Vermieter möchte nach dem Auszug die gesamte Kaution einbehalten, werde ich abgezogen?
Ich bin vor kurzem aus einer Mietwohnung, die zwei Jahre gebraucht worden ist ausgezogen. In der Wohnung wurde geraucht, was auch vom Vermieter erlaubt worden ist. Der Vermieter möchte nun die Türen und Heizungen komplett austauschen, da diese laut ihm nicht mehr zu reinigen sind.
Hierfür möchte er die komplette Kaution von 1800€ einbehalten und hat sich hierzu zum Austausch der Türen und Heizungen die Kosten aufstellen lassen.
Jedoch war der Zustand dieser schon beim Einzug mangelhaft, besonders die Türen wiesen deutliche Abnutzungen auf und waren an einigen Stellen kaputt. Aber auch die Heizungen hatten Gebrauchsspuren. Müsste man in so einem Fall nicht eher diese streichen lassen?
Dazu kommt, dass der Vermieter bei der Wohnungsübergabe nichts von neuen Türen und Heizungen gesagt hat.
3 Antworten
Was der Herr will ist seine Sache ......Wenn allerdings beim damaligen Einzug Türen kaputt gewesen sein sollen ; dann hat der Mieter nach vorgefundenen Zustand ..gleich eine Reklamation dem Vermieter schriftlich diesen Umstand mitzuteilen ! Die Kaution kann vorerst behalten werden ; 6 Monate sind oft normal ..... Kostenvoranschlag angeblich erstellt ? Dann muss erstmal der Vermieter tatsächlich auch selber schon aktiv gewesen sein ; ob dieser schon Aufträge erteilt hat bzw. Rechnungen vorliegen ....Die bloße Ankündigung tätig zu werden reicht nicht um eine Kaution zurückzuhalten .....Aber mal jetzt ehrlich und .... 😉 " Butter bei die Fische " ......beim damaligen Einzug macht man ein Übergabeprotokoll ; Checkliste .... ' sichtbare kaputte Stellen ' müssen erfaßt werden ! Den Quatsch mit Heizkörpern die durch Qualm von Zigaretten farblich sich verändert haben hat nichts mit kaputt zu tun .... Empfehlung für die Zukunft ---- Mietrechtschutz abschließen für den Streitfall ... Immer darauf achten in Vertragsangelegenheiten .. ' schriftlich ' gilt als Grundlage von Vereinbarungen ! Kaution nach 12 Monaten nach Auszug noch nicht überwiesen ; ..dann Anwalt für Mietrecht einschalten ......
Kannst du den ursprünglichen Zustand der Wohnung nachweisen
und wie alt waren denn die Türen
Bei 40 jahre alten Türen musst du nicht den Neuwert zahlen
Beim Einzug und beim Auszug sollte man Fotos machen und Übergabeprotokoll machen
Das kannst du mir Hilfe Mieterschutzbund anfechten. Allerdings seid ihr dann beide in der Nachweispflicht. Wenn du also nachweisen kannst, dass es bei der Wohnungsübergabe so beschlossen wurde (das mit dem Rauchen) und dass schon vorher dieses oder jenes genauso war, dann muss er dir das Gegenteil beweisen.
Einfach so behalten aus den angegebenen Gründen darf er die Kaution nicht. Beim nächsten Mieter macht er es dann genauso.
Vielleicht mußt du Reinigungskosten übernehmen, aber nicht den Austausch von Türen und Fenstern. Das ist ein linkes Ding, hol dir Hilfe. Eine erste kostenlose Beratung ist auch bei jedem Anwalt für Mietrecht möglich.