Parkplatz freihalten?

2 Antworten

Die Tatsache, dass er über Garage und Stellplatz verfügt, verpflichtet ihn nicht seine Fahrzeuge auch dort abzustellen. Diese dürfen im normal verfügbaren Verkehrsraum geparkt werden, sofern es dort keine weiteren Beschränkungen gibt.

Ja, natürlich ist das erlaubt. Jeder Andere, der dort parken würde, würde ja anscheinend zwangsläufig die Zufahrt zur Garage blockieren.


artfreak 
Beitragsersteller
 12.09.2023, 12:30

Der Parkplatz ist auf der anderen Straßen Seite