Können Zähne gepfändet werden?


05.07.2024, 06:41

Ist das gegen Menschenrechte und Körper?

18 Antworten

Hallo Maker254,

für den Gerichtsvollzieher spielt es keine Rolle, was irgendwas mal gekostet hat, sondern es geht darum was man zu Geld machen kann.

Bei Zahnersatz ist der Arbeitslohn der Elefantenanteil. Der Materialeinsatz ist vergleichsweise gering. Bis da der Ausbau und Ersatz bezahlt ist, ist der Materialwert schon lange aufgebraucht. Das macht überhaupt keinen Sinn.

Davon abgesehen, dass der Gerichtsvollzieher Zahnersatz gar nicht pfänden kann.

Da wäre ein neu eingebauter Herzschrittmacher mit Defi finanziell deutlich interessanter ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname


Variolink  26.07.2024, 11:40

Der Materialeinsatz ist gering ? Wieso bist du community Experte wenn du überhaupt keine Ahnung hast ? Mich wundert es eh wieso Leute ihre „Expertise“ abgeben dürfen ohne den geringsten Anteil einer Qualifikation.

karliemeinname  26.07.2024, 15:03
@Variolink

Jetzt werd mal nicht unverschämt.

Ich habe mich nie als Experten bezeichnet, andere sehen mich hier anscheinend so.

Aber ich kann dir versichern, dass ich an diesem Thema viel näher dran bin als du.

Ich habe einige deiner Beiträge gelesen. Mir ist klar, warum dich niemand für einen Experten hält ;-)

mucki007xyz425  03.08.2024, 19:59
@Variolink

welche Quali hast Du denn? Ich bin Dipl. Päd. und habe mal Jura studiert und sehr viel Erfahrung mit all den Dingen.

silas1963  22.08.2024, 06:42
@Variolink

Und wieso wirst du direkt so unverschämt und frech. Ich finde solche User sollte man bei mehrmaligem erwischen sofort hier sperren. Ich verstehe wirklich nicht, was manche Menschen sich hier einbilden.

silas1963  22.08.2024, 06:43
@karliemeinname

Ich finde das hier ganz schrecklich mit diesen Menschen die sich hier benehmen wie ne offene Hose nur wenn denen eine Meinung nicht gefällt.

Hundertstel  25.09.2024, 20:10
@silas1963

Ich bin der größte, der wichtigste, der schönste...

Ich habe Gott erschaffen. Mein Beweis: Niemand ist so allwissend wie ich.

Ich denke nicht, dass man die austauschen kann und dann sein Geld zurück bekommt.

Die würde wohl kaum jemand kaufen.


In diesem Zusammenhang ist auf den Rechtsgedanken des § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO zu verweisen.

Gemäß dieser Vorschrift sind künstliche Gliedmaßen, Brille und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners bestimmt sind, unpfändbar.

Die Vollstreckung will ich sehen, wo die Polizei dann jemanden einen Zahn zieht.

Und natürlich geht das in Deutschland nicht, weil es in die Unversehrtheit des Menschen eingreift, der natürlich essen (sprich kauen) muss. Davon abgesehen sind zwar die Anschaffungskosten teuer, aber der Goldwert ist doch sehr überschaubar und müsste bestenfalls mit einem neuen Zahn (ohne Gold) verrechnet werden, was wohl ein Minusgeschäft wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen