Bußgeldbescheid kann ich eine klage einreichen?
Hallo,
Ich habe am 29.09. im Halteverbot/Gehweg gestanden und Baiarbeiten behindert und mein Fahrzeug wurde versetzt. Es ist erlaubt dort zu parken, ist aber auch ein Gehweg. Am 25.09 habe ich mein Auto erst dort hingestellt, weil auf der anderen Seite schilder sind. Dann gegen 14 Uhr wurden die Schilder dort aufgestellt. Am 29.09 sollte von 7-14 Uhr kein Auto dort stehen. Ich finde es nicht gerecht sollte Schilder erst 3,5 Tage früher aufstellen. Was kann ich machen? Kann ich dort ein Wiederspruch einlegen und würde es überhaupt was bringen?
Vielen Dank im Vorraus
6 Antworten
Die Fristen wurden eingehalten. Ein Widerspruch ist daher zwecklos.
Ein Halteverbot muss 72 Stunden (3 Tage) vorher angekündigt werden. Da diese Frist bei dir problemlos eingehalten wurde ist es vollkommen in Ordnung das du kostenpflichtig versetzt wurdest. Da diese Zeitspanne so vom Bundesverwaltungsgericht schon festgelegt wurde stehen deine Chancen mehr als schlecht das du dagegen vorgehen kannst.
Nein, es reicht, wenn das Verbotsschild 3 Tage vorher aufgestellt wird.
Am 29.09 sollte von 7-14 Uhr kein Auto dort stehen.
und du wunderst dich dass dein Fahrzeug kostenpflichtig versetzt wurden. da kommst nicht raus, wurde rechtzeitig angekündigt. die Schilder wurden bereits am 25. aufgestellt.
Der BVerwG hat entschieden, dass man nicht auf einen unbefristeten Parkplatz vertrauen kann. Von einem Pkw-Fahrer wird erwartet, dass dieser innerhalb von 3 Tagen sein Fahrzeug aufsucht und das Schild sieht und somit wegfahren kann.!
Das BVerwG stellte klar, dass das Vertrauen auf unbefristetes Parken eingeschränkt ist: Allerdings müsse ein Verkehrszeichen mit Halteverbot mit vollen drei Tagen Vorlaufzeit aufgestellt werden.