Seitenstreife oder nicht?

8 Antworten

Was soll ich tun? Wie viele andere zahlen 15 Euro, oder habe ich Recht?

Nein, Du bist leider im Unrecht und musst wohl oder übel die 15 EUR zahlen.

§12 Abs. 4 StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html) besagt nämlich:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. [...]
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO

Leider nur in Fahrtrichtung rechts erlaubt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Tatsächlich schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) aber vor, dass Sie grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite parken dürfen. Und das bedeutet in Fahrrichtung. Parken Sie entgegen der Fahrtrichtung, riskieren Sie ein Knöllchen. Das schlägt immerhin mit 15 Euro zu Buche.


Valtteri 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 10:57

Das da? (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.

KevinHP  30.05.2024, 10:59
@Valtteri

Nein, ein Absatz zuvor. Schau mal in meine Antwort. :)

Valtteri 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 11:04
@KevinHP

Vielen Dank KevinHP!

Komisch, dass die Gemeinde diesen Paragraphen nicht erwähnt hat. Hinter meinem Auto sieht man übrigens die Autos, die quer (90 Grad) zur Straße geparkt sind. Vielleicht wird bald gemessen, ob sie 80 Grad links oder rechts parken :D

KevinHP  30.05.2024, 11:11
@Valtteri

Der Unterschied zu den "Querparkplätzen" ist, dass diese hinter dem Gehweg liegen (meist Privatgrundstück) und daher nicht als Seitenstreifen zählen. Immer, wenn ein Parkplatz/Parkstreifen direkt neben der Fahrbahn liegt, muss man auch in Fahrtrichtung parken.

Ich fand die Reaktion der Gemeinde gut, weil sie zusätzlich erklärt hat, warum diese Regelung gilt (das steht in der StVO nicht drin). In einer Antwort auf einen Einspruch sollte man aber schon die Rechtsgrundlage nennen, wenn diese nicht bereits in der Anhörung genannt wurde (muss ja eigentlich).

Selbst auf StreetView parkt da jemand falsch. :D

Valtteri 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 11:16
@KevinHP

Ich werde brav bezahlen und das hinter mir lassen. Vielen Dank an alle, die mir geholfen haben.

KevinHP  30.05.2024, 11:17
@Valtteri

Sind ja zum Glück nur ein paar Euro. Beim nächsten Mal passiert das ja nicht mehr. 😉

Allzeit gute und sichere Fahrt!

Zahlen.

Das ist mittlerweile ein beliebtes Vorgehen bei Parkenden, dass in umgekehrter Richtung geparkt wird.

Nur bei Einbahnstraßen darfst du auch in Fahrtrichtung Links parken.


JochenOWL  30.05.2024, 11:39

....und wenn auf der rechten Straßenseite Schienen liegen auch.

dvdfan  30.05.2024, 11:51
@JochenOWL

Ja, hab ich hier in einer Antwort auch gelesen und erinnerte mich, dass ich das in der Fahrschule mal gehört hatte.

JochenOWL  30.05.2024, 12:04
@dvdfan

Ich habe es extra erwähnt, weil viele es nicht (mehr) wissen und wir deshalb schon einmal eine Diskussion mit einer Politesse hatten:

Im Harz gibt es noch Schmalspurbahnen und in einigen Straßen liegen die Schienen auf der rechten Straßenseite....

Ist ja kein Fehler, wenn man die Ausnahme bei Bedarf kennt.

LG

dvdfan  30.05.2024, 13:25
@JochenOWL

War richtig.

Ich habs auch nichtmehr auf'm Schirm gehabt und hier gibts 'ne Straßenbahn.

Du stehst auch falsch rum, daher die Strafe. Das ist schon überall so, außer das ist eine Einbahnstraße. Dann kannst du auf beiden Seiten vorwärts parken