Auto über gehweg schieben?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage.
Also vor meinen Fenster habe ich ein " parkplatz" aber um den zu erreichen muss ich über den gehweg fahren (1.5 Meter). Da das überfahren eines gehweges ein Bußgeld in Höhe von 55€ betrifft, ist es mir das nicht wert da zu parken. Allerdings habe ich meistens das Problem, daß bei mir im Umkreis fast NIE ein Parkplatz frei ist. Jetzt komm ich aber mal zur eigentlichen Frage.
Darf ich mein auto diese 1.5 Meter über den gehweg schieben und mich dann auf unser privat Grundstück stellen ?
Und würde ich gegen das Bußgeld Gegen an kommen, mit der Begründung ich habe den gehweg nicht überfahren sondern überschauen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
solche Parkplätze können ja nur erreicht werden, wenn man über den Gehweg fährt; fliegen wird schwierig. ich kenne auch solche Parkplätze, die sich direkt an der Straße hinter dem Gehweg vor einer Wohnanlage befinden. natürlich fährt man dort drauf. schau dir mal den Bordstein an. ich wette, er ist abgesenkt weil dazu bestimmt, um zum Erreichen des Parkplatzes überfahren zu werden. Auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone usw hat ein Kraftfahrzeug nichts verloren, egal ob es geschoben wird oder nicht. manche Wege sind zum Beispiel nicht ausreichend befestigt und wenn man den Wagen schiebt, wiegt er immer noch 1 Tonne das ändert sich durch das schieben nicht ;)
siehst Du. natürlich darf man auf dem Gehweg nicht parken oder halten aber darüber fahren um den Parkplatz zu erreichen. geht ja auch gar nicht anders; wenn's verboten wäre würde ja niemand solche Parkplätze bauen
Es kommt darauf an, in welcher Richtung du über den Gehweg musst ;)
Im rechten Winkel zur Straße, also den Gehweg nur zu überqueren um deinen Parkplatz zu erreichen, kann man dir wohl kaum verbieten. I.d.R. gibt es dafür auch einen abgesenkten Bordstein vor der Einfahrt.
Du darfst nicht längs auf dem Gehweg fahren. Und da ist auch egal, ob du dabei im Auto drin sitzt oder es schiebst: Du bewegst es und übst die Kontrolle darüber aus. Und leichter wird's auch nicht, Gehwege sind ja nicht für die regelmäßige Benutzung mit tonnenschweren Fahrzeugen ausgelegt.
Und würde ich gegen das Bußgeld Gegen an kommen, mit der Begründung ich habe den gehweg nicht überfahren sondern überschauen.
Ähm - was?
Kann ich irgendwie ein Bild hierein Senden ? Dann würde ich die Situation mal fotografieren.
Eindeutig nein- vorausgesetzt natürlich, dass es sich hier nicht um eine Einfahrt mit abgesenktem Bordstein handelt. Die StvO regelt klar, dass der Fußweg den Fußgängern vorbehalten ist und somit ist es völlig egal, ob ein Auto dort geschoben oder gefahren wird.
Ein richtiger Parkplatz?abgesenkter Bordstein?Natürlich darfst du dann auch unter größter Sorgfalt über den Bürgersteig fahren, dafür ist er abgesenkt
Das stimmt, es ist ein abgesenkter Bordstein.