Darf ich mit einen „Fremden“ Auto auf einen Privat Parkplatz parken?
Wir haben vor unseren Haus einen Privatparkplatz wo die Bewohner parken dürfen. Unser Nachbar hat soeben geklingelt und hat gesagt, hier dürfen kein Besucher Parken.
Jedoch Leihe ich immer wieder das Auto aus, von meinen Geschwistern, Vater, und Park dann auch aufm privat Parkplatz. Weil ich selber besitze keinen Auto. Ist das denn legitim? Oder muss das Auto auf meinen Namen laufen, damit ich aufm privat Parkplatz parken kann. Ist am Ende nur 1 Auto. Und das Auto benutze ich dann auch. Halt kostenfrei geliehen.
3 Antworten
Kommt auf die Vereinbarungen bzgl. des Privat-Parkplatzes an. Gibt versch. Varianten, z. B. "Parkausweis vom Anbieter muss in hinter der Windschutzscheibe liegen", also Kfz-Kennzeichen ist egal. Oder nur das Kennzeichen zählt. Oder oder oder...
notting
Wenn du da wohnst natürlich. Ob du es leihst oder nicht, ist egal.
Du bist ja kein Besucher und was für ein Auto fährst sollte dem doch egal sein.
Es sei denn die Parkplätze sind für den einzelnen Vermietet und ihr habt kein eigenen gemietet.