Miete bezahlt obwohl ich nicht im Mietvertrag stehe?
Guten Tag
Ich habe da ein großes Problem ich wohne mit meiner Partnerin zusammen nur sie steht im Mietvertrag. Laut Vermieter bin ich nur geduldet, ich habe die letzten 2 Monate Miete bezahlt weil sie es nicht konnte und Miete natürlich von uns gefordert wurde. das wurde dem Vermieter, bzw der Mitarbeiterin so gesagt und das war für die natürlichweise kein Problem das ich zahle da ich ja mit da wohne, jetzt will er mich aber bis zum 31. 1 raushaben und er sagt da ich ja nur geduldet geht das so einfach. Nun meine frage die Miete die ich bezahlt habe darf er behalten oder kann ich die zurückfordern weil, ich ja nur geduldet bin und wir ja dann kein Mietvertrag haben oder so.
Ich bin total überfordert und würde mich um Hilfe echt bedanken
4 Antworten
Wenn er Dich einmal geduldet hat, also irgendwann zugestimmt hat, dass Du bei Deiner Freundin einziehst, kann er das nicht mehr zurück nehmen, es sei denn, Du gibst ihm einen Grund, Dir unmittelbar ein Hausverbot zu erteilen.
Wie will er Dich raus bekommen, wenn Du Dich weigerst, auszuziehen?
Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter auch wohnt? Dann könnte er das Mietverhältnis insgesamt grundlos kündigen (3 Monate längere Kündigungsfrist.) Ist das nicht der Fall, hat er praktisch keine Chance. Kannst dann ganz beruhigt sein.
Wenn es nach Cannabis riecht, müsste Dir der Vermieter nachweisen, dass Du derjenige bist. Dann müsste es einen Umfang annehmen, der die Nachbarn so erheblich beeinträchtigt, dass sie mit Recht z. B. die Miete mindern.
Dann wäre das ein Grund, der ihm berechtigten Anlass für ein Hausverbot gibt, an das Du Dich dann auch halten müsstest. Denke mal daran, dass der Geruch nicht einfach in der Luft draußen verfliegt, sondern auch in der Kleidung, in den Haaren, auf der Haut hängen bleibt und damit verteilt er sich auch im Treppenhaus.
Kommt dann womöglich noch ein Polizeieinsatz wegen Verdacht auf Drogendelikten hinzu, kann das erst recht zu berechtigtem Hausverbot führen. Falls Du ein Hausverbot bekommst, musst Du Dich daran halten und Deine Freundin könnte ihn verklagen, Dir den Einzug wieder zu ermöglichen.
Also bis jetzt kam nie die polizei geschweige denn das die Nachbarn uns mal drauf angesprochen haben
Ich hatte mit dem Vermieter und Hausmeister auch ein Gespräch darüber da wurde mir angeboten am Fenster zu rauchen mit ausreichend lüften das habe ich aber verneint und gesagt wenn es die Nachbarn stört rauche ich draußen.
Dann hoffe mal, dass das so bleibt, denn dann kann Dir der Vermieter nichts.
Naja Wie gesagt er hat jetzt halt mich aufgefordert bis zum 31.1 hier raus zusein
Da ist ja jetzt das Aussage gegen Aussage steht und ich nicht weiß was ich jetzt machen soll
Aber das wäre dann ein fachanwalt gefragt?
Sehr gute Antwort!
Vielleicht noch als Zusatz: Dadurch, dass er deine Mietzahlungen angenommen hat, ist dir eventuell auch ein Mieterrecht entstanden oder zumindest ein Recht, das über die Duldung hinausgeht. Das müsste dann aber ein Fachanwalt prüfen, ob das in deinem Fall möglich ist.
Dadurch, dass er deine Mietzahlungen angenommen hat, ist dir eventuell auch ein Mieterrecht entstanden
Eher nicht. Verpflichtung zur Mietzahlung hat die Mieterin und letztendlich ist es unerheblich, von wem die Miete kommt. Eltern, Omas, Opas, Arbeitgeber oder wer auch immer erhalten keine zusätzlichen Rechte aus dem Mietverhältnis, wenn sie mal für die Mietzahlung einspringen.
Selbst wenn der Vermieter die Miete von uns beide fordert?
Ja, ich habe deshalb "eventuell" geschrieben, weil es dafür keine eindeutige Regelung gibt. Bei meiner Idee hatte ich dies im Hinterkopf:
"Ist dem Vermieter bekannt, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Wohnung benutzt, und der Vermieter nimmt wissentlich dafür Zahlungen (Miete) entgegen, dann kann dieses tatsächliche Verhalten so zu verstehen sein, dass eine Vermietung / Anmietung beiderseits gewollt ist."
Man könnte dies unter Umständen dennoch als Argument anführen.
Da geht es um eine Wohnung, die jemand bewohnt, der eigentlich, mangels Mietvertrag gar kein Recht dazu hat. Ein Beispiel wäre, dass der Lebenspartner (nicht Erbe!) einer verstorbenen Person die Wohnung weiter nutzt, ohne dass es eine direkte Zustimmung dazu seitens des Vermieters oder der Erben gab. Das wäre aber ein ganz anderer Fall, als der in dieser Frage.
Der Vermieter kann letztlich nur von der Person die Miete fordern, die im Mietvertrag steht. Da er nach Mietvertragsunterzeichnung nicht nach Belieben weiter über die Wohnung verfügen kann, ist es ihm auch nicht möglich, die Wohnung noch einmal zu vermieten oder Teile davon und er kann in einen bestehenden Mietvertrag auch nicht einfach eine weitere Person aufnehmen.
Natürlich kann er Geld von beiden fordern. Er kann sie auch von Verwandten fordern, von Leuten, die auf der Straße vorbei laufen usw. Wenn er daraufhin was bekommt, ist es gut für ihn, begründet aber noch lange kein zusätzliches Mietverhältnis.
Und wenn der Bundeskanzler die Mietschulden deiner Freundin begleichen würde, er wird dadurch nicht Mieter, wie dieser Vermieter hier annimmt. Daher kann der Vermieter auch nicht verfügen, dass du aus der Wohnung deiner Freundin ausziehen musst. Nur deine Freundin könnte dich aus der Wohnung weisen. Er ist nicht der Duldende sondern das ist deine Freundin.
Du solltest auf diese Forderung nicht weiter eingehen. Er kann im Dreieck springen aber dich nicht aus der Wohnung (jur. Besitz deiner Freundin) drängen.
Eine Klage des Vermieters in dieser Hinsicht würde am Amtsgericht scheitern.
Der VM bestimmt nicht ob du ausziehen musst, wenn die Wohnung für 2 Personen groß genug ist, dann soll dich deine Freundin offiziell anmelden damit die Nebenkosten angeglichen werden falls das noch nicht geschehen ist
Ansonsten lese auch noch die Antwort von bwhoch2
Ich bin offiziell hier gemeldet und das schreiben mit der Anpassung von den Nebenkosten haben wir auch bekomm
dann ist alles gut und der VM kann bellen wie er will, du wohnst dort.
Wenn dich einer aus der Wohnung "schmeissen" kann ist es deine Partnerin, nicht deren Vermieter.
Dadurch das Du 2 Monate lang die Miete für deine Partnerin gezahlt hast bist nicht Mieter geworden.
Hay Danke erstmal für die schnelle Antwort
Sein Grund ist angeblich so hat er es zu uns gesagt, da sich angeblich die Nachbarn beschweren das es Dauerhaft nach Cannabis richt, was aber nicht der Fall ist, da ich immer vor die Haustür gehe wie auch mit Vermieter ausgemacht
Gehe offen mit dem Konsum um
Wir haben auch wöchentlich 2-3 besuch von meiner Partnerin Betreuer wohn und gesetzlich und selbst die sagen es richt bei uns nie.
Es ist leider hier eh unerträglich da bei nachdem dauerhaft in nächten Streit ist mit allein 16 Polizei Einsätzen dieses Jahr und sowas hingenomm wird hier.