Befristeter Mietvertrag, eigenwillig ausziehen?
Wie man so schön sagt, frage für einen Freund.
Es gibt einen Mieter, der einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag unterschrieben hat (Befristung seitens des Vermieters ist begründet).
Nach wenigen Monaten möchte er aus verschiedensten Gründen doch ausziehen, ist aber an den Mietvertrag gebunden. Vermieter zeigt sich unkooperativ und möchte den Mietvertrag nicht vorzeitig aufheben.
Der "Trick" mit einem Untermieter hat auch nicht funktioniert, Vermieter hätte kein Problem damit.
Und jetzt die eigentliche Frage: welche Konsequenzen ergeben sich für den Mieter, wenn er eines Tages einfach eigenwillig seinen Kram mitnehmen und die Wohnung verlassen würde, ohne Fortsetzung der Mietzahlung?
Vielleicht hat jemand sogar persönliche Erfahrungen mit solchen Fällen.
LG
Nach einigen Kommentaren stelle ich fest, die einzig adäquate Lösung wäre wahrscheinlich, für die restliche Vertragslaufzeit einen anständigen Untermieter suchen und parallel in einer anderen Wohnung wohnen.
Wie ist die Befristung ganz konkret im Vertrag begründet und formuliert? Und aus welchen Gründen möchtest (oder musst) du ausziehen?
Als Begründung steht im Vertrag Eigennutzung. Die neue Wohnung wäre deutlich näher an meiner Arbeitsstätte, hat mehr Wohnfläche und dafür günstiger.
Und womit wird der Eigenbedarf begründet?
Gar nicht, es steht als Begründung tatsächlich nur dieses einzige Wort "Eigenbedarf".
9 Antworten
Dem entsprechend ist die Befristung mangels Begründung des Eigenbedarfes rechtsunwirksam. Damit hast du einen unbefristeten Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Der könnte (Zugang bis 4. April beim Vermieter) derzeit zum 30. Juni (schriftlich!) gekündigt werden.
Termin Rückgabe der Wohnung, keinerlei Zahlung von Betriebskosten und Miete ab diesem Tag.
Laut der Antwort auf meine Nachfrage steht im Vertrag also lediglich Eigennutzung, mehr nicht. Und das ist für eine wirksame Befristung nicht ausreichend. Nach dem Gesetz muss das genauer begründet sein, warum die Wohnung zu dem Zeitpunkt dann selbst benötigt wird, also was sind die genaueren Umstände des Vermieters für die Eigennutzung.
Die Befristung ist aus diesem Grund unwirksam und der Vertrag ist unbefristet.
Oftmals wird eine unwirksame Befristung umgedeutet in einen unbefristeten Vertrag mit Kündigungsverzicht. Das funktioniert aber nur, wenn es der Wille der Mietparteien war, dass der Vertrag nach den 3 Jahren weiter laufen soll, nur eben mindestens die Zeit. Ob dies auch bei dir möglich ist, kann man nicht pauschal sagen, da es auf viele Details im Einzelfall ankommt. Aber da müsste sich dann der Vermieter erklären. Du kannst für dich erst mal feststellen, dass der Vertrag normal kündbar ist, da die Befristung unwirksam ist.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Werde den Vermieter morgen höflich darauf ansprechen.
LG
Am Ausziehen kann den Freund keiner hindern.
Miete müßte er aber bis zum Ablauf des Mietvertrages zahlen.
Tut er das nicht kann ihm der Vermieter fristlos kündigen.
Was aber nicht bedeutet das er damit aus allen Zahlungspflichten raus ist!
Die Mietforderung des Vermieters bleibt bis zum ordentlichen Mietende bestehen.
Zahlt der Mieter nicht mehr, erfolgen Zwangsmaßnahmen gegen ihn, die sein künftiges finanzielles "Sein" erheblich störend beeinflussen.
Keine gute Idee!
dann kann dieser Mieter die restliche Zeit trotzdem bezahlen
Nach einem einigermaßen höflichen Gespräch hat der Vermieter mir angeboten einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Kannst du mir sagen, worauf ist bei so einem Aufhebungsvertrag zu achten?
LG