Nachbar Parkt auf Privatparkplatz ohne Kennzeichen, kann der Vermieter was machen?
Hallo. Wir leben in einen Mehrfamilienhaus (insgesamt 5 Wohnung). Es herrscht Parkplatz Mangel. Vor dem Haus gibt es 3 Privat Parkplätze, wo hier alle Parken dürfen die im Mehrfamilienhaus wohnen. Jetzt steht da das Auto von den Nachbar seit einen Monat. Das Problem ist, er parkt ja da nicht mehr, weil das Auto hat keinen Kennzeichen. Theoretisch ist das doch dann kein Parken mehr oder? Kann der Vermieter dann das Auto abschleppen lassen oder ähnliches. Der Nachbar sagte zum Vermieter, das der Vermieter damals gesagt hat, das gilt wer zuerst kommt darf parken. Aber wie gesagt, das Auto hat keinen Kennzeichen und ist vermutlich nicht angemeldet, und dann ist es genauso wie Müll zu lagern?
9 Antworten
Wenn das ein "öffentlicher Parkplatz" ist (wobei "öffentlich" ziemlich "weit gefasst" ist! (kann auch zu einem Privathaus gehören!)), dann dürfen da normalerweise KEINE Autos "Ohne Zulassung" (= OHNE KFZ- Kennzeichen) stehen! Ruft man das Ordnungsamt an, kommen die da vorbei, u. kleben auf die Autoscheibe einen orange- farbenen Aufkleber mit der Aufschrift wie: "Dieses Auto ist nicht zugelassen, gemäß STVO § xy. Bitte entfernen Sie dieses Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen oder melden Sie sich beim Ordnungsamt ..." (o.ä.).
Es ist nämlich NICHT erlaubt, sein Auto an "öffentl. Plätzen" "unangemeldet" abzustellen! - Der Grund ist hierfür - offiziell -, dass man damit den "Verkehr behindern" würde. - Was ja auch "stimmt": Stell Dir mal vor, jeder würde sein Schrottauto - z.b. um die Verschrottungsgebüühren zu sparen - einfach an der Straßenseite irgendwo abstellen, oder z.B. auf Parkplätzen. - Irgendwann würden die ganzen unangemeldeten Schrottautos so den Straßenverkehr behindern, u. überall rumstehen (auch wenn es in vielen Ländern so "üblich" ist), wo man gerne mal mit seinem (angemeldeten) Auto parken möchte! - Stattdessen wäre der Parkplatz voll mit "Schrottautos"! - Die "Schrottauto"- "Besitzer" würden also den Steuern zahlenden Autobesitzern - für deren angemeldete Autos - überall den Platz wegnehmen! Doch ist der "öffentliche Raum"/ die Straßen u. Parkplätze ja kein "Schrottplatz"! - Es kann nicht"Sinn" der öffentlichen Straßen u. Parkplätze sein, dass hier überall alte "Schrottautos" dauerhaft geparkt werden, nur damit die "Halter" das Geld für die "Verschrottung" ihrer "schrottreifen PKW's" einsparen!
Leuchtet doch ein, oder?!
Zudem ist es (für das Ordnungsamt) schwieriger, den Fahrzeughalter zu ermitteln, ohne KFZ- Kennzeichen: Niemand weiß, wem der Wagen gehört, oder was mit "ihm geschehen soll"! Stell Dir mal vor, da wird so ein Auto ständig für "kriminelle Zwecke" benutzt: ständig "anderes KFZ- Kennzeichen" (zur Irreführung), u. dann z.B. zum "Drogenschmuggel" (über die Grenzen hinweg) benutzt, o.ä.!
Mal abgesehen davon, dass es nicht erlaubt ist, ein KFZ OHNE "KFZ- Zulassung" zu benutzen! (welchen "Sinn" sollte daher ein "KFZ ohne Kennzeichen" an der Straßenseite haben, was dumm rumsteht, aber nicht benutzt wird?!).
Somit hast DU RECHT damit, dass Dein "Nachbar", der da das Auto ständig "unangemeldet" - u. damit nicht nutzt! - auf einem Parkplatz rumstehen hat, den andere - Steuern u. Versicherung zahlende - Auto- Nutzer in der Nachbarschaft für ihr Auto unbedingt brauchen! - Auch wenn man das "Gesetz hierzu nicht kennt": sonst könnte ja Jeder (Nachbar) seinen "Auto- Friedhof" auf euren Parkplätzen (dauerhaft!) parken lassen, so dass ihr anderen Nachbarn mit "zugelassenen (u. damit benutzten) Fahrzeugen" "sehen könnt, wo ihr mit Diesen bleibt!
Hier gilt im übrigen "allgemeines Gesetz" (z.B. "StVO"), u. - "im Zweifelsfall" - nicht die "Hausordnung", "persönliche Absprachen mit dem Vermieter", o.ä.!
"Autos ohne Zulassung" im "Öffentlichen Raum" (sind ein "öffentliches Ärgernis" und) dürfen normalerweise daher nicht länger als 1 Tag an "Öffentl. Orten" ohne KFZ- Kennzeichen abgestellt werden! (danach kann das Ordnungsamt bereits tätig werden: z.B. durch "aufkleben des berühmten orangenen Aufklebers" (s.o.!). Meldet sich der halter des KFZ nicht innerhalb einer bestimmten Frist, kann das KFZ - kostenpflichtig! - abgeschleppt u. entsorgt werden. - Abschleppgebühren u. Entsorgungskosten zahlt der "Besitzer" des Autos. - Sofern er überhaupt ermittelbar ist, bzw. "auffindbar" oder "rechtlich greifbar": lebt der "halter" z.B. nicht mehr, bzw. irgendwo weit weg im Ausland (u. ist Ausländer?), dann dürfte hier wohl der Steuerzahler (indirekt) - also "auf Kosten der Stadt" -, bzw. die "Allgemeinheit" zur Kasse gebeten werden (wie das auch bei illegal abgeladenem Müll (auf Straßen oder in der Natur) damit verfahren wird!).
Ich habe mal in einer Stadt gewohnt, da lebten SEHR viele Ausländer: und überall sah man ständig diese alten Autos mit dem "Orangenen Aufkleber" am Straßenrand u. auf öffentl. parkplätzen stehen! (das Ordnungsamt ist also sehr schnell damit, "Unzugelassene Autos" aus dem Verkehr zu ziehen!). - Möglicherweise "gehörten" diese Autos Ausländern, die auf diese Weise "Billig ihre Autos (auf Kosten der Allgemeinheit) entsorgen" wollten, als sie wieder "Zurück in ihre Heimat wollten"?! (u. ihr altes "schrottreifes" Auto leiber "billig zurücklassen" wollten, nachdem sie von den hohen "Entsorgungsgebühren" (hierzulande) erfahren haben?!). - Oder Kriminelle (davon gab es in dieser Stadt nämlich auch sehr Viele!) haben da einfach Autos - z.B. für "Diebestouren oder als "Drogenkuriere", o.ä.? - benutzt, u. die haben - auf der "Flucht" vor der Polizei - einfach ihre alten Autos da so "zurückgelassen"?! Oder es waren "gestohlene Autos", die noch eine Zeit lang genutzt worden sind? (denn nicht alle dieser "Autos" sahen so "schrottreif" aus!). Oder es waren Autos von illegal dort lebenden Ausländern (denn auch davon gab es dort eine Menge!), die auf diese Weise verhindern wollten, dass man "ihnen so auf die Spur kommt"?! Oder - was ja auch sehr oft vorkommt! - es sollte auf diese Weise "VERSICHERUNGSBETRUG" vorgenommen werden: da wurden also Autos vom Besitzer der Versicherung als "gestohlen" gemeldet - u. in Wirklichkeit hat man sie einfach irgendwo "entsorgt" - mit oder ohne Hinweise auf den "Besitzer" (denn auch "Mit Hinweisen auf den Besitzer" kann Letzterer ja weiterhin die Behauptung aufrecht erhalten, dass sein Auto gestohlen wurde!). Oder ... (diese "unzugelassenen Autos" hätten sicherlich eine Menge "interessanter Geschichten" zu erzählen gehabt!).
Auf jeden Fall merkst Du hierbei schon: ganz "koscher" ist das i.d.R. nicht, wenn da Jemand für längere Zeit sein Auto unangemeldet stehen lässt! (insbesondere, wenn es sich dabei um "Schrottautos" handelt!). - Mehr noch: für "unangemeldete Autos im öffentl. Raum" kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu € 500,- vom Ordnungsamt erhoben werden!
PS: Die anderen Antworten hier sind daher mit größter VORSICHT zu genießen!
Vor dem Haus gibt es 3 Privat Parkplätze
Es ist zu klären, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Eine Fläche ist ungeachtet der Eigentumsverhältnisse öffentlich, wenn jedermann oder ein nicht näher bestimmten Personenkreis Zutritt hat.
Können beispielsweise spielende Kinder, Fußgänger oder der Postbote diese Parkflächen betreten, ohne eine Absperrung übersteigen zu müssen? Wenn ja, dann handelt es sich um ein abgemeldet Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, welches bei Bekanntwerden vom Ordnungsamt entfernt wird.
Der Vermieter ist nicht für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Wurde die Stellfläche gemietet, darf die Stellfläche auch genutzt werden.
Ok, und welcher Teil meiner Antwort stimmt nun "nicht ganz"?
Der Parkplatz ist direkt vorm Haus. Da können Leute drauf, dort ist keine Absperrung und sonstiges. Briefkasten ist 4 Meter weiter rechts. Jedoch ist es wie ein Vorgarten, ohne Absperrung. Direkt am Haus verbunden.
da habt ihr leider keine Chance.. Wir haben auch ein "Schrottauto" ohne Anmeldung auf einem Eigentümer Parkplatz stehen.
Es dürfen natürlich nur die Leute da parken wo zu dem Haus gehören.
Kommt drauf an, was im Mietvertrag bzgl. der Nutzung dieser Parkplätze geht, wenn es kein zugelassenes Auto ist, kann es da durchaus Einschränkungen geben. D.h. mit dem Vermieter reden, insb. wenn's bei euch beiden der selbe Vermieter ist.
notting
Hi unter Umständen ja.
Ich hab z.B. in der Hausordnung stehen, dass man auf den gemieteten Stellplätzen keine stillgelegten Fahrzeuge über längere Zeit parken darf.
Stimmt nicht ganz! - Abgemeldete KFZ- Fahrzeuge (OHNE KFZ- Kennzeichen) dürfen NICHT (lange) auf einem "öffentl. Parkplatz" abgestellt werden! (maximal 1 Tag i.d.R.!).