Seitenstreife oder nicht?
Hallo zusammen,
Wie viele andere vor mir, habe ich von der Gemeinde Jestetten eine Verwarnung erhalten: "Sie haben verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen geparkt". Ich habe dagegen Einspruch erhoben, weil ich meiner Meinung nach außerhalb der Straße, nämlich auf einem markierten Parkplatz auf dem Gehweg geparkt habe, was an der Position des Bordsteins erkennbar ist.
Die Antwort der Gemeinde Jestetten war:
"Die Verwarnung wurde zu Recht erteilt. Es ist nämlich verboten, entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Der Grund dafür ist, dass man als Fahrer auf der „falschen“ Seite steht und über den Seitenspiegel nicht sehen kann, ob von hinten ein Fahrzeug kommt. Außerdem muss man die Fahrbahn überqueren, um weiterfahren zu können. Bitte überweisen Sie das Verwarnungsgeld".
Was soll ich tun? Wie viele andere zahlen 15 Euro, oder habe ich Recht?
Vielen Dank im Voraus,
Vladi
8 Antworten
Was soll ich tun? Wie viele andere zahlen 15 Euro, oder habe ich Recht?
Nein, Du bist leider im Unrecht und musst wohl oder übel die 15 EUR zahlen.
§12 Abs. 4 StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html) besagt nämlich:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. [...]
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.Leider nur in Fahrtrichtung rechts erlaubt.
Tatsächlich schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) aber vor, dass Sie grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite parken dürfen. Und das bedeutet in Fahrrichtung. Parken Sie entgegen der Fahrtrichtung, riskieren Sie ein Knöllchen. Das schlägt immerhin mit 15 Euro zu Buche.
Vielen Dank KevinHP!
Komisch, dass die Gemeinde diesen Paragraphen nicht erwähnt hat. Hinter meinem Auto sieht man übrigens die Autos, die quer (90 Grad) zur Straße geparkt sind. Vielleicht wird bald gemessen, ob sie 80 Grad links oder rechts parken :D
Der Unterschied zu den "Querparkplätzen" ist, dass diese hinter dem Gehweg liegen (meist Privatgrundstück) und daher nicht als Seitenstreifen zählen. Immer, wenn ein Parkplatz/Parkstreifen direkt neben der Fahrbahn liegt, muss man auch in Fahrtrichtung parken.
Ich fand die Reaktion der Gemeinde gut, weil sie zusätzlich erklärt hat, warum diese Regelung gilt (das steht in der StVO nicht drin). In einer Antwort auf einen Einspruch sollte man aber schon die Rechtsgrundlage nennen, wenn diese nicht bereits in der Anhörung genannt wurde (muss ja eigentlich).
Selbst auf StreetView parkt da jemand falsch. :D
Zahlen.
Das ist mittlerweile ein beliebtes Vorgehen bei Parkenden, dass in umgekehrter Richtung geparkt wird.
Nur bei Einbahnstraßen darfst du auch in Fahrtrichtung Links parken.
Ja, hab ich hier in einer Antwort auch gelesen und erinnerte mich, dass ich das in der Fahrschule mal gehört hatte.
Ich habe es extra erwähnt, weil viele es nicht (mehr) wissen und wir deshalb schon einmal eine Diskussion mit einer Politesse hatten:
Im Harz gibt es noch Schmalspurbahnen und in einigen Straßen liegen die Schienen auf der rechten Straßenseite....
Ist ja kein Fehler, wenn man die Ausnahme bei Bedarf kennt.
LG
Du stehst auch falsch rum, daher die Strafe. Das ist schon überall so, außer das ist eine Einbahnstraße. Dann kannst du auf beiden Seiten vorwärts parken
Das da? (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.