Kann ich Bürgergeld und Kindergeld beantragen?

7 Antworten

Die Eltern sollten einen Anspruch auf Kindergeld haben und somit einen Antrag stellen. Daneben könnten zunächst Ansprüche auf Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag geprüft werden. Bei diesen Leistungen würden alle Personen berücksichtigt.

Bürgergeld kannst du nicht beantragen und kindergeld bekommen ja schon deine Eltern also kannst du das auch nicht an zweites Mal beantragen. Solange du nämlich dann Erstausbildung nicht abgeschlossen hast müssen deine Eltern für dich aufkommen. Wenn müssten deine Eltern bürgergeld beantragen (wenn sie überhaupt was kriegen würden und nicht eh schon zu viel verdienen um daraus zu fallen) und du würdest da mit reingerechnet werden wenn du nicht so viel verdienst dass du dein lebensunterhalt selbst bestreiten könntest.

Kindergeld muss von den Eltern beantragt werden, sollte zeitnah gemacht werden, falls sie es nicht schon für dich bekommen.

Denn rückwirkend kann es bei erfüllen der Voraussetzungen nur für 6 Monate Kindergeld nachgezahlt geben.

Wenn Du unter 25 Jahren bei deinen Eltern lebt, bildest Du gemeinsam mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter nicht aus eigenem anrechenbarem decken kannst.

Du hast also unter 25 Jahren wohnhaft im Haushalt der Eltern keinen eigenen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld, den könntest Du nur gemeinsam mit den Eltern haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken können.

Du lebst bei deinen Eltern.

Diese bekommen durch deine Ausbildung für dich Kindergeld.

Deine Miete nennt sich Kostgeld.

Dir bleibt immer noch mehr Geld übrig, als der Bürgergeldsatz wäre.

Daher bist du nicht bedürftig. Ausserdem würden hier auch noch deine Eltern zur BG zählen.

Und deine Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig.

Nein, du bekommst keine weiteren Leistungen vom Staat. Warum auch? Du lebst zuhause

Als unter 25-jähriger bei den Eltern lebens würdest Du mit ihnen eine Bürgergeldbedarfsgemeinschaft bilden.

Falls die Eltern gut verdienen, würdest Du kein Bürgergeld bekommen.

Zudem wäre Kindergeld dem Bürgergeld vorrangig.

Von diesem Gehalt zahle ich auch Miete.

Inwiefern Miete?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Jjk677 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 07:59

Miete 225€

DasOrakel  03.10.2024, 08:10
@Jjk677

Wofür braucht man einen Mietvertrag, wenn man bei den Eltern wohnt?

Sind diese 225 € nur für "Miete" oder auch für Lebensmittel, etc.?

Jjk677 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 08:20
@DasOrakel

meine Eltern haben keine Arbeit, unsere Miete beträgt 1000€ und ich zahle 225€ und für lebensmittel auch 350€

isomatte  03.10.2024, 13:40
@Jjk677

Dann müssen deine Eltern entweder über ein gutes Vermögen haben, aber dann wohnt man im Normalfall nicht auf Miete oder sie beziehen schon Bürgergeld und sie ziehen dich ab.

Bei einer Miete von 225 Euro bei einer Warmmiete von 1000 Euro, müssten nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter 4 Personen im Haushalt leben.

Der Kopfanteil pro Person läge dann bei jeweils 225 Euro pro Monat.

Dazu käme dann noch der jeweilige Regelbedarf für den Lebensunterhalt, ab 18 und unter 25 liegt dieser derzeit bei 451 Euro.

Wenn Du 813 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommst, dann würde davon nicht viel als Einkommen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Denn seit Juli 2023 gilt für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind ein erhöhter Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.

Ist das Bruttoeinkommen höher, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu, der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Bei 813 Euro Nettovergütung und einem Brutto von 1020 Euro läge dein erhöhter Grundfreibetrag erst einmal bei 538 Euro Netto.

Dann kämen von 538 Euro bis 1000 Euro Brutto 30 % Freibetrag = 462 Euro Brutto x 30 % = 138,60 Euro dazu.

Von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag, in deinem Fall dann von 1000 Euro bis 1020 Euro Brutto = 2 Euro.

Der gesamte Freibetrag läge dann bei um die 538 Euro + 138,60 Euro + 2 Euro = 678,60 Euro.

813 Euro Nettovergütung abzüglich 678,60 Euro Freibetrag = um die 134,40 Euro voraussichtliche anrechenbare Nettovergütung.

Dann würden die Eltern auch schon Kindergeld für dich bekommen, sollten sie ohne Arbeit schon Bürgergeld beziehen, denn das wäre vorrangig zu beantragen und dein vorrangiges Einkommen, solange Du das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Recht man dann zu den etwa 134,40 anrechenbarer Nettovergütung das Kindergeld von 250 Euro, käme man gerade einmal auf etwa 384,40 Euro anrechenbares Einkommen.

Das läge noch unter dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 451 Euro, die Eltern sollten dann noch eine Aufstockung für deinen Regelbedarf von um die 66,60 Euro und deinen Kopfanteil der Warmmiete von 225 Euro bei 4 Personen und 1000 Euro Warmmiete bekommen.

Dann müsstest Du schon einmal keine Miete an die Eltern zahlen, weil sie diese weiterhin vom Jobcenter für dich bekommen würden und ca. 66 Euro wären dann noch an Aufstockung für dich vom Jobcenter fällig.

Die müssten die Eltern auch entsprechend für deinen Bedarf einsetzen, dann müsstet Du ihnen ggf.noch 150 Euro bis 200 Euro an Kostgeld geben.