Verwarnung bekommen - darf ich hier nicht parken?
Ich habe einen Brief von der Behörde bekommen.
Tatvorwurf:
Sie parkten auf einem Straßenteil, der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zumParken freigegeben war.
ich lade mal ein Bild von der Straße hoch. Ich habe quasi hinter diesen weißen LKW geparkt mit den rechten Rädern auf dem Bordstein. Ist das hier wirklich verboten?
5 Antworten
mit den rechten Rädern auf dem Bordstein
Das ist das Problem. Damit handelt es sich nämlich um Gehwegparken.
Wenn man sich den Bereich kurz davor ansieht (dort wo das 3,7m-Schild steht), würde wohl niemand bezweifeln, dass es sich dabei um einen Gehweg handelt. Dieser halbiert sich im weiteren Verlauf lediglich von 4 Platten Breite auf 1,5 bis 2 Platten Breite, aber er endet nicht. Es bleibt weiter ein Gehweg.
Wenn du nicht auf dem Bordstein, sondern am Fahrbahnrand geparkt hättest, wäre (vorbehaltlich einer Restfahrbahnbreite von 3,05m) alles in Ordnung gewesen.
Selbst wenn es kein Gehweg wäre, würde der vorgeworfene Tatbestand zutreffen.
Den kenne ich übrigens nur aus Hamburg. Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ist er nicht zu finden, was aber rechtmäßig ist, weil die Bundesländer eigene Tatbestände entwerfen dürfen.
Gemäß § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der Seitenstreifen oder ansonsten der Fahrbahnrand zu nutzen. Darüber hinaus erlauben nur die Verkehrszeichen 314 und 315 sowie Parkflächenmarkierungen das Parken.
Auch wenn es kein Gehweg wäre, ist es ganz sicher kein Seitenstreifen und entsprechende Verkehrszeichen oder Parkflächenmarkierungen sind auch nicht vorhanden. Damit handelt es sich eben um einen Straßenteil, der gemäß § 12 Abs. 4 StVO nicht zum Parken freigegeben ist.
Ich habe das Verwarngeld für den dir vorgeworfenen Tatbestand nicht im Kopf, aber ich denke er wird unter dem Verwarngeld für Gehwegparken (55€) liegen. Insofern: Glück im Unglück.
Okay, das habe ich auf dem Foto nicht erkannt, dass es eigentlich eine Grünfläche ist.
Dann könnte man tatsächlich darüber diskutieren, ob es sich überhaupt um eine Verkehrsfläche handelt. Dass die Platten vollständig enden, könnte man als Ende des Gehwegs interpretieren. Eine andere zu Verkehrszwecken gedachte Nutzung der Grünfläche ist nicht ersichtlich.
Wenn es keine Verkehrsfläche ist, hätte das zur Folge, dass die StVO dort nicht anwendbar ist. Dementsprechend könnte das Parken auch nicht nach einem StVO-Tatbestand geahndet werden.
Eine Ahndung wäre dann nach der Grünanlagenverordnung möglich. Da wäre ein Bußgeld zwischen 25 und 150 Euro vorgesehen (Nr. 6.3.2.3). Allerdings nur für den Fahrer. Dieser müsste feststehen. Eine "Halterhaftung" für Parkverstöße wie im öffentlichen Straßenverkehr, gibt es da (in Hamburg) nicht.
Wenn man gegen das Verwarngeld vorgehen will, sollte man allerdings rechtlich ein bisschen was dazu wissen um entsprechend argumentieren zu können. Ob das dann von Erfolg gekrönt wäre, bleibt ungewiss. Bei 25€ sollte man sich das gut überlegen. Im Falle einer Niederlage wird es mehr als doppelt so teuer.
Ja das war in Hamburg und Verwarngeld war nur 25 Euro
...geparkt mit den rechten Rädern auf dem Bordstein.
Hättest du stattdessen komplett auf der Straße geparkt, wäre dir wohl ein Ticket erspart geblieben.
Im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich bei einer Parkplatzmarkierung um ein Verkehrszeichen gem. § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Entsprechend ist dort ein Einhalten der Parkplatzlinien beim Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Parkens bindend.
Auf dem Foto sieht man direkt gegenüber markierte Parkplätze.
Noch Fragen?
Hinzu kommt, dass man nur mit zwei Rädern über dem Bordstein parken darf, wenn das explizit erlaubt ist (Verkehrszeichen 315).
Auf dem Foto sieht man direkt gegenüber markierte Parkplätze.
Ich sehe keine Markierung, lediglich einen (unmarkierten) Seiten-/Parkstreifen.
Noch Fragen?
Ja. Was hat der gegenüberliegende Parkstreifen mit dem Verstoß des Fragestellers zu tun?
Alles. Und woran willst Du erkannt haben, dass der unmarkiert ist? Sieht jedenfalls baulich sehr nach Parkplätzen aus und wo welche sind, darf man auf dem Rest der Straße nicht parken.
Alles.
Mündige Leser können sich anhand dieser Antwort sicherlich ein ausreichendes Urteil bilden.
woran willst Du erkannt haben, dass der unmarkiert ist?
Weil ich im Foto keine Markierungen sehe. Und im Übrigen auch keine Verkehrszeichen.
Sieht jedenfalls baulich sehr nach Parkplätzen aus
Richtig.
und wo welche sind, darf man auf dem Rest der Straße nicht parken
Nur in derselben Fahrtrichtung (zweite Reihe). Auf die andere Fahrtrichtung hat das keinen Einfluss.
Ich möchte mal sogar behaupten das der LKW und der rote Focus hier auch nix verloren haben an der Stelle quasi parken grundsätzlich nicht erlaubt ist sieh dir mal die enge Strasse an- und ein gesunder Mensch dem sein Auto lieb ist parkt da nicht- nur wenn er das Auto verschrotten will haha- meine Mwinungp
Sie parkten auf einem Straßenteil, der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zumParken freigegeben war
Schau dir mal Zeichen 315 an:
Nur wenn dieses Zeichen da steht, dann darfst auf auf dem Gehweg parken.
Ich habe quasi hinter diesen weißen LKW geparkt mit den rechten Rädern auf dem Bordstein. Ist das hier wirklich verboten?
Ja überall ist das Parken auf dem Bordstein verboten, wo es nicht durch ein Schild oder Markierungen erlaubt ist.
ich dachte nur auf dem Gehweg
Was soll das denn sonst sein, wenn kein Gehweg? Eine erhöhte Fahrbahn für die Action mit Geländewagen? Natürlich ist das ein Gehweg ab dem Bordstein.
da ist nur grünfläche ab den Bäumen und rechts neben dem LKW ist ein Busch. Man kommt von rechts da nicht vorbei. Beim roten PKW kann man nur links einsteigen, weil rechts der Busch im weg ist
Trotzdem darfst du dort nicht parken. Ein Auto darf nur auf befestigtem Grund (Straße, Parkplatz) geparkt werden. Wenn sonst Öl von einem Auto tropft, ist direkt die Umwelt in Mitleidenschaft gezogen sonst.
Hättest du nur auf der Straße geparkt, wäre es kein Problem gewesen. Das Problem war eindeutig laut Verwarnung das stehen mit dem Reifen auf dem Bordstein.
Dieser halbiert sich im weiteren Verlauf lediglich von 4 Platten Breite auf 1,5 bis 2 Platten Breite, aber er endet nicht. Es bleibt weiter ein Gehweg.
Nein die Platten verschwinden komplett. Da ist eigentlich nur Grünfläche, aber weil die Leute trotzdem drüber laufen ist die Grünfläche beschädigt und nur Erde übrig geblieben.