Kann der Schulleiter eigentlich sagen man hat das Schuljahr bestanden aber nur wenn man dann von der Schule geht?
PS: Bin 10te Gymnasium Bayern
4 Antworten
Die Entscheidung über das Vorrücken liegt in Bayern bei der Lehrerkonferenz. Wahrscheinlich ist das in anderen Ländern oder Bundesländern genauso. Es steht nicht im Ermessen des Schulleiters die Entscheidung der Lehrerkonferez vorwegzunehmen.
P.S.: Eine pädagogische Entscheidung der Lehrerkonferenz trotz nicht ausreichender Leistungen den Schüler vorrücken zu lassen ist, stellt ein Vorrücken auf Probe dar und ist nicht mit dem regulärem Vorrücken vergleichbar. Wenn der Schüler die anschließende Probezeit nicht besteht ist er durchgefallen.
Der Schulleiter hat zumindest in Bayern nicht die entsprechende Entscheidungskompetenz. Er kann es nicht entscheiden.
würden es denn Lehrer die mich haben können?
In Bayern entscheidet nur die Lehrerkonferenz über das Vorrücken.
Nicht so direkt. Eher umgekehrt. Wenn man die Schule verlässt, dann könnten die Noten ein wenig nach oben angepasst werden.
Das war bei mir der Fall. 10. Klasse Gymnasium NRW.
Bei mir war es Mal so. Aber ich musste dann auch wirklich von der Schule weg, weil ich das Jahr schonmal wiederholt habe und zwei Mal geht ja nicht. Das kann man machen, wenn die Noten eigentlich zu schlecht für eine Versetzung sind, aber man noch aus pädagogischen Gründen versetzen kann.
naja aber ich bin noch nie vorher durchgefallen habe halt leider in dem Jahr in Mathe und Physik eine fünf...
Nein, auch der Schulleiter hat seine Vorgaben, an die er sich halten muss.
Wenn jemand durchgefallen ist, dann ist er durchgefallen.
Nein, man kann auch mit zu schelchten Noten noch aus pädagogischen Gründen versetzt werden.
Naja aber ich frage mich ob können die es generell? Ich habe noch nie vorher Wiederholt und Stand auch noch nie so "schlecht"