Darf der Vermieter ein Foto als Nachweis fordern, dass der Mieter die Dachrinne gereinigt hat?
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete. Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen": "Zu den Obliegenheiten des Mieters gehören auch: die Dachrinnenreinigung". Jetzt fordert der Vermieter innerhalb einer Frist von fünf Tagen, dass wir Ihm ein Foto von beiden Dachrinnen senden, als Nachweis, dass die Dachrinnen gereinigt sind. Die Frage ist, darf er das?
4 Antworten
Natürlich darf der Vermieter auch einen Nachweis verlangen darüber, dass die Obliegenheitspflichten auch erfüllt werden. Ob eine Frist von 5 Tagen angemessen ist, ist eine andere Frage und auch, ob Fotos der geeignete Nachweis sind.
Normalerweise kommt ein Vermieter eben selbst und sieht nach. Viele Mieter wollen aber nicht, dass der Vermieter zur Kontrolle kommt. Insofern verstehe ich das eher als Angebot, dass Ihr den Nachweis auch mit Fotos erbringen könnt.
Also, wenn Ihr keine Fotos machen könnt/wollt, bittet ihn, selbst vorbei zu kommen, um nachzusehen.
Deine Pflicht ist, sie zu reinigen.
Ob sie sauber ist, muss er selbst feststellen. Von Fotos und Beweismitteln steht im Vertrag nichts.
Würde ich nicht machen. Er darf gerne eine Leiter anstellen und nachschauen.
Ja, er darf es und macht es auch wie ihr sehen könnt. Lass mich mal spekulieren, die Dachrinne habt ihr noch nie gereinigt gellllll 😜
Ja, die Anfahrt dauert über eine Stunde für den Vermieter. Von daher werden wir die Fotos machen und senden. Tut ja nicht weh :-) Die Frist von fünf Tagen finde ich etwas willkürlich, aber naja, sei es drum.