Befristeter Mietvertrag, eigenwillig ausziehen?


02.04.2023, 12:17

Nach einigen Kommentaren stelle ich fest, die einzig adäquate Lösung wäre wahrscheinlich, für die restliche Vertragslaufzeit einen anständigen Untermieter suchen und parallel in einer anderen Wohnung wohnen.

Renick  02.04.2023, 12:41

Wie ist die Befristung ganz konkret im Vertrag begründet und formuliert? Und aus welchen Gründen möchtest (oder musst) du ausziehen?

Traumer18 
Beitragsersteller
 02.04.2023, 13:01

Als Begründung steht im Vertrag Eigennutzung. Die neue Wohnung wäre deutlich näher an meiner Arbeitsstätte, hat mehr Wohnfläche und dafür günstiger.

albatros  02.04.2023, 13:41

Und womit wird der Eigenbedarf begründet?

Traumer18 
Beitragsersteller
 02.04.2023, 13:58

Gar nicht, es steht als Begründung tatsächlich nur dieses einzige Wort "Eigenbedarf".

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem entsprechend ist die Befristung mangels Begründung des Eigenbedarfes rechtsunwirksam. Damit hast du einen unbefristeten Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Der könnte (Zugang bis 4. April beim Vermieter) derzeit zum 30. Juni (schriftlich!) gekündigt werden.


Traumer18 
Beitragsersteller
 03.04.2023, 17:04

Nach einem einigermaßen höflichen Gespräch hat der Vermieter mir angeboten einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Kannst du mir sagen, worauf ist bei so einem Aufhebungsvertrag zu achten?

LG

albatros  03.04.2023, 19:53
@Traumer18

Termin Rückgabe der Wohnung, keinerlei Zahlung von Betriebskosten und Miete ab diesem Tag.

Von Experte albatros bestätigt

Laut der Antwort auf meine Nachfrage steht im Vertrag also lediglich Eigennutzung, mehr nicht. Und das ist für eine wirksame Befristung nicht ausreichend. Nach dem Gesetz muss das genauer begründet sein, warum die Wohnung zu dem Zeitpunkt dann selbst benötigt wird, also was sind die genaueren Umstände des Vermieters für die Eigennutzung.

Die Befristung ist aus diesem Grund unwirksam und der Vertrag ist unbefristet.

Oftmals wird eine unwirksame Befristung umgedeutet in einen unbefristeten Vertrag mit Kündigungsverzicht. Das funktioniert aber nur, wenn es der Wille der Mietparteien war, dass der Vertrag nach den 3 Jahren weiter laufen soll, nur eben mindestens die Zeit. Ob dies auch bei dir möglich ist, kann man nicht pauschal sagen, da es auf viele Details im Einzelfall ankommt. Aber da müsste sich dann der Vermieter erklären. Du kannst für dich erst mal feststellen, dass der Vertrag normal kündbar ist, da die Befristung unwirksam ist.


Traumer18 
Beitragsersteller
 02.04.2023, 13:19

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Werde den Vermieter morgen höflich darauf ansprechen.

LG

Am Ausziehen kann den Freund keiner hindern.

Miete müßte er aber bis zum Ablauf des Mietvertrages zahlen.

Tut er das nicht kann ihm der Vermieter fristlos kündigen.

Was aber nicht bedeutet das er damit aus allen Zahlungspflichten raus ist!

Die Mietforderung des Vermieters bleibt bis zum ordentlichen Mietende bestehen.

Zahlt der Mieter nicht mehr, erfolgen Zwangsmaßnahmen gegen ihn, die sein künftiges finanzielles "Sein" erheblich störend beeinflussen.

Keine gute Idee!

dann kann dieser Mieter die restliche Zeit trotzdem bezahlen