Kann mir mein Vermieter verbieten an der Straße zu parken?
Moin. Erstmal: ich fahre 2 Autos. Meinen Firmenbulli und mein Privatfahrzeug. Der Firmenwagen steht immer auf/an der Straße und mein Privater auf den für mich zugewiesenen Parkplatz. Unter der Woche wird mein Privatwagen nicht bewegt, am Wochenende der Bulli nicht.
Mein Vermieter war grade hier im Haus (4 Parteien Haus) da das mit dem Winterdienst nicht klappt. Dabei ist ihm mein Bulli an der Straße aufgefallen und meinte das es mir ab sofort verboten ist das Fahrzeug dort zu parken. Ich müsste mir was anderes überlegen, das ginge so nicht. Ich müsste meinen zugewiesenen Parkplatz dafür verwenden. Er meinte sogar das wenn ihm das nochmal auffällt er ihn auf meine Kosten abschleppen lassen möchte.
Aber kann er das so einfach? Es ist schließlich eine öffentliche Straße an der das Parken erlaubt ist, noch dazu steht das Fahrzeug auf der anderen Straßenseite und der Hausbesitzer von dem Haus an dem der Bulli steht ist damit einverstanden. Auf dem Stück ist weder nen Gulli noch nen Ablauf, es ist bloß nen Stück Asphalt. Dann parken dort auch immer mehrere Auto, nicht nur meiner, sondern auch besucher bzw. die Partnerin von der Person unter mir, auch mal länger.
Ich würde sehr ungern im Rechtsstreit mit meinem Vermieter wegen sowas treten.
15 Antworten
Es ist schließlich eine öffentliche Straße an der das Parken erlaubt ist...
Was kümmert Dich dann das Gerede Deines Vermieters?
...noch dazu steht das Fahrzeug auf der anderen Straßenseite und der Hausbesitzer von dem Haus an dem der Bulli steht ist damit einverstanden.
Du dürftest auch ohne dessen Einverständnis dort parken.
Ich würde sehr ungern im Rechtsstreit mit meinem Vermieter wegen sowas treten.
Wenn die Situation so ist wie von Dir beschrieben, dann wird es zu keinem Rechtsstreit kommen.
Du bezahlst Miete für den Platz deines Autos? Dann kann es dort stehen. Gehören die Plätze alle ihm? Dann kann er von dir für den Stellplatz Miete verlangen, auch wenn dort Platz wäre. Hat er das dementsprechend ausgeschildert? Wenn nicht, warum soll man sich nicht hinstellen?
Wäre ein unberechtigtes Abschleppen und dürfte daher schwierig bis unmöglich werden überhaupt einen Abschleppdienst zu finden, der das durchführt. Und falls wider Erwarten doch, wird es auf alle Fälle nur für Deinen Vermieter teuer, denn Dich darf er dafür nicht zur Kasse bitten.
Nein, kann er nicht, aber ähnliche Probleme kenne ich auch.
In unserer Wohngegend gibt es eine Straße, auf der beiderseits so viele Autos ziemlich wild parken, sodass der Winterdienst der Gemeinde oftmals schon gar nicht mehr durchfährt. Der Schnee bliebt dann eben. Sollen die Anwohner sehen, wie sie damit zurecht kommen. Die Gemeinde appelliert immer, dass bei einer Schneelage die Autos entfernt werden sollen, sodass der Winterdienst durch kann. Aber wohin sollen sie? Dafür gibt sie keine Antwort und sie hat auch nichts in der Hand, außer die Anlieger eben im Schnee sitzen zu lassen.
Ein Mieter beschwerte sich mal, dass er kaum aus seiner Garage raus kommt, weil genau gegenüber eine andere Mieterin ihr Auto stehen hat. Ich solle ihr verbieten, dort zu parken. Meine Kompetenzen als Vermieter reichen aber nicht bis über die Straße. Ich habe ihm erklärt, dass er notfalls ausmessen müsse, ob zwischen linker Fahrzeugseite des an der Straße geparkten Autos und dem linken Fahrbahnrand (zu seiner Garage hin) noch 3 Meter frei sind. Wenn ja, kann er gar nichts machen, wenn nein, kann er Polizei oder Ordnungsamt einen Tipp geben wegen Falschparkens. Würde er abschleppen lassen, bliebe er wohl auf den Kosten sitzen.
Aus diesen Erfahrungen raus würde ich sagen, Dein Vermieter kann gar nichts machen, wenn es kein Parkverbot gibt und wenn die Straße neben Deinem Auto immer noch ausreichend breit ist. Selbst dann nicht, wenn er auch schon mal von der Kommune angesprochen würde, weil vielleicht der Winterdienst ein Problem hat.
Nun es könnte ein seltener Fall sein.Wenn er die Wohnungen vermietet muss er auch dafürt die Parkflächen für die Wohnungen ausweisen können. Früher hat man das nicht so genau genommen.Aber kann er als Vermieter keine 4 Parkplätze für die 4 Wohnungen nachweisen muss er von der Stadt die fehlenden kaufen. Ich würde ihn beim nächsten mal einfach höflich fragen welche Parkeinheiten an der Strasse ihm gehören. Kann er darauf hin keine Angaben machen hat sich die Sache für dich erledigt.