer und das Mietverhältnis durch die fristlose Kündigung beendet, könnt Ihr sofort weiter vermieten und findet vielleicht schon für das nächste Monat gute Anschlussmieter. Sobald Ihr wieder neu vermietet habt, dürft Ihr die Miete für diese Monate zwar nicht mehr von der Dame verlangen, aber das würde dann nur bedeuten, dass ihre Schulden insgesamt geringer ausfallen und natürlich dann auch leichter einzutreiben sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Einwurf einschreibe schicken, bei Fristablauf an das Mahngericht wenden und einen Mahnbescheid beantragen kostet glaub ich aktuell um die 35 Euro. nach dem Ablauf Vollstreckungsbescheid beantragen und das ganzen einem Gerichtsvollzieher geben.

Ausziehen kann sie wann sie will. Miete ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fällig.


ninho77x 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:24

Die Angelegenheit wurde bereits einem Anwalt übergeben. Ich denke darüber nach, ein Protokoll zur Wohnungsübergabe zu erstellen, in dem ich alle Mängel der Wohnung dokumentiere und die bestehenden Mietschulden festhalte. Zudem möchte ich vermerken, dass die Wohnung ohne Kündigung verlassen wird. Es ist wahrscheinlich, dass die Mieterin das Protokoll nicht unterschreiben wird, aber ich als Zeuge (Sohn) kann es unterschreiben. Das könnte sich später als hilfreich erweisen, oder?

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augsburgchris  25.07.2024, 15:25
@ninho77x

Es schadet zumindest nix. Solange sie keine fristgerechte Kündigung schreibt wird sie die Miete halt weiter bezahlen müssen.

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augsburgchris  25.07.2024, 15:28
@ninho77x

Dann ist sie weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet. Ob sie die Wohnung nutzt ist ihre Sache. ich würde den Schlüssel nicht annehmen ohne dass die Wohnung fristgerecht gekündigt ist.

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ninho77x 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:38
@augsburgchris

Wenn die Schlüssel nicht angenommen werden, könnte die Person theoretisch bis zu zwei Jahre lang in der Wohnung bleiben, ohne Miete zu zahlen, bis es zu einer Zwangsräumung kommt?

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Ich würde, wenn ich die Wohnung nicht nahtlos an jemand anderen vermieten kann, einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Die Wohnung kann sie ja gerne verlassen, die Miete muss sie trotzdem weiter bezahlen bis die Kündigungsfrist um ist.


ninho77x 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:19

Ein Aufhebungsvertrag wurde von uns bzw. ihr nicht veranlasst. Sie möchte heute lediglich die Schlüssel übergeben, und die Miete für den letzten Monat steht noch aus. Sollte ich zur Sicherheit ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen und dieses mit meinem Vater besprechen? Es ist wahrscheinlich, dass sie nicht unterschreiben wird, aber ich (als Sohn) kann als Zeuge vor Ort unterschreiben. Wäre das nicht wichtig, falls die Angelegenheit vor Gericht kommt?

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Seltsam dass bei solchen Personen solche Briefe nie ankommen.

Wenn die Mietrückstände nicht zu hoch sind würde ich sie sofort raus lassen. Evtl kann man da ja noch etwas mit der Kaution verrechnen.

Je länger sie in der Wohnung bleibt desto mehr Schulden wird sie anhäufen und desto mehr Mieten werden nicht pünktlich bezahlt.


ninho77x 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:21

Die aktuellen Mietschulden belaufen sich auf 1500 €. In Bezug auf die Kaution trägt mein Vater teilweise Verantwortung, da die Mieterin angegeben hat, dass sie diese monatlich abbezahlen würde. Allerdings hat sie sich nicht an diese Vereinbarung gehalten und die Zahlungen nie geleistet.

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Die Wohnung ist ungekündigt!

Ein fachkundiger Anwalt, der ja bereits eingeschaltet ist, wird Ihr Interessen gegenüber der Mieterin vertreten, Sie über den laufenden Stand des sich abzeichnenden Verfahrens informieren und Ratschläge erteilen.

Bleibt zu hoffen, dass bei der Mieterin etwas zu holen ist, oder man bei dem Stand von verlorenen € 1.500 hätte eine Strich unter dieses Mietverhältnis mit noch überschaubaren Verlusten hätte ziehen sollen.

Bedenken Sie stets, dass der Richter einen Anspruch in Geld zuerkennen mag; zahlen indessen wir das Gericht nicht einen Cent an Sie.