Lohnt es sich Einspruch auf Verwarnung wegen Parken auf dem Gehweg zu machen?
Ich habe heute ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro bekommen. Kann man dagegen etwas tun? Ich habe weder jemanden behindert oder sonst was. Auch kein Verkehrszeichen war da. Und Platz war noch mehr als genug.
6 Antworten
Stand ein Schild da, dass du da parken darfst? Mit beiden Reifen auf dem Gehweg? Wenn nicht, haste Pech. Auch dann, wenn du noch so vorsichtig warst. Denn der Fußgängerweg ist grundsätzlich so oder so nicht zum Parken gedacht.
Wenn das da außerdem dein Auto ist, was da steht, haste sehr wohl eine Behinderung dargestellt, denn wenn eine Kurve anschließend kommt, kann sich hinter dir locker noch ein anderes Fahrzeug verstecken.
Das Parken auf Gehwegen ist nunmal auch ohne Behinderung verboten und 55€ das dafür vorgesehene Verwarngeld.
Mit Behinderung wären es 70€, 1 Punkt (B-Verstoß).
Also nein, dagegen vorzugehen wäre aussichtlios und am Ende noch teurer (wegen der zusätzlichen Verfahrenskosten von 28,50€).
Ja. Wenn du nachweisen kannst, dass keine Behinderung vorlag, dann verringert sich das Bußgeld auf 50 €.
So wie das Auto dasteht ist es eine doppelte Behinderung: der Fußgänger, die über die Straße wollen und die Kurve nicht einsehen können und von anderen Fahrzeugen, die die Kreuzung oder Einmündung befahren wollen und nach links nichts sehen können. Es hat ja vermutlich einen Grund, warum man da den Gehweg so geführt hat und keinen Parkplatz eingerichtet.
Ein Einspruch (der wäre erst gegen das Bußgeld möglich, das höher ausfallen kann) würde ggfl. nur dazu führen, dass noch Gerichtskosten dazu kommen. Und wenn man viel Pech hat, kann das Gericht das Bußgeld soger noch höher festsetzen.
Eindeutiger auf dem Gehweg parken geht ja wohl kaum. Lass den Einspruch und spar das Geld, indem Du rechtzeitig die Verwarnung zahlst.